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Öffentliche Zustellung des Versagungsbescheides vom 15.09.2026 gem. § 66 SGB I (Sozialgesetzbuch Erstes Buch)

Der an Herrn Janek Friesel zuletzt wohnhaft gewesen in Katharinenstr. 8, 70771 Leinfelden-Echterdingen zuzustellende Versagungsbescheid vom 15.09.2026 (Aktenzeichen 57-26/131681/31) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Versagungsbescheid gem. § 66 SGB I (Sozialgesetzbuch Erstes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Str. 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

 

Mülheim an der Ruhr, den 15.09.2026
Der Oberbürgermeister
im Auftrag 

Florian 

Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige

Die an Charlton Omoruyi, geb. unbekannt, letzte bekannte Adresse Nigeria, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 16.09.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 204 ff. ZPO wird hiermit nach § 10 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Ruhrstr. 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 51-UVK/E 476/92 eingesehen werden.

 

Mülheim an der Ruhr, den 16.09.2026
Der Oberbürgermeister
i. A.
Köhne

Öffentliche Zustellung

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides.

Der gegen Frau Alicja Maria Cyryl, Hansastraße 50, 45478 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DW705 am 28.08.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 17.09.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen Leonora Manovi, Am Herrenberg 19, 54518 Kesten, unter dem Aktenzeichen 32-3/006469582/30 am 24.06.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 24.06.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Gewerbeangelegenheiten und Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.206, eingesehen werden.

 

Mülheim an der Ruhr, den 17.09.2026
Der Oberbürgermeister
i. A.
Krzisowski

Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige

Die an  Mirco Rack gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 17.09.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Ruhrstr. 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 18.09.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Bülbül

Öffentliche Zustellung eines Gewerbesteuerbescheides

Der Gewerbesteuerbescheid für die Veranlagungsjahre 2019 und 2020 vom 07.07.2023 sowie der Gewerbesteuerbescheid für das Veranlagungsjahr 2022 vom 09.06.2025, mit dem Aktenzeichen 24-5.1/2486054000009 für Herrn Patryk Zych, können nicht zugestellt werden, weil keine aktuelle Anschrift bekannt ist.
Die Bescheide werden deshalb hierdurch gemäß § 1 des Landeszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Sie können von dem Betroffenen beim Fachbereich Finanzen, Abteilung Gemeindesteuern, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B. 237, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 10.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer

Öffentliche Zustellung eines Gewerbesteuerbescheides

Der Gewerbesteuerbescheid für die Veranlagungsjahre 2021 und 2023 vom 07.07.2023, mit dem Aktenzeichen 24-5.1/2315150000000, für Frau Andrea Jeschonek kann nicht zugestellt werden, weil keine aktuelle Anschrift bekannt ist.

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 des Landeszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Er kann von dem Betroffenen beim Fachbereich Finanzen, Abteilung Gemeindesteuern, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B. 237, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 10.06.2026
Der Oberbürgermeister
i. A.
Freyer

Öffentliche Zustellung einer Überleitungsanzeige gem. § 132 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 185 ff. ZPO

Die an Ilya Kiscinevskij, geb. unbekannt, letzte bekannte Adresse Minsk, gerichtete Überleitungsanzeige vom 18.09.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige wird gemäß § 132 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 185 ff. ZPO zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Ruhrstr. 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 51-UVK/K 1445/96 eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 18.09.2026
Der Oberbürgermeister
i. A.
Köhne

Öffentliche Zustellung eines Gewerbesteuerbescheides

Der Gewerbesteuerbescheid für die Veranlagungsjahre 2021, 2022, 2023 und 2024 vom 11.05.2026, mit dem Aktenzeichen 24-5.1/2321147000001 für Herrn Arif Kultas, kann nicht zugestellt werden, weil keine aktuelle Anschrift bekannt ist.
 

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 des Landeszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Er kann von dem Betroffenen beim Fachbereich Finanzen, Abteilung Gemeindesteuern, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B. 237, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 10.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer

Öffentliche Zustellung von Gewerbesteuerbescheiden

Der Gewerbesteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 2023 vom 22.11.2025, sowie der Gewerbesteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 2024 vom 02.02.2026, Aktenzeichen 24-5.1/2115502000004, für die J.P. Hair Company U. Lepahe & Petter Friseur GmbH, können weder an die Steuerpflichtige noch an die Geschäftsführer zugestellt werden, weil keine aktuellen Anschriften bekannt sind.

Die Bescheide werden deshalb hierdurch gemäß § 1 des Landeszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Sie können von den Betroffenen beim Fachbereich Finanzen/Abteilung Gemeindesteuern, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B. 237, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 10.06.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer

Öffentliche Zustellung eines Darlehensrückforderungsbescheides

Der an Herrn Frank Oelschläger, zuletzt wohnhaft gewesen Merkurweg 26, 45478 Mülheim a. d. Ruhr zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 21.09.2026 (Aktenzeichen: 57-15/103580/96) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Rückforderungsbescheid gem. § 40 Abs. 1 S. 1 SGB II i. v. m. §§ 65, 66 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 10 Abs. 1 S .1 des Verwaltungszustellungs-gesetzes zugestellt.

Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Pollok eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 21.09.2026
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
Tim Pollok

Öffentliche Zustellung

Das Anhörungsschreiben kann an Boris Dolidze, Bonckyka 1, PL-46-020 Opole unter Aktenzeichen 33-1.4/1342 nicht zugestellt werden, da der*die Betroffene unter der o. g. Anschrift nicht anzutreffen ist, nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.

Das Anhörungsschreiben 23.09.2026 wird hiermit gemäß § 1 LZG NRW in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt.

Das Anhörungsschreiben gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 1 Nr. 3 LZG NRW). Nach Zustellung kann Boris Dolidze sich zu der beabsichtigten Maßnahme äußern.

Das Anhörungsschreiben sowie die Führerscheinakte kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Führerscheinstelle, Löhstraße 22 – 26, Zimmer 217, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 23.09.2026 

Der Oberbürgermeister
im Auftrag
Schlodder

Öffentliche Zustellung

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides.

Der gegen Herrn Andrej Wolkow, Zeppelinstraße 32, 45470 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-A110 am 24.09.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 24.09.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig

Öffentliche Zustellung eines Gewerbesteuerbescheides

Der Gewerbesteuerbescheid für das Veranlagungsjahr 2021 vom 10.11.2023, mit dem Aktenzeichen 24-5.1/2321097000006, für Herr Amir Hossein Khaki kann nicht zugestellt werden, weil keine aktuelle Anschrift bekannt ist.

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 des Landeszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Er kann von dem Betroffenen beim Fachbereich Finanzen, Abteilung Gemeindesteuern, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B. 237, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 18.09.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer

Öffentliche Zustellung eines Gewerbesteuerbescheides

Der Gewerbesteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 2020 vom 03.03.2023 sowie der Gewerbesteuerbescheid für die Veranlagungszeiträume 2021, 2022 und 2023 vom 02.03.2026, Aktenzeichen 24-5.1/2114204000000, für die HEUTGENS jun. Verwaltungsgesellschaft mbH, kann nicht an die Steuerpflichtige zugestellt werden, weil keine aktuelle Zustellanschrift bekannt ist. 

Die Bescheide werden deshalb hierdurch gemäß § 1 des Landeszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Sie können von den Betroffenen beim Fachbereich Finanzen/Abteilung Gemeindesteuern, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B. 237, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 22.09.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer

Öffentliche Zustellung

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides.

Der gegen Frau Nina Lippert, Mellinghofer Straße 341, 45475 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-ME1319 am 08.09.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 24.09.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig

Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheides

Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheides vom 25.09.2026 gemäß §§ 48 und 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) i. V. m. § 34 a SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch).

Der an Nathan Kissi Appiah zuletzt wohnhaft gewesen in Hardenbergstr. 111, 45472 Mülheim an der Ruhr zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 25.09.2026 (Aktenzeichen: 57-21/91330/04) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48 und 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) i. V. m. § 34 a SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Str. 50, Gülbeyaz (Zimmer 1.4) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 25.09.2026
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
Gülbeyaz

Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheides vom 25.09.2026 gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)

Der an Nathan Kissi Appiah zuletzt wohnhaft gewesen in Hardenbergstr. 111, 45472 Mülheim an der Ruhr zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 25.09.2026 (Aktenzeichen: 57-21/91330/04) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Str. 50, Gülbeyaz (Zimmer 1.4) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 25.09.2026
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
Gülbeyaz

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an Stefan Nusch, geb. 03.01.1973, zustellende Gebührenbescheid vom 25.09.2026

  • (Aktenzeichen 37-52.01/33959/26)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 25.09.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Yesil

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an Veronica Rademacher, geb. 30.06.1982, zustellende Gebührenbescheid vom 25.09.2026

  • (Aktenzeichen 37-52.01/37163/26)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 25.09.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Yesil

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen Benjamin Osatohanmwen, Welfenstr. 20, 46395 Bocholt, unter dem Aktenzeichen 32-3/006482907/107 am 28.09.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 28.09.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Gewerbeangelegenheiten und Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 28.09.2026
Der Oberbürgermeister
i. A.
Menzel

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen Khalidah Sulaiman, Papiermühlenstr. 2, 47166 Duisburg, unter dem Aktenzeichen 32-3/005332094/36 am 02.07.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 02.07.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Gewerbeangelegenheiten und Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 227, eingesehen werden.

 

Mülheim an der Ruhr, den 28.09.2026
Der Oberbürgermeister
i. A.
Mühle

Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheides vom 30.09.2026 gemäß §§ 45 und 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)

Der an Solon Akonji Ntongho zuletzt wohnhaft gewesen in Auerstr. 60, 45468 Mülheim an der Ruhr zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 30.09.2026 (Aktenzeichen: 57-21/120848/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45 und 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Str. 50, Frau Ostermann (Zimmer 1.2 ) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 30.09.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Ostermann

Ungültigkeitserklärung eines Dienstausweises

Der Dienstausweis von Sandra Blömer (Ausweisnummer: 21273 - ausgestellt am 11.05.2021, gültig bis 11.05.2026) wird hiermit für ungültig erklärt.

Der unbefugte Gebrauch des Dienstausweises wird strafrechtlich verfolgt. Sollte der Ausweis gefunden werden, wird darum gebeten diesen dem Ordnungsamt der Stadt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, zukommen zu lassen.

Mülheim an der Ruhr, 16.09.2026

Der Oberbürgermeister
I.A.
gez. Kuhn

Bekanntmachung über die Offenlegung einer Fortführungsmitteilung des Liegenschaftskatasters

Das Liegenschaftskataster wurde unter dem Aktenzeichen 2026_C_0155 fortgeführt. Von der Fortführung sind folgende Grundstücke betroffen:

 

Lagebezeichnung:Graf-Wirich-Straße 10, 12, 14, 16, 18
Flurstückskennzeichen:

Gemarkung Broich (3096)

Flur 8

Flurstück 476

Grundbuch:Broich Blatt 645, lfd. Nr. 9
Grundstückseigentümer*in:Kreativ GmbH

 

Lagebezeichnung:Graf-Wirich-Straße 10
Flurstückskennzeichen:

Gemarkung Broich (3096)

Flur 8

Flurstück 479

Grundbuch:Broich Blatt 645, lfd. Nr. 9
Grundstückseigentümer*in:Kreativ GmbH

 

Lagebezeichnung:Graf-Wirich-Straße
Flurstückskennzeichen:

Gemarkung Broich (3096)

Flur 8

Flurstück 476

Grundbuch:Broich Blatt 645, lfd. Nr. 9
Grundstückseigentümer*in:Kreativ GmbH

 

Lagebezeichnung:Graf-Wirich-Straße 12
Flurstückskennzeichen:

Gemarkung Broich (3096)

Flur 8

Flurstück 476

Grundbuch:Broich Blatt 645, lfd. Nr. 9
Grundstückseigentümer*in:Kreativ GmbH

 

Lagebezeichnung:Graf-Wirich-Straße 14
Flurstückskennzeichen:

Gemarkung Broich (3096)

Flur 8

Flurstück 476

Grundbuch:Broich Blatt 645, lfd. Nr. 9
Grundstückseigentümer*in:Kreativ GmbH

 

Lagebezeichnung:Graf-Wirich-Straße 16
Flurstückskennzeichen:

Gemarkung Broich (3096)

Flur 8

Flurstück 476

Grundbuch:Broich Blatt 645, lfd. Nr. 9
Grundstückseigentümer*in:Kreativ GmbH

 

Lagebezeichnung:Graf-Wirich-Straße 18
Flurstückskennzeichen:

Gemarkung Broich (3096)

Flur 8

Flurstück 476

Grundbuch:Broich Blatt 645, lfd. Nr. 9
Grundstückseigentümer*in:Kreativ GmbH

 

Die Fortführung des Liegenschaftskatasters konnte der im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grundstückseigentümerin nicht schriftlich bekannt gegeben werden, da trotz durchgeführter Ermittlungen keine zustellfähige Anschrift festgestellt werden konnte.

Gemäß § 13 Abs. 5 VermKatG NRW in Verbindung mit § 22 DVOzVermKatG NRW wird die Fortführung daher durch Offenlegung bekannt gegeben.

 

Die Unterlagen über die Fortführung des Liegenschaftskatasters liegen in der Zeit vom 19.10.2026 bis einschließlich 19.11.2026 beim Amt für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung der Stadt Mülheim an der Ruhr, Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr, während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.

 

Während der Offenlegungszeit wird den betroffenen Grundstückseigentümer*innen oder deren bevollmächtigten Personen Gelegenheit gegeben, sich über die Fortführung des Liegenschaftskatasters unterrichten zu lassen.
 

Ansprechpartner für eine Terminvereinbarung sind 

  • Frau Benedict (Zimmer 16.11, Telefon: 0208 455-6244)
  • Herr Harter (Zimmer 16.11, Telefon: 0208 455-6242)

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf (Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf) erhoben werden.

 

Mülheim an der Ruhr, 23.09.2026

Der Oberbürgermeister

I. A.

Lincke