Beschlüsse
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes "Bremer Straße / Alte Straße - Y 15" mit Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen und die Verwaltung beauftragt, diesen Entwurf gemäß § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen.
Der Planungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass das Plangebiet gegenüber dem bisherigen Planungsstand verändert werden soll (siehe Abgrenzungsplan – Anlage 2).
Im Süden wurden Grundstücksbereiche an der Saarner Straße aus dem Plangebiet herausgenommen. Hier ist das bestehende Planungsrecht des Bebauungsplanes „Saarner Straße / Saarnberg – O 9a“ ausreichend und eine Konkretisierung der ursprünglichen Festsetzungen nicht erforderlich. Zudem wurden die öffentlichen Straßenverkehrsflächen aus dem Plangebiet herausgenommen, da diese unverändert bestehen bleiben und somit kein Planungserfordernis besteht.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bremer Straße/ Alte Straße – Y 15“ liegt westlich der Ruhr im nördlichen Bereich des bebauten Ortsteils Saarn. Es hat eine Größe von ca. 8,6 ha und umfasst die Grundstücke zwischen der Hamburger Straße, Bremer Straße und Oldenburger Straße im Westen sowie Alte Straße im Osten. Im Süden wird das Plangebiet durch die Lübecker Straße sowie deren gedachte Verlängerung parallel zur Saarner Straße begrenzt und im Norden durch private Grundstücke parallel der Verlängerung Emdener Straße.
Folgende Flurstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Saarn Flur 1:
106, 107, 109, 180, 183, 282, 283, 330, 440, 441, 455, 456, 477, 490, 525, 526, 586, 587, 612, 613, 614, 631, 632, 646 tlw., 650, 695, 696, 732, 733, 734, 736, 752, 753, 755, 756, 757, 758, 760, 761, 762, 764, 775, 776, 781, 782, 799, 800, 801, 804, 821, 823, 824, 825, 826, 833, 834, 848, 850, 851, 852, 853
Saarn Flur 5:
40, 41, 46, 62, 63, 96, 97, 100, 107, 112, 118, 119, 120, 121, 126, 127, 129, 148, 150, 191, 192, 193, 194, 195, 196 tlw.,198, 199, 488, 492
Saarn Flur 6:
110, 144, 145, 173, 249, 251, 252, 289, 290, 291, 294, 301, 306, 307, 310, 311, 312, 313, 314, 316, 317, 318, 323, 324, 327, 328, 329, 334, 339, 340, 345, 346, 372, 374, 375, 378
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bremer Straße / Alte Straße - Y 15 ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.
Wesentliche Ziele der Planung
Ziele der Planung sind:
- Sicherung der vorhandenen Straßenrandbebauung an Alte Straße, Lübecker Straße, Oldenburger Straße, Bremer Straße und Hamburger Straße,
- Erhalt der zusammenhängenden unbebauten Grünflächen westlich der Bebauung der Alte Straße sowie
- Erhalt des strukturreichen Biotop- und Freiflächenverbunds zwischen den Grünflächen im Plangebiet, den südlich gelegenen Grünstrukturen an Saarner Straße, Schengerholzbach und Saarnberg sowie dem nördlich gelegenen Areal „Steinbruch Rauen“.
Zeit und Ort der Veröffentlichung
Der Entwurf zum Bebauungsplan "Bremer Straße / Alte Straße - Y 15“ mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden hiermit gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet veröffentlicht.
Veröffentlichungsfrist: 18.12.2023 bis einschließlich 26.01.2024
Veröffentlichungsort: https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Bebauungsplanunterlagen werden zudem über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht: https://www.bauleitplanung.nrw.de
Andere Zugangsmöglichkeiten:
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Bebauungsplanunterlagen zum Bebauungsplan „Bremer Straße / Alte Straße – Y 15“ mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt.
Auslegungsort:
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr
19. OG, linke Flurseite
Öffnungszeiten:
montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
In der Zeit vom 27.12.2023 bis einschließlich 29.12.2023 bleibt das Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung (Betriebsferien) geschlossen. Eine Einsichtnahme in die Bebauungsplanunterlagen vor Ort ist nicht möglich und es stehen ebenfalls keine Mitarbeitenden für Auskünfte zur Verfügung.
Unter der Telefonnummer: 0208 / 455 – 6140 (Frau Rödel) oder 0208 / 455 – 6145 (Frau Schulte Tockhaus) können Termine (bei Bedarf auch außerhalb der oben genannten Zeiten) vereinbart werden.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden.
Zur elektronischen Übermittlung einer Stellungnahme kann während der Veröffentlichungsfrist die Internetseite des Veröffentlichungsortes https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen oder die E-Mail Adresse: Stadtplanungsamt@muelheim-ruhr.de genutzt werden.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist bei Bedarf zudem bei der Stadt Mülheim an der Ruhr - Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung unter anderem hier abgegeben werden:
Stadt Mülheim an der Ruhr
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim an der Ruhr
Fax: +49 208 455 6199
Umweltbezogene Informationen
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Schutzgut Menschen und ihre Gesundheit/Bevölkerung |
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Schutzgut Tiere und Pflanzen/biologische Vielfalt und Landschaft |
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Schutzgut Boden/Fläche |
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Schutzgut Wasser |
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Schutzgut Luft und Klima |
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Schutzgut Kultur- und Sachgüter |
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Die ausliegenden Unterlagen beinhalten folgende umweltbezogene Gutachten und Stellungnahmen:
Gutachten | Büro | Datum |
Gutachten auf Basis des Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie bzw. des § 50 BImSchG zur Verträglichkeit des Betriebsbereiches der Rudolf Clauss GmbH & Co. KG mit Planungen in deren Umfeld | UCON GmbH | 16.07.2018 |
Verkehrsgutachten für die Bereichsplanung Düsseldorfer Straße/ Kassenberg in Mülheim an der Ruhr | büro stadtVerkehr | September 2018 |
Aktualisierung des Verkehrsgutachtens für die Bereichsplanung Düsseldorfer Straße / Kassenberg in Mülheim an der Ruhr | büro stadtVerkehr | Januar 2020 |
Stellungnahmen Öffentlichkeit | ||
Stellungnahmen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange |
Hinweis gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4 a Absatz 5 BauGB
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Mülheim an der Ruhr, 06.12.2023
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz