Beschluss
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Mendener Straße / Hahnenfähre – H 6“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen und die Verwaltung beauftragt, diesen Entwurf gemäß § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen.
Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Menden in der gleichnamigen Gemarkung und umfasst eine Fläche von ca. 7,2 ha. Es wird im Norden durch die Grundstücksgrenze zwischen den Häusern Mendener Straße 88 und 90, im Osten durch die Mendener Straße, im Süden durch die Straße „Mulhofs Kamp“ und im Westen durch den „Leinpfad“ begrenzt.
Folgende Flurstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
- Gemarkung Menden, Flur 4
- Die Flurstücke 44, 260, 306, 524, 560, 561, 563, 564, 571, 616, 617, 618, 619, 620, 624, 628, 629, 633, 645, 646, 647, 648, 655, 660, 661,668, 669, 671, 672, 673, 674, 675, 676, 677, 686, 688, 690, 817, 836, 868, 872, 902, 903, 904, 905, 907, 908, 909, 912, 922, 924, 935, 936, 942, 1034, 1068, 1076, 1077, 1079, 1107, 1108, 1118. 1210, 1211, 1294, 1295, 1333, 1334, 1338, 1339
- sowie teilweise das Flurstück 656
Eingriffe in Natur und Landschaft auf den Grundstücken der neuen Baugebiete nördlich und südlich der Straße Hahnenfähre in der Gemarkung Menden, Flur 4 betreffend der Flurstücke 672, 1079 und 1295 mit einem Biotopwertdefizit von 2.362 ökologischen Werteinheiten, werden der Ausgleichsfläche außerhalb des Plangebietes auf dem Grundstück der Stadt Mülheim an der Ruhr, Gemarkung Menden, Flur 3, Flurstück 408 und den dortigen Kompensationsmaßnahmen (Ökokonto) zugeordnet. Auf der Ausgleichsfläche wurden ein Vogelschutz- und Vogelnährgehölz, eine Extensivwiese und ein Gewässerrandstreifen angelegt. Die zugeordnete Teilfläche beträgt 675 m², durch die Maßnahmen wird auf der Teilfläche eine ökologische Aufwertung um 2.362 Werteinheiten erreicht.
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Mendener Straße / Hahnenfähre – H 6“ sowie die Ausgleichsfläche Gemarkung Menden, Flur 3, Flurstück 408 sind aus den beigefügten Lageplänen ersichtlich.
Wesentliche Ziele der Planung
Die städtebaulichen Ziele der Planung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Planungsrechtliche Sicherung und behutsame Arrondierung der Bebauungsstrukturen nördlich und südlich der „Hahnenfähre“ durch Festsetzung von Reinen Wohngebieten
- Sicherung des Erschließungsstichs der Mendener Straße sowie der Straßen Hahnenfähre und Mulhofs Kamp als öffentliche Verkehrs- und Fußwegeflächen
- Sicherung der vorhandenen Frei-/Gartenflächen im nordwestlichen Plangebiet durch Festsetzung von privaten Grünflächen
- Sicherung der vorhandenen Pumpstation und des Regenüberlaufbeckens als Fläche für Versorgungsanlagen
- Planungsrechtliche Sicherung der beiden Standorte für Senioreneinrichtungen sowie der DLRG-Rettungsstation als Flächen für den Gemeinbedarf
Zeit und Ort der Veröffentlichung
Der Entwurf zum Bebauungsplan „Mendener Straße / Hahnenfähre – H 6“ mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden hiermit gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet veröffentlicht.
Veröffentlichungsfrist: 18.12.2023 bis einschließlich 26.01.2024
Veröffentlichungsort: https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Bebauungsplanunterlagen werden zudem über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht: https://www.bauleitplanung.nrw.de
Andere Zugangsmöglichkeiten:
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Bebauungsplanunterlagen zum Bebauungsplan „Mendener Straße / Hahnenfähre – H 6“ mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt.
Auslegungsort:
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr
19. OG, linke Flurseite
Öffnungszeiten:
montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
In der Zeit vom 27.12.2023 bis einschließlich 29.12.2023 bleibt das Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung (Betriebsferien) geschlossen. Eine Einsichtnahme in die Bebauungsplanunterlagen vor Ort ist nicht möglich und es stehen ebenfalls keine Mitarbeitenden für Auskünfte zur Verfügung.
Unter der Telefonnummer: 0208 / 455 – 6134 (Frau Voß) oder 0208 / 455 – 6145 (Frau Schulte Tockhaus) können Termine (bei Bedarf auch außerhalb der oben genannten Zeiten) vereinbart werden.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden.
Zur elektronischen Übermittlung einer Stellungnahme kann während der Veröffentlichungsfrist die Internetseite des Veröffentlichungsortes https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen oder die E-Mail Adresse: Stadtplanungsamt@muelheim-ruhr.de genutzt werden.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist bei Bedarf zudem bei der Stadt Mülheim an der Ruhr - Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung unter anderem hier abgegeben werden:
Stadt Mülheim an der Ruhr
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim an der Ruhr
Fax: +49 208 455 6199
Umweltbezogene Informationen
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Schutzgut Mensch und seine Gesundheit/Bevölkerung |
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Schutzgut Tiere und Pflanzen/biologische Vielfalt und Landschaft |
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Schutzgut Boden/Fläche |
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Schutzgut Wasser |
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Schutzgut Luft und Klima |
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Schutzgut Kultur- und Sachgüter |
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Die ausliegenden Unterlagen beinhalten folgende umweltbezogene Gutachten und Stellungnahmen:
Gutachten | Büro | Datum |
Artenschutzprüfung Stufe I zum Bebauungsplan „Mendener Str./ Hahnenfähre H 6“, Stadt Mülheim an der Ruhr | biopaca – Büro für Planung, Ökologie & Umwelt, Münster, über Planungsgruppe Landschaft; Osnabrück | 12.02.2020 |
Artenschutzprüfung Stufe II zum Bebauungsplan „Mendener Str./ Hahnenfähre H 6“, Stadt Mülheim an der Ruhr | biopaca – Büro für Planung, Ökologie & Umwelt, Münster, über Planungsgruppe Landschaft; Osnabrück | 25.11.2020 |
Bebauungsplan Mendener Straße/ Hahnenfähre - H 6 in Mülheim an der Ruhr ASP Fledermäuse | Echolot GbR, Münster, über Planungsgruppe Landschaft; Osnabrück | 19.10.2020 |
FFH-Vorprüfung zum Bebauungsplan „Mendener Str./ Hahnenfähre H 6“, Stadt Mülheim an der Ruhr | biopaca – Büro für Planung, Ökologie & Umwelt, Münster, über Planungsgruppe Landschaft; Osnabrück | 25.11.2020 |
Landschaftspflegerischer Begleit-plan | Planungsgruppe Landschaft; Osnabrück | Mai 2023 |
Ergänzende Stellungnahme zum LBP | Stabsstelle Umweltplanung / Untere Naturschutzbehörde | 23.06.2023 |
Gefährdungsabschätzung gem. BBodSchG zum Bebauungsplan-gebiet H 6 Mendener Straße/ Hahnenfähre in Mülheim an der Ruhr | Conzept Umweltberatung GmbH, Mülheim an der Ruhr | 06.02.2020 |
Immissionsschutzgutachten Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren „Mendener Straße / Hahnenfähre“ | Normec Uppenkamp, Niederlassung Rheinland | 16.03.2022 |
Entwässerungsgutachten | Dahlem Ingenieure, Essen | Mai 2023 |
Stellungnahmen Öffentlichkeit | ||
Stellungnahmen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange |
Hinweis gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4 a Absatz 5 BauGB
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Mülheim an der Ruhr, 06.12.2023
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz
Übersichtsplan naturschutzrechtlicher Ausgleich außerhalb des Plangebietes (Gemarkung Menden, Flur 3, Flurstück 408)