Beschluss
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Kassenberg / Lindgens-Areal - X 12“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen und die Verwaltung beauftragt, diesen Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB für die Dauer eines Monats erneut im Internet zu veröffentlichen.
Stellungnahmen können gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kassenberg / Lindgens-Areal - X 12“ sowie die Ausgleichsfläche Gemarkung Menden, Flur 3, Flurstück 408 sind aus den beigefügten Lageplänen ersichtlich.
Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich auf der westlichen Ruhrseite im Stadtteil Broich und umfasst eine Fläche von circa 7,8 ha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 237, 808 (Gemarkung Saarn, Flur 1), Flurstücke 99, 101, 102, 124 (Gemarkung Broich, Flur 10), Flurstücke 222 tlw., 806 tlw., 807, 809 tlw. (Gemarkung Saarn, Flur 1), Flurstück 301 tlw. (Gemarkung Broich, Flur 11), Flurstücke 751, 623 (Gemarkung Saarn, Flur 1), Flurstücke 104 tlw., 105 tlw., 114, 115, 117 (Gemarkung Broich, Flur 10) und Flurstück 427 (Gemarkung Broich, Flur 11).
Den naturschutzrechtlichen Eingriffen im Plangebiet wird eine 7.319 m² große Teilfläche der städtischen Ausgleichsmaßnahme 020A00 „Saarner Aue, Kellermanns Weide“ in der Gemarkung Saarn, Flur 25, Flurstück 103 (teilweise) und Flur 18, Flurstück 18 (teilweise) zugeordnet.
Den im Rahmen des Bebauungsplans „Kassenberg / Mintarder Straße - X 6“ vorbereiteten und inzwischen erfolgten Eingriffen in Wald wird eine städtische Ersatzwaldfläche in der Gemarkung Saarn, Flur 3, Flurstück 22 (teilweise) und 29 (teilweise) mit einer Größe von 1 ha zugeordnet.
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kassenberg / Lindgens-Areal - X 12“ und die Flächen für den naturschutzrechtlichen sowie den forstrechtlichen Ausgleich sind aus den beigefügten Lageplänen ersichtlich.
Wesentliche Ziele der Planung
Folgende Ziele werden mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt:
- Nutzungsänderung von Gewerbe- beziehungsweise Industriegebiet in ein Gewerbegebiet im Süden (GE), ein Gebiet für Wohnnutzung in Kombination mit nicht störendem Gewerbe und Dienstleistungen (Urbanes Gebiet - MU) sowie zwei Allgemeine Wohngebiete (WA)
- Innerhalb der WA ist anteilig sozialer Wohnungsbau vorgesehen (Regelung im städtebaulichen Vertrag)
- Erschließung der östlichen Bauflächen mittels einer neuen Planstraße
- Erhalt der stadtbildprägenden Baudenkmäler
- Stärkung und bessere Auslastung der bestehenden Infrastruktureinrichtungen
- Offenlegung des Heubachs
- Öffnung des Plangebiets mittels einer unbebauten grünen Fuge Richtung Ruhraue und Sicherung des Grünzuges entlang der Ruhr
Zeit und Ort der Veröffentlichung
Der Entwurf zum Bebauungsplan „Kassenberg / Lindgens-Areal - X 12“ mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden hiermit gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4a Absatz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) erneut im Internet veröffentlicht.
Veröffentlichungsfrist: 18.12.2023 bis einschließlich 26.01.2024
Veröffentlichungsort:
https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Bebauungsplanunterlagen werden zudem über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
https://www.bauleitplanung.nrw.de
Andere Zugangsmöglichkeiten:
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Bebauungsplanunterlagen zum Bebauungsplan „Kassenberg / Lindgens-Areal - X 12“ mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erneut öffentlich ausgelegt.
Auslegungsort:
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr
19. OG, linke Flurseite
Öffnungszeiten:
montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
In der Zeit vom 27.12.2023 bis einschließlich 29.12.2023 bleibt das Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung (Betriebsferien) geschlossen. Eine Einsichtnahme in die Bebauungsplanunterlagen vor Ort ist nicht möglich und es stehen ebenfalls keine Mitarbeitenden für Auskünfte zur Verfügung.
Unter der Telefon: 0208 / 455 – 6140 (Frau Rödel) oder Telefon: 0208 / 455 – 6145 (Frau Schulte Tockhaus) können Termine (bei Bedarf auch außerhalb der oben genannten Zeiten) vereinbart werden.
Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden.
Zur elektronischen Übermittlung einer Stellungnahme zu den geänderten oder ergänzten Teilen kann während der Veröffentlichungsfrist die Internetseite des Veröffentlichungsortes
https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen
oder die E-Mail Adresse: Stadtplanungsamt@muelheim-ruhr.de genutzt werden.
Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen können während der Veröffentlichungsfrist bei Bedarf zudem bei der Stadt Mülheim an der Ruhr - Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung unter anderem hier abgegeben werden:
Stadt Mülheim an der Ruhr
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim an der Ruhr
Fax: +49 208 455 6199
Umweltbezogene Informationen
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Schutzgut Mensch und seine Gesundheit/Bevölkerung |
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Schutzgut Tiere und Pflanzen/biologische Vielfalt und Landschaft |
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Schutzgut Boden/Fläche |
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Schutzgut Wasser |
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Schutzgut Luft und Klima |
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Schutzgut Kultur- und Sachgüter |
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Hinweis gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4 a Absatz 5 BauGB
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Mülheim an der Ruhr, 06.12.2023
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz
Übersichtsplan des naturschutzrechtlichen Ausgleichs außerhalb des Plangebietes
Übersichtsplan des forstrechtlichen Ausgleichs außerhalb des Plangebietes