Amtsblatt 2023/30

Der gegen ------------------------------------ -----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006405375/44 am 30.11.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 30.11.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 30.11.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Knappen

Der an ----------------- ----- ------- -------- --------------------- --- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 04.12.23 (Aktenzeichen: 57-15/118640/65) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48,50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungs-gesetzes zugestellt.

Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Pollok eingesehen werden.

 Mülheim an der Ruhr, 04.12.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Pollok

Der gegen ----- ------ -------- ----------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-CA3 am 17.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 05.12.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Leidig

Der Rückforderungsbescheid gemäß § 22 Absatz 6 SGB II vom 28.11.2023 und Einstellungsbescheid gemäß § 36 Absatz 1 S. 2 SGB II vom 28.11.2023 mit den Aktenzeichen 57-22/118640/65 für ------ ---- kann nicht zugestellt werden, weil er nach unbekannt verzogen ist. Die genaue Anschrift des Empfängers ist unbekannt.

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 des Landeszustellungsgesetztes in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetztes öffentlich zugestellt. 

Der Bescheid kann von dem Betroffenen in der Sozialagentur des Jobcenter Mülheim, Kaiser-Wilhelm-Str. 27, 45476 Mülheim an der Ruhr, Zimmer 9, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 05.12.2023          

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Fischer

Der an ------------------- ------ ------- -------- ----------------------------- --- ----- -----, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 06.12.2023 (Aktenzeichen: 57-15/120816/32) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48,50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungs-gesetzes zugestellt.

Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Pollok eingesehen werden.

 Mülheim an der Ruhr, 06.12.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Pollok

Der gegen ------------------------------------------------ -------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-NA150 am 22.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 07.12.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Sänger

Der gegen ------------------------------------------ -------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005307809/107 am 08.12.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 08.12.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 08.12.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Menzel

Der an ---- ------ -------- ---- ------- -------- ------- -- ----------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 11.12.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 118640/10) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Herr Jansen (Zimmer 216) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 11.12.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Jansen

Der gegen ----- ------ -------- ----------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DM612 am 27.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 11.12.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Leidig

Der gegen ---- ------- --------- --------------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.11/MH-JF1967 am 11.12.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 11.12.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Leidig

Der gegen -------------------------------------------- -----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005305441/24 am 08.11.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 08.11.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.206, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 12.12.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Krzisowski

Der an ---- ----- ----- ------- -------- ------- -- ----------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 08.11.2023 (Aktenzeichen: 57-21/124521/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gem. §§ 45, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstr. 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Ostermann (Zimmer 215) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 12.12.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Ostermann

Der gegen ------------------------------ --- ----- ---------------------------- -- --- ----- unter dem Aktenzeichen 32-3/005304126/24 am 12.12.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 12.12.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.206, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 12.12.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Krzisowski

Der an ---- ----- ------- ------- -------- ----------------------- ---- -- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 13.12.2023 (Aktenzeichen: 57-15/119811/50) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48,50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Pollok eingesehen werden.

 Mülheim an der Ruhr, 12.12.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Pollok

Der gegen ------------------ ------------------------- --- -------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.11/MH-DE907 am 12.12.2023 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 211, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 12.12.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Brandt

Der an ----- -------------------------- ------- -------- -------------------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 13.12.2023 (Aktenzeichen: 57-15/76217/65) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Rückforderungsbescheid gem. §§ 45, 48,50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungs-gesetzes zugestellt.

Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Pollok eingesehen werden.

 Mülheim an der Ruhr, 13.12.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Pollok

Der gegen ---------------- ----------------- ------- -------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.11/E-BT1989 am 13.12.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 211, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 13.12.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Brandt

Der gegen --------------- --------------------------- -------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.11/MH-SH525 am 14.12.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 211, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 14.12.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Brandt

Der gegen ---------------- ------------------------ ------- --------------- ---------- unter Aktenzeichen 33-1.11/MH-TC5252 am 14.12.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 211, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 14.12.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Brandt

Die gegen ------ -------- ------- -------- --------------- --- ----- -------- -- --- ---- am 14.12.2023 unter Aktenzeichen 33-1.13/2050 ergangene Ordnungsverfügung mit gleichzeitig erlassenem Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, da der Betroffene von Amts wegen abgemeldet ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.

Die Ordnungsverfügung - einschließlich des Gebührenbescheides -  vom 14.12.2023 wird hiermit gemäß § 1 LZG NRW in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt.

Die Ordnungsverfügung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann gegen die Ordnungsverfügung – einschließlich des Gebührenbescheides - innerhalb eines Monats Klage erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Die Ordnungsverfügung sowie der Gebührenbescheid können von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Führerscheinstelle, Löhstraße 22 – 26, Zimmer 211, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 14.12.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Brandt

Die gegen ----- ------ ------- -------- --------- --- ----- -------- -- --- ---- am 14.12.2023 unter Aktenzeichen 33-1.140/23p ergangene Anordnung mit gleichzeitig erlassenem Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, da der Betroffene von Amts wegen abgemeldet ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.

Die Anordnung - einschließlich des Gebührenbescheides-  vom 14.12.2023 wird hiermit gemäß § 1 LZG NRW in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt.

Die Anordnung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann gegen die Anordnung – einschließlich des Gebührenbescheides innerhalb eines Monats Klage erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Die Anordnung sowie der Gebührenbescheid können von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Führerscheinstelle, Löhstraße 22 – 26, Zimmer 211, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 14.12.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Brandt

Der gegen ------------------ -------- --- ------------ -------- ---------------------- -- ---------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006409878/44 am 15.12.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 15.12.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 15.12.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Knappen

Beschlüsse

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes "Bremer Straße / Alte Straße - Y 15" mit Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen und die Verwaltung beauftragt, diesen Entwurf gemäß § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen.

Der Planungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass das Plangebiet gegenüber dem bisherigen Planungsstand verändert werden soll (siehe Abgrenzungsplan – Anlage 2).

Im Süden wurden Grundstücksbereiche an der Saarner Straße aus dem Plangebiet herausgenommen. Hier ist das bestehende Planungsrecht des Bebauungsplanes „Saarner Straße / Saarnberg – O 9a“ ausreichend und eine Konkretisierung der ursprünglichen Festsetzungen nicht erforderlich. Zudem wurden die öffentlichen Straßenverkehrsflächen aus dem Plangebiet herausgenommen, da diese unverändert bestehen bleiben und somit kein Planungserfordernis besteht.

Plangebietsverkleinerung

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bremer Straße/ Alte Straße – Y 15“ liegt westlich der Ruhr im nördlichen Bereich des bebauten Ortsteils Saarn. Es hat eine Größe von ca. 8,6 ha und umfasst die Grundstücke zwischen der Hamburger Straße, Bremer Straße und Oldenburger Straße im Westen sowie Alte Straße im Osten. Im Süden wird das Plangebiet durch die Lübecker Straße sowie deren gedachte Verlängerung parallel zur Saarner Straße begrenzt und im Norden durch private Grundstücke parallel der Verlängerung Emdener Straße. 

Folgende Flurstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

Saarn Flur 1:

106, 107, 109, 180, 183, 282, 283, 330, 440, 441, 455, 456, 477, 490, 525, 526, 586, 587, 612, 613, 614, 631, 632, 646 tlw., 650, 695, 696, 732, 733, 734, 736, 752, 753, 755, 756, 757, 758, 760, 761, 762, 764, 775, 776, 781, 782, 799, 800, 801, 804, 821, 823, 824, 825, 826, 833, 834, 848, 850, 851, 852, 853

Saarn Flur 5:

40, 41, 46, 62, 63, 96, 97, 100, 107, 112, 118, 119, 120, 121, 126, 127, 129, 148, 150, 191, 192, 193, 194, 195, 196 tlw.,198, 199, 488, 492

Saarn Flur 6:

110, 144, 145, 173, 249, 251, 252, 289, 290, 291, 294, 301, 306, 307, 310, 311, 312, 313, 314, 316, 317, 318, 323, 324, 327, 328, 329, 334, 339, 340, 345, 346, 372, 374, 375, 378

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bremer Straße / Alte Straße - Y 15 ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.

Wesentliche Ziele der Planung

Ziele der Planung sind:

  • Sicherung der vorhandenen Straßenrandbebauung an Alte Straße, Lübecker Straße, Oldenburger Straße, Bremer Straße und Hamburger Straße, 
  • Erhalt der zusammenhängenden unbebauten Grünflächen westlich der Bebauung der Alte Straße sowie
  • Erhalt des strukturreichen Biotop- und Freiflächenverbunds zwischen den Grünflächen im Plangebiet, den südlich gelegenen Grünstrukturen an Saarner Straße, Schengerholzbach und Saarnberg sowie dem nördlich gelegenen Areal „Steinbruch Rauen“.

Zeit und Ort der Veröffentlichung

Der Entwurf zum Bebauungsplan "Bremer Straße / Alte Straße - Y 15“ mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden hiermit gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet veröffentlicht.

Veröffentlichungsfrist: 18.12.2023 bis einschließlich 26.01.2024

Veröffentlichungsort: https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen

Der Inhalt der Bekanntmachung und die Bebauungsplanunterlagen werden zudem über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht: https://www.bauleitplanung.nrw.de

Andere Zugangsmöglichkeiten:

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Bebauungsplanunterlagen zum Bebauungsplan „Bremer Straße / Alte Straße – Y 15“ mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. 

Auslegungsort:                    

Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung

Technisches Rathaus

Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr

19. OG, linke Flurseite

Öffnungszeiten:

montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

donnerstags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr

sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

In der Zeit vom 27.12.2023 bis einschließlich 29.12.2023 bleibt das Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung (Betriebsferien) geschlossen. Eine Einsichtnahme in die Bebauungsplanunterlagen vor Ort ist nicht möglich und es stehen ebenfalls keine Mitarbeitenden für Auskünfte zur Verfügung.

Unter der Telefonnummer: 0208 / 455 – 6140 (Frau Rödel) oder 0208 / 455 – 6145 (Frau Schulte Tockhaus) können Termine (bei Bedarf auch außerhalb der oben genannten Zeiten) vereinbart werden. 

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden.

Zur elektronischen Übermittlung einer Stellungnahme kann während der Veröffentlichungsfrist die Internetseite des Veröffentlichungsortes https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen oder die E-Mail Adresse: Stadtplanungsamt@muelheim-ruhr.de genutzt werden. 

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist bei Bedarf zudem bei der Stadt Mülheim an der Ruhr - Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung unter anderem hier abgegeben werden:

Stadt Mülheim an der Ruhr  
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung

Hans-Böckler-Platz 5

45468 Mülheim an der Ruhr

Fax: +49 208 455 6199


Umweltbezogene Informationen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Menschen und ihre Gesundheit/Bevölkerung
  • Informationen zu Lärmimmissionen (Fluglärm, Verkehrslärm)
  • Informationen zum Wald
  • Informationen zum Abstand von sog. Störfallbetrieben gem. Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie
Schutzgut Tiere und Pflanzen/biologische Vielfalt und Landschaft
  • Informationen zu Tieren und Pflanzen 
  • Informationen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
  • Informationen zum Orts- und Landschaftsbild
  • Informationen zum Wald
Schutzgut Boden/Fläche
  • Informationen zu der Wertigkeit und Schutzwürdigkeit der Bodentypen sowie zu Bodenverunreinigungen
  • Informationen zu Altlasten
  • Informationen zum Flächenverbrauch
Schutzgut Wasser
  • Informationen zum Grundwasserschutz
  • Informationen zur Versickerungsfähigkeit des Bodens
  • Informationen zur Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung
  • Informationen zu Starkregen
Schutzgut Luft und Klima
  • Informationen zu den Klimatopen und den Klimafunktionen
  • Informationen zu Klimaschutz und Klimaanpassung 
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
  • Informationen zu den Kulturgütern und Denkmälern 

Die ausliegenden Unterlagen beinhalten folgende umweltbezogene Gutachten und Stellungnahmen:

GutachtenBüroDatum
Gutachten auf Basis des Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie bzw. des § 50 BImSchG zur Verträglichkeit des Betriebsbereiches der Rudolf Clauss GmbH & Co. KG mit Planungen in deren UmfeldUCON GmbH16.07.2018
Verkehrsgutachten für die Bereichsplanung Düsseldorfer Straße/ Kassenberg in Mülheim an der Ruhrbüro stadtVerkehrSeptember 2018
Aktualisierung des Verkehrsgutachtens für die Bereichsplanung Düsseldorfer Straße / Kassenberg in Mülheim an der Ruhrbüro stadtVerkehrJanuar 2020
Stellungnahmen Öffentlichkeit
Stellungnahmen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange


Hinweis gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4 a Absatz 5 BauGB

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.


Mülheim an der Ruhr, 06.12.2023

Der Oberbürgermeister

Marc Buchholz

Übersichtsplan

Beschluss

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Mendener Straße / Hahnenfähre – H 6“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen und die Verwaltung beauftragt, diesen Entwurf gemäß § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen.

Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Menden in der gleichnamigen Gemarkung und umfasst eine Fläche von ca. 7,2 ha. Es wird im Norden durch die Grundstücksgrenze zwischen den Häusern Mendener Straße 88 und 90, im Osten durch die Mendener Straße, im Süden durch die Straße „Mulhofs Kamp“ und im Westen durch den „Leinpfad“ begrenzt.

Folgende Flurstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

  • Gemarkung Menden, Flur 4
    • Die Flurstücke 44, 260, 306, 524, 560, 561, 563, 564, 571, 616, 617, 618, 619, 620, 624, 628, 629, 633, 645, 646, 647, 648, 655, 660, 661,668, 669, 671, 672, 673, 674, 675, 676, 677, 686, 688, 690, 817, 836, 868, 872, 902, 903, 904, 905, 907, 908, 909, 912, 922, 924, 935, 936, 942, 1034, 1068, 1076, 1077, 1079, 1107, 1108, 1118. 1210, 1211, 1294, 1295, 1333, 1334, 1338, 1339
    • sowie teilweise das Flurstück 656

Eingriffe in Natur und Landschaft auf den Grundstücken der neuen Baugebiete nördlich und südlich der Straße Hahnenfähre in der Gemarkung Menden, Flur 4 betreffend der Flurstücke 672, 1079 und 1295 mit einem Biotopwertdefizit von 2.362 ökologischen Werteinheiten, werden der Ausgleichsfläche außerhalb des Plangebietes auf dem Grundstück der Stadt Mülheim an der Ruhr, Gemarkung Menden, Flur 3, Flurstück 408 und den dortigen Kompensationsmaßnahmen (Ökokonto) zugeordnet. Auf der Ausgleichsfläche wurden ein Vogelschutz- und Vogelnährgehölz, eine Extensivwiese und ein Gewässerrandstreifen angelegt. Die zugeordnete Teilfläche beträgt 675 m², durch die Maßnahmen wird auf der Teilfläche eine ökologische Aufwertung um 2.362 Werteinheiten erreicht.

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Mendener Straße / Hahnenfähre – H 6“ sowie die Ausgleichsfläche Gemarkung Menden, Flur 3, Flurstück 408 sind aus den beigefügten Lageplänen ersichtlich.

Wesentliche Ziele der Planung

Die städtebaulichen Ziele der Planung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Planungsrechtliche Sicherung und behutsame Arrondierung der Bebauungsstrukturen nördlich und südlich der „Hahnenfähre“ durch Festsetzung von Reinen Wohngebieten
  • Sicherung des Erschließungsstichs der Mendener Straße sowie der Straßen Hahnenfähre und Mulhofs Kamp als öffentliche Verkehrs- und Fußwegeflächen 
  • Sicherung der vorhandenen Frei-/Gartenflächen im nordwestlichen Plangebiet durch Festsetzung von privaten Grünflächen
  • Sicherung der vorhandenen Pumpstation und des Regenüberlaufbeckens als Fläche für Versorgungsanlagen
  • Planungsrechtliche Sicherung der beiden Standorte für Senioreneinrichtungen sowie der DLRG-Rettungsstation als Flächen für den Gemeinbedarf

Zeit und Ort der Veröffentlichung

Der Entwurf zum Bebauungsplan „Mendener Straße / Hahnenfähre – H 6“ mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden hiermit gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet veröffentlicht.

Veröffentlichungsfrist: 18.12.2023 bis einschließlich 26.01.2024

Veröffentlichungsort: https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen

Der Inhalt der Bekanntmachung und die Bebauungsplanunterlagen werden zudem über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht: https://www.bauleitplanung.nrw.de

Andere Zugangsmöglichkeiten:

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Bebauungsplanunterlagen zum Bebauungsplan „Mendener Straße / Hahnenfähre – H 6“ mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. 

Auslegungsort:                   

Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung

Technisches Rathaus

Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr

19. OG, linke Flurseite

Öffnungszeiten:                  

montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

donnerstags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr

sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

In der Zeit vom 27.12.2023 bis einschließlich 29.12.2023 bleibt das Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung (Betriebsferien) geschlossen. Eine Einsichtnahme in die Bebauungsplanunterlagen vor Ort ist nicht möglich und es stehen ebenfalls keine Mitarbeitenden für Auskünfte zur Verfügung.

Unter der Telefonnummer: 0208 / 455 – 6134 (Frau Voß) oder 0208 / 455 – 6145 (Frau Schulte Tockhaus) können Termine (bei Bedarf auch außerhalb der oben genannten Zeiten) vereinbart werden. 

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden.

Zur elektronischen Übermittlung einer Stellungnahme kann während der Veröffentlichungsfrist die Internetseite des Veröffentlichungsortes https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen oder die E-Mail Adresse: Stadtplanungsamt@muelheim-ruhr.de genutzt werden. 

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist bei Bedarf zudem bei der Stadt Mülheim an der Ruhr - Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung unter anderem hier abgegeben werden:

Stadt Mülheim an der Ruhr
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung

Hans-Böckler-Platz 5

45468 Mülheim an der Ruhr

Fax: +49 208 455 6199
 

Umweltbezogene Informationen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Mensch und seine Gesundheit/Bevölkerung
  • Informationen zu Lärmimmissionen (Verkehrs-, Schiffs-, Gewerbe- und Fluglärm)
  • Informationen zu bestehenden und künftigen Verkehrszahlen sowie der geplanten Verkehrserschließung
Schutzgut Tiere und Pflanzen/biologische Vielfalt und Landschaft
  • Informationen zu Tieren und Pflanzen sowie zu den vorgefundenen Biotoptypen und zum naturschutzrechtlichen Erfordernis von Ausgleichsmaßnahmen
  • Informationen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
  • Informationen zum Orts- und Landschaftsbild
  • Artenschutzrechtliche Fachbeiträge (Stufen 1 und 2 sowie zu Fledermäusen) Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung 
  • Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Vorprüfung zum Vorkommen des Eisvogels
  • Informationen zum angrenzenden Wald 
Schutzgut Boden/Fläche
  • Informationen zu der Wertigkeit und Schutzwürdigkeit der Bodentypen sowie zu Bodenverunreinigungen
  • Informationen zur Versickerungsfähigkeit des Bodens
  • Informationen zu Altlasten
  • Informationen zum Flächenverbrauch; wirksame und rechtskräftige Bauleitpläne
Schutzgut Wasser
  • Informationen zum Grundwasserschutz und den Oberflächengewässern
  • Informationen zur Versickerungsfähigkeit des Bodens
  • Informationen zur Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung
  • Informationen zu Überschwemmungs- und Risikogebieten, Starkregen
Schutzgut Luft und Klima
  • Informationen zu den Klimatopen und den Klimafunktionen 
  • Informationen zu Klimaschutz und Klimaanpassung
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
  • Informationen zu den Kulturgütern, Denkmälern und Bodendenkmälern

Die ausliegenden Unterlagen beinhalten folgende umweltbezogene Gutachten und Stellungnahmen:

GutachtenBüroDatum
Artenschutzprüfung Stufe I zum Bebauungsplan „Mendener Str./ Hahnenfähre H 6“, Stadt Mülheim an der Ruhrbiopaca – Büro für Planung, Ökologie & Umwelt, Münster, über Planungsgruppe Landschaft; Osnabrück12.02.2020
Artenschutzprüfung Stufe II zum Bebauungsplan „Mendener Str./ Hahnenfähre H 6“, Stadt Mülheim an der Ruhrbiopaca – Büro für Planung, Ökologie & Umwelt, Münster, über Planungsgruppe Landschaft; Osnabrück25.11.2020

Bebauungsplan Mendener Straße/ Hahnenfähre - H 6 in Mülheim an der Ruhr 

ASP Fledermäuse

Echolot GbR, Münster, über Planungsgruppe Landschaft; Osnabrück19.10.2020

FFH-Vorprüfung zum Bebauungsplan „Mendener Str./ Hahnenfähre

H 6“, Stadt Mülheim an der Ruhr

biopaca – Büro für Planung, Ökologie & Umwelt, Münster, über Planungsgruppe Landschaft; Osnabrück25.11.2020
Landschaftspflegerischer Begleit-planPlanungsgruppe Landschaft; OsnabrückMai 2023
Ergänzende Stellungnahme zum LBPStabsstelle Umweltplanung / Untere Naturschutzbehörde23.06.2023
Gefährdungsabschätzung gem. BBodSchG zum Bebauungsplan-gebiet H 6 Mendener Straße/ Hahnenfähre in Mülheim an der RuhrConzept Umweltberatung GmbH, Mülheim an der Ruhr06.02.2020

Immissionsschutzgutachten

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren „Mendener Straße / Hahnenfähre“

Normec Uppenkamp, Niederlassung Rheinland16.03.2022
EntwässerungsgutachtenDahlem Ingenieure, EssenMai 2023
Stellungnahmen Öffentlichkeit
Stellungnahmen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange


Hinweis gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4 a Absatz 5 BauGB

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.


Mülheim an der Ruhr, 06.12.2023

Der Oberbürgermeister

Marc Buchholz

 

Übersichtsplan


Übersichtsplan naturschutzrechtlicher Ausgleich außerhalb des Plangebietes (Gemarkung Menden, Flur 3, Flurstück 408)

Übersichtsplan Ausgleich

Beschluss

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Kassenberg / Lindgens-Areal - X 12“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen und die Verwaltung beauftragt, diesen Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB für die Dauer eines Monats erneut im Internet zu veröffentlichen.

Stellungnahmen können gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kassenberg / Lindgens-Areal - X 12“ sowie die Ausgleichsfläche Gemarkung Menden, Flur 3, Flurstück 408 sind aus den beigefügten Lageplänen ersichtlich.

Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich auf der westlichen Ruhrseite im Stadtteil Broich und umfasst eine Fläche von circa 7,8 ha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 237, 808 (Gemarkung Saarn, Flur 1), Flurstücke 99, 101, 102, 124 (Gemarkung Broich, Flur 10), Flurstücke 222 tlw., 806 tlw., 807, 809 tlw. (Gemarkung Saarn, Flur 1), Flurstück 301 tlw. (Gemarkung Broich, Flur 11), Flurstücke 751, 623 (Gemarkung Saarn, Flur 1), Flurstücke 104 tlw., 105 tlw., 114, 115, 117 (Gemarkung Broich, Flur 10) und Flurstück 427 (Gemarkung Broich, Flur 11).

Den naturschutzrechtlichen Eingriffen im Plangebiet wird eine 7.319 m² große Teilfläche der städtischen Ausgleichsmaßnahme 020A00 „Saarner Aue, Kellermanns Weide“ in der Gemarkung Saarn, Flur 25, Flurstück 103 (teilweise) und Flur 18, Flurstück 18 (teilweise) zugeordnet.

Den im Rahmen des Bebauungsplans „Kassenberg / Mintarder Straße - X 6“ vorbereiteten und inzwischen erfolgten Eingriffen in Wald wird eine städtische Ersatzwaldfläche in der Gemarkung Saarn, Flur 3, Flurstück 22 (teilweise) und 29 (teilweise) mit einer Größe von 1 ha zugeordnet.

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kassenberg / Lindgens-Areal - X 12“ und die Flächen für den naturschutzrechtlichen sowie den forstrechtlichen Ausgleich sind aus den beigefügten Lageplänen ersichtlich.

Wesentliche Ziele der Planung

Folgende Ziele werden mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt:

  • Nutzungsänderung von Gewerbe- beziehungsweise Industriegebiet in ein Gewerbegebiet im Süden (GE), ein Gebiet für Wohnnutzung in Kombination mit nicht störendem Gewerbe und Dienstleistungen (Urbanes Gebiet - MU) sowie zwei Allgemeine Wohngebiete (WA)
  • Innerhalb der WA ist anteilig sozialer Wohnungsbau vorgesehen (Regelung im städtebaulichen Vertrag)
  • Erschließung der östlichen Bauflächen mittels einer neuen Planstraße
  • Erhalt der stadtbildprägenden Baudenkmäler
  • Stärkung und bessere Auslastung der bestehenden Infrastruktureinrichtungen
  • Offenlegung des Heubachs
  • Öffnung des Plangebiets mittels einer unbebauten grünen Fuge Richtung Ruhraue und Sicherung des Grünzuges entlang der Ruhr 

Zeit und Ort der Veröffentlichung

Der Entwurf zum Bebauungsplan „Kassenberg / Lindgens-Areal - X 12“ mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden hiermit gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4a Absatz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) erneut im Internet veröffentlicht.

Veröffentlichungsfrist: 18.12.2023 bis einschließlich 26.01.2024

Veröffentlichungsort:

https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen

Der Inhalt der Bekanntmachung und die Bebauungsplanunterlagen werden zudem über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

https://www.bauleitplanung.nrw.de

Andere Zugangsmöglichkeiten:

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Bebauungsplanunterlagen zum Bebauungsplan „Kassenberg / Lindgens-Areal - X 12“ mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erneut öffentlich ausgelegt.

Auslegungsort:

Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr
19. OG, linke Flurseite

Öffnungszeiten:
montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

In der Zeit vom 27.12.2023 bis einschließlich 29.12.2023 bleibt das Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung (Betriebsferien) geschlossen. Eine Einsichtnahme in die Bebauungsplanunterlagen vor Ort ist nicht möglich und es stehen ebenfalls keine Mitarbeitenden für Auskünfte zur Verfügung.

Unter der Telefon: 0208 / 455 – 6140 (Frau Rödel) oder Telefon: 0208 / 455 – 6145 (Frau Schulte Tockhaus) können Termine (bei Bedarf auch außerhalb der oben genannten Zeiten) vereinbart werden. 

Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden.

Zur elektronischen Übermittlung einer Stellungnahme zu den geänderten oder ergänzten Teilen kann während der Veröffentlichungsfrist die Internetseite des Veröffentlichungsortes 

https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen

oder die E-Mail Adresse: Stadtplanungsamt@muelheim-ruhr.de genutzt werden. 

Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen können während der Veröffentlichungsfrist bei Bedarf zudem bei der Stadt Mülheim an der Ruhr - Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung unter anderem hier abgegeben werden:

Stadt Mülheim an der Ruhr                                                 
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim an der Ruhr
Fax: +49 208 455 6199

Umweltbezogene Informationen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Mensch und seine Gesundheit/Bevölkerung
  • Informationen zu Lärmimmissionen (Verkehrs-, Gewerbe- und Fluglärm)
  • Informationen zu Geruchsimmissionen
  • Informationen zum Abstand von sog. Störfallbetrieben gemäß des Artikel 13 der Seveso-III-Richtlinie 
  • Informationen zu bestehenden und künftigen Verkehrszahlen sowie der geplanten Verkehrserschließung
Schutzgut Tiere und Pflanzen/biologische Vielfalt und Landschaft
  • Informationen zu Tieren und Pflanzen sowie zu den vorgefundenen Biotoptypen und zum naturschutzrechtlichen Erfordernis von Ausgleichsmaßnahmen
  • Informationen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
  • Informationen zum Orts- und Landschaftsbild
  • Artenschutzrechtliche Fachbeiträge (Stufen 1 und 2) sowie Monitoring zum Vorkommen von Flussregenpfeifern
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung 
  • Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Vorprüfung
  • Informationen zum angrenzenden Wald 
Schutzgut Boden/Fläche
  • Informationen zu der Wertigkeit und Schutzwürdigkeit der Bodentypen sowie zu Bodenverunreinigungen
  • Informationen zur Versickerungsfähigkeit des Bodens
  • Informationen zu Altlasten
  • Informationen zum Flächenverbrauch; wirksame und rechtskräftige Bauleitpläne
Schutzgut Wasser
  • Informationen zum Grundwasserschutz und den Oberflächengewässern
  • Informationen zur Versickerungsfähigkeit des Bodens
  • Informationen zur Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung
  • Informationen zu Überschwemmungs- und Risikogebieten, Starkregen
Schutzgut Luft und Klima
  • Informationen zu den Klimatopen und den Klimafunktionen 
  • Informationen zu Luftschadstoffen durch Straßenverkehr
  • Informationen zu Klimaschutz und Klimaanpassung
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
  • Informationen zu den Kulturgütern, Denkmälern und Bodendenkmälern

 

Gutachten

Hinweis gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4 a Absatz 5 BauGB

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Mülheim an der Ruhr, 06.12.2023

Der Oberbürgermeister

Marc  Buchholz

Übersichtsplan

Übersichtsplan des naturschutzrechtlichen Ausgleichs außerhalb des Plangebietes

Übersichtsplan des naturschutzrechtlichen Ausgleichs

Übersichtsplan des forstrechtlichen Ausgleichs außerhalb des Plangebietes

Übersichtsplan des forstrechtlichen Ausgleichs