Der Gewerbesteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 2020 vom 03.03.2023 sowie der Gewerbesteuerbescheid für die Veranlagungszeiträume 2021, 2022 und 2023 vom 02.03.2026, Aktenzeichen 24-5.1/2114204000000, für die HEUTGENS jun. Verwaltungsgesellschaft mbH, kann nicht an die Steuerpflichtige zugestellt werden, weil keine aktuelle Zustellanschrift bekannt ist.
Die Bescheide werden deshalb hierdurch gemäß § 1 des Landeszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Sie können von den Betroffenen beim Fachbereich Finanzen/Abteilung Gemeindesteuern, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B. 237, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 22.09.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer