Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes „Mendener Straße / Hahnenfähre - H 6“

Amtsblatt
Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung

Beschluss

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Mendener Straße / Hahnenfähre – H 6“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen und die Verwaltung beauftragt, diesen Entwurf gemäß § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen.

Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Menden in der gleichnamigen Gemarkung und umfasst eine Fläche von ca. 7,2 ha. Es wird im Norden durch die Grundstücksgrenze zwischen den Häusern Mendener Straße 88 und 90, im Osten durch die Mendener Straße, im Süden durch die Straße „Mulhofs Kamp“ und im Westen durch den „Leinpfad“ begrenzt.

Folgende Flurstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

  • Gemarkung Menden, Flur 4
    • Die Flurstücke 44, 260, 306, 524, 560, 561, 563, 564, 571, 616, 617, 618, 619, 620, 624, 628, 629, 633, 645, 646, 647, 648, 655, 660, 661,668, 669, 671, 672, 673, 674, 675, 676, 677, 686, 688, 690, 817, 836, 868, 872, 902, 903, 904, 905, 907, 908, 909, 912, 922, 924, 935, 936, 942, 1034, 1068, 1076, 1077, 1079, 1107, 1108, 1118. 1210, 1211, 1294, 1295, 1333, 1334, 1338, 1339
    • sowie teilweise das Flurstück 656

Eingriffe in Natur und Landschaft auf den Grundstücken der neuen Baugebiete nördlich und südlich der Straße Hahnenfähre in der Gemarkung Menden, Flur 4 betreffend der Flurstücke 672, 1079 und 1295 mit einem Biotopwertdefizit von 2.362 ökologischen Werteinheiten, werden der Ausgleichsfläche außerhalb des Plangebietes auf dem Grundstück der Stadt Mülheim an der Ruhr, Gemarkung Menden, Flur 3, Flurstück 408 und den dortigen Kompensationsmaßnahmen (Ökokonto) zugeordnet. Auf der Ausgleichsfläche wurden ein Vogelschutz- und Vogelnährgehölz, eine Extensivwiese und ein Gewässerrandstreifen angelegt. Die zugeordnete Teilfläche beträgt 675 m², durch die Maßnahmen wird auf der Teilfläche eine ökologische Aufwertung um 2.362 Werteinheiten erreicht.

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Mendener Straße / Hahnenfähre – H 6“ sowie die Ausgleichsfläche Gemarkung Menden, Flur 3, Flurstück 408 sind aus den beigefügten Lageplänen ersichtlich.

Wesentliche Ziele der Planung

Die städtebaulichen Ziele der Planung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Planungsrechtliche Sicherung und behutsame Arrondierung der Bebauungsstrukturen nördlich und südlich der „Hahnenfähre“ durch Festsetzung von Reinen Wohngebieten
  • Sicherung des Erschließungsstichs der Mendener Straße sowie der Straßen Hahnenfähre und Mulhofs Kamp als öffentliche Verkehrs- und Fußwegeflächen 
  • Sicherung der vorhandenen Frei-/Gartenflächen im nordwestlichen Plangebiet durch Festsetzung von privaten Grünflächen
  • Sicherung der vorhandenen Pumpstation und des Regenüberlaufbeckens als Fläche für Versorgungsanlagen
  • Planungsrechtliche Sicherung der beiden Standorte für Senioreneinrichtungen sowie der DLRG-Rettungsstation als Flächen für den Gemeinbedarf

Zeit und Ort der Veröffentlichung

Der Entwurf zum Bebauungsplan „Mendener Straße / Hahnenfähre – H 6“ mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden hiermit gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet veröffentlicht.

Veröffentlichungsfrist: 18.12.2023 bis einschließlich 26.01.2024

Veröffentlichungsort: https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen

Der Inhalt der Bekanntmachung und die Bebauungsplanunterlagen werden zudem über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht: https://www.bauleitplanung.nrw.de

Andere Zugangsmöglichkeiten:

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Bebauungsplanunterlagen zum Bebauungsplan „Mendener Straße / Hahnenfähre – H 6“ mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. 

Auslegungsort:                   

Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung

Technisches Rathaus

Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr

19. OG, linke Flurseite

Öffnungszeiten:                  

montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

donnerstags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr

sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

In der Zeit vom 27.12.2023 bis einschließlich 29.12.2023 bleibt das Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung (Betriebsferien) geschlossen. Eine Einsichtnahme in die Bebauungsplanunterlagen vor Ort ist nicht möglich und es stehen ebenfalls keine Mitarbeitenden für Auskünfte zur Verfügung.

Unter der Telefonnummer: 0208 / 455 – 6134 (Frau Voß) oder 0208 / 455 – 6145 (Frau Schulte Tockhaus) können Termine (bei Bedarf auch außerhalb der oben genannten Zeiten) vereinbart werden. 

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden.

Zur elektronischen Übermittlung einer Stellungnahme kann während der Veröffentlichungsfrist die Internetseite des Veröffentlichungsortes https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen oder die E-Mail Adresse: Stadtplanungsamt@muelheim-ruhr.de genutzt werden. 

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist bei Bedarf zudem bei der Stadt Mülheim an der Ruhr - Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung unter anderem hier abgegeben werden:

Stadt Mülheim an der Ruhr
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung

Hans-Böckler-Platz 5

45468 Mülheim an der Ruhr

Fax: +49 208 455 6199
 

Umweltbezogene Informationen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Mensch und seine Gesundheit/Bevölkerung
  • Informationen zu Lärmimmissionen (Verkehrs-, Schiffs-, Gewerbe- und Fluglärm)
  • Informationen zu bestehenden und künftigen Verkehrszahlen sowie der geplanten Verkehrserschließung
Schutzgut Tiere und Pflanzen/biologische Vielfalt und Landschaft
  • Informationen zu Tieren und Pflanzen sowie zu den vorgefundenen Biotoptypen und zum naturschutzrechtlichen Erfordernis von Ausgleichsmaßnahmen
  • Informationen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
  • Informationen zum Orts- und Landschaftsbild
  • Artenschutzrechtliche Fachbeiträge (Stufen 1 und 2 sowie zu Fledermäusen) Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung 
  • Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Vorprüfung zum Vorkommen des Eisvogels
  • Informationen zum angrenzenden Wald 
Schutzgut Boden/Fläche
  • Informationen zu der Wertigkeit und Schutzwürdigkeit der Bodentypen sowie zu Bodenverunreinigungen
  • Informationen zur Versickerungsfähigkeit des Bodens
  • Informationen zu Altlasten
  • Informationen zum Flächenverbrauch; wirksame und rechtskräftige Bauleitpläne
Schutzgut Wasser
  • Informationen zum Grundwasserschutz und den Oberflächengewässern
  • Informationen zur Versickerungsfähigkeit des Bodens
  • Informationen zur Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung
  • Informationen zu Überschwemmungs- und Risikogebieten, Starkregen
Schutzgut Luft und Klima
  • Informationen zu den Klimatopen und den Klimafunktionen 
  • Informationen zu Klimaschutz und Klimaanpassung
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
  • Informationen zu den Kulturgütern, Denkmälern und Bodendenkmälern

Die ausliegenden Unterlagen beinhalten folgende umweltbezogene Gutachten und Stellungnahmen:

GutachtenBüroDatum
Artenschutzprüfung Stufe I zum Bebauungsplan „Mendener Str./ Hahnenfähre H 6“, Stadt Mülheim an der Ruhrbiopaca – Büro für Planung, Ökologie & Umwelt, Münster, über Planungsgruppe Landschaft; Osnabrück12.02.2020
Artenschutzprüfung Stufe II zum Bebauungsplan „Mendener Str./ Hahnenfähre H 6“, Stadt Mülheim an der Ruhrbiopaca – Büro für Planung, Ökologie & Umwelt, Münster, über Planungsgruppe Landschaft; Osnabrück25.11.2020

Bebauungsplan Mendener Straße/ Hahnenfähre - H 6 in Mülheim an der Ruhr 

ASP Fledermäuse

Echolot GbR, Münster, über Planungsgruppe Landschaft; Osnabrück19.10.2020

FFH-Vorprüfung zum Bebauungsplan „Mendener Str./ Hahnenfähre

H 6“, Stadt Mülheim an der Ruhr

biopaca – Büro für Planung, Ökologie & Umwelt, Münster, über Planungsgruppe Landschaft; Osnabrück25.11.2020
Landschaftspflegerischer Begleit-planPlanungsgruppe Landschaft; OsnabrückMai 2023
Ergänzende Stellungnahme zum LBPStabsstelle Umweltplanung / Untere Naturschutzbehörde23.06.2023
Gefährdungsabschätzung gem. BBodSchG zum Bebauungsplan-gebiet H 6 Mendener Straße/ Hahnenfähre in Mülheim an der RuhrConzept Umweltberatung GmbH, Mülheim an der Ruhr06.02.2020

Immissionsschutzgutachten

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren „Mendener Straße / Hahnenfähre“

Normec Uppenkamp, Niederlassung Rheinland16.03.2022
EntwässerungsgutachtenDahlem Ingenieure, EssenMai 2023
Stellungnahmen Öffentlichkeit
Stellungnahmen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange


Hinweis gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4 a Absatz 5 BauGB

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.


Mülheim an der Ruhr, 06.12.2023

Der Oberbürgermeister

Marc Buchholz

 

Übersichtsplan


Übersichtsplan naturschutzrechtlicher Ausgleich außerhalb des Plangebietes (Gemarkung Menden, Flur 3, Flurstück 408)

Übersichtsplan Ausgleich
Datum