Für die Berechnung einer Gebühr nach Zeitaufwand gemäß der 

Anlage 4 – Tarifstelle 4 bis 4.7.2.6 (Umwelt) und/oder der

Anlage 12 – Tarifstelle 12 bis 12.3.2.3 (Gesundheit und Gesundheitsfachberufe) 

der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) werden folgende Viertelstundensätze je Fachkraft zugrunde gelegt 

Arzt/Ärztin                                                    29,50 Euro                          

Gesundheitsingenieur*in                             24,50 Euro

Hygienekontrolleur*in                                  21,50 Euro  

Fachkraft Gesundheitsaufsicht                     19,00 Euro                    

Verwaltungskraft - Medizinalaufsicht           18,50 Euro

Pharmazeutisch-technische*r Assistent*in  16,50 Euro           

Mülheim an der Ruhr, 24.10.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Dr. Pisani

Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung
Datum
Freitag 24.10.2025 - 12:00