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Öffentliche Zustellung Ordnungsverfügung

Die Ordnungsverfügung vom 13.05.2026, Aktenzeichen 33-1.15/614, kann Emmanuel Ofori Adu, zuletzt wohnhaft: Sandstraße 27, 45468 Mülheim an der Ruhr nicht zugestellt werden, da der Betroffene von Amts wegen abgemeldet ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.

Die Ordnungsverfügung vom 13.05.2026 wird hiermit gemäß § 1 LZG NRW in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt.

Die Ordnungsverfügung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann gegen die Ordnungsverfügung innerhalb eines Monats Klage erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Die Ordnungsverfügung kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Führerscheinstelle, Löhstraße 22 – 26, Zimmer 211, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 01.07.2026 
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Galitzki

Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige

Die an Jessica Animwaa Ampadu, geboren am 01.05.1979, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 01.07.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Ruhrstr. 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 01.07.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sommer

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an Rainer Kucier, geboren 29.03.1957, zustellende Gebührenbescheid vom 28.04.2026

  • (Aktenzeichen 37-52.01/13467/26)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 03.07.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen Ralf Maximilian Varlemann, Eppinghofer Straße 135, 45468 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 32-3/005328116/113 am 09.06.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 09.06.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 206, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 03.07.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Walter

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an Patrick Schönfeldt, geboren 05.01.1997, zustellende Gebührenbescheid vom 01.06.2026

  • (Aktenzeichen 37-52.01/15548/26)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 03.07.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an Florian Pallasch, geboren 29.10.1988, zustellende Gebührenbescheid vom 23.04.2026

  • (Aktenzeichen 37-52.01/06544/26)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 03.07.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Üner

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an Urim Shima, geboren 23.05.1978, zustellende Gebührenbescheid vom 28.04.2026

  • (Aktenzeichen 37-52.01/10661/26)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 03.07.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Üner

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an Feta Zhari, geboren 20.12.1994, zustellende Gebührenbescheid vom 28.05.2026

  • (Aktenzeichen 37-52.01/19415/26)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 03.07.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Üner

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an Jan Kubick, geb. 01.01.1970, zustellende Gebührenbescheid vom 12.05.2026

  • (Aktenzeichen 37-52.01/14446/26)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 03.07.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Üner

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an Aycil Ayhan, geboren 14.09.1976, zustellende Gebührenbescheid vom 13.04.2026

  • (Aktenzeichen 37-52.01/07937/26)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 03.07.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Üner

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an Christine Knauf, geboren 29.09.1945, zustellende Gebührenbescheid vom 17.04.2026

  • (Aktenzeichen 37-52.01/12379/26)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 03.07.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Üner

Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheid

Der an Frau Emina Balaj zuletzt wohnhaft gewesen in Valencienner Straße 1, 52355 Düren zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 02.07.2026 (Aktenzeichen: 57-21/114432/10) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gem. §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) i.V.m. § 34a SGB II wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinhofer Straße 50, 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Jansen (Zimmer 1.2) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 02.07.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Jansen

Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige

Der an Annunziata Gargiulli gerichtete Einstellungs- und Rückforderungsbescheid vom 03.07.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend -Unterhaltsvorschusskasse auf der Friedrichstraße 12, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 06.07.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Çavlı

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen Basri Abdullahu, Duisburger Straße 307, 45478 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 32-3/006471469/107 am 07.07.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 07.07.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 07.07.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Menzel

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen José Carlos Neves de Abreu, Carl-Kruft-Straße 8, 45355 Essen, unter dem Aktenzeichen 32-3/006471549/44 am 09.07.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 09.07.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Gewerbeangelegenheiten und), Am Rathaus 1, Zimmer C.210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 09.07.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Knappen

Öffentliche Zustellung eines Gewerbesteuerbescheides

Der Gewerbesteuerbescheid für die Veranlagungsjahre 2022 und 2023 sowie die Gewerbesteuervorauszahlungen 2025 und 2026 vom 30.03.2026 mit dem Aktenzeichen 24-
5.1/2108301000006 für die ELITE – Industrieservice GmbH kann nicht zugestellt werden, weil keine aktuelle Anschrift bekannt ist.

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 des Landeszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Er kann von dem Betroffenen beim Fachbereich Finanzen, Abteilung Gemeindesteuern, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B. 237, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 09.07.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen Frau Bushra Aldaham, Theudebertstraße 14, 33014 Bad Driburg unter Aktenzeichen 33-1.02/HB-AR927 am 24.06.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.07.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig

Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige

Die an Antonio Manuel Durao De Jesus gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 09.07.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend -Unterhaltsvorschusskasse auf der Ruhrstraße 1, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 09.07.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Schneimann

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen Mofor Jonas Ekiti, Dendermonsesteenweg 72, B-2830 WILLEBREOK, unter dem Aktenzeichen 32-3/006467506/118 am 27.04.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 27.04.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Gewerbeangelegenheiten und Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C206, eingesehen werden.


Mülheim an der Ruhr, den 13.07.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fichter

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen Herrn Ryszard Jan Ratajczak, Sigismundstraße 27, 45470 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DV127 am 13.07.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 13.07.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen Janine Wagner, Düsseldorfer Straße 59, 45481 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 32-3/006472687/107 am 14.07.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 14.07.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Gewerbeangelegenheiten und), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 14.07.2026
Der Oberbürgermeister
Im Aufrag
Menzel

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen Bogdan-Sorin Morosanu, Hauptkanal rechts 46, 26871 Papenburg, unter dem Aktenzeichen 32-3/005331828/113 am 14.07.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 14.07.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Gewerbeangelegenheiten und), Am Rathaus 1, Zimmer C 206, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 15.07.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Walter

Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung

Bekanntmachung


Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung für das Grundstück:

Gemarkung: Mülheim, Flur: 48, Flurstück(e): 228

Alte Bezeichnung: Dohne 103        

Neue Bezeichnung: Dohne 103 b, 103 c


Mülheim an der Ruhr, den 01.07.2026
Der Oberbürgermeister
Amt für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung
Im Auftrag
Schimanski
 

Bekanntmachung Offenlage Antrag Planfeststellungsbeschluss Flughafen Düsseldorf

Luftverkehr;

Antrag der Flughafen Düsseldorf GmbH vom 16.02.2015 i. d. F. vom 15.12.2025 auf Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses

Hier: Offenlage des geänderten Antrags 

 

I. Anlass

Die Flughafen Düsseldorf GmbH hat zum 15.12.2025 eine geänderte Fassung ihres Antrags auf Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses vom 16.02.2015 bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, vorgelegt.

Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens (Vorhaben) ist im Wesentlichen weiterhin die Zulassung   

  • baulicher Maßnahmen, nämlich Änderungen der vorhandenen Flughafenanlage durch die Herstellung von insgesamt acht neuen Flugzeug-Abstellpositionen sowie die Erweiterung von Flugbetriebsflächen (Rollweg-/Rollgassenanschlüsse im Vorfeldbereich) nebst weiterer Bodenversiegelungs- und Arrondierungsmaßnahmen und 
  • betrieblicher Änderungen, nämlich die Erhöhung der im Voraus planbaren Flugbewegungen in nachfragestarken Zeitstunden am Tage wie auch die flexible Nutzung beider Start- und Landebahnen zur Abwicklung des Flugverkehrs 

Ferner wird die Erteilung der erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnisse beantragt. 

Abweichend von ihrem ursprünglichen Antrag vom 16.02.2015 begehrt die Flughafen Düsseldorf GmbH im Wesentlichen nicht mehr die Streichung des geltenden „Flugbewegungsdeckels“ von 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten. Als weitere Änderung zum ursprünglichen Antrag sollen innerhalb dieser Begrenzung nunmehr bis zu 128.000 Flugbewegungen im Linien- und Charterverkehr sowie mindestens 3.000 sonstige Flugbewegungen zulässig sein. 

Für das Vorhaben besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach §§ 3e Abs. 1 Nr. 2, 3c Satz 1 u. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung, die vor dem 16.05.2017 galt (nachfolgend: UVPG a.F.).

 

II. Bisheriger Verfahrensablauf

Zum Vorhaben ist die Öffentlichkeit bislang zweimal beteiligt worden. Hierbei sind die Stellungnahmen bzw. Einwendungen von Behörden, Vereinigungen und Betroffenen zum bzw. gegen den ursprünglich gestellten Antrag von der zuständigen Anhörungsbehörde – Bezirksregierung Düsseldorf – den gesetzlichen Fristen entsprechend aufgenommen worden: 

  • März 2016 – April 2017: Öffentliche Auslegung und mündliche Erörterung der ursprünglichen Antragsunterlagen (1. Anhörungsverfahren)
  • Mai – Juni 2020: Öffentliche Auslegung geänderter und ergänzender Antragsunterlagen (2. Anhörungsverfahren)

Der nunmehr zum 15.12.2025 geänderte Antrag der Flughafen Düsseldorf GmbH - s. Ziffer I. - erfordert mit Blick auf die entsprechend angepassten Pläne und sonstigen Unterlagen, u.a. zu den Umweltauswirkungen nach § 6 UVPG a.F., eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 Satz 3 u. 4 UVPG a.F.).

Zur Gültigkeit der bisherigen Einwendungen und Stellungnahmen s. Hinweis (Ziffer IV.4).

 

III. Ablauf der öffentlichen Auslegung im Internet und in den Kommunen

Die geänderten Unterlagen werden für die Dauer eines Monats 

vom 02.09.2026 bis einschließlich 01.10.2026 (Auslegungsfrist)

für Jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Sie sind einsehbar 

1. über die Internetseiten der folgenden Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen:

Stadt bzw. GemeindeLink zur Homepage
Landeshauptstadt Düsseldorfhttps://www.duesseldorf.de//
Duisburghttps://www.duisburg.de//
Essenhttps://www.essen.de/
Heiligenhaushttps://www.heiligenhaus.de/
Kaarsthttps://www.kaarst.de/
Korschenbroichhttps://korschenbroich.de/
Krefeldhttps://www.krefeld.de/
Meerbuschhttps://meerbusch.de/
Moershttps://www.moers.de/
Mülheim an der Ruhrhttps://www.muelheim-ruhr.de
Neuss am Rheinhttps://www.neuss.de/
Ratingenhttps://www.stadt-ratingen.de/
Tönisvorsthttps://www.toenisvorst.de/
Willichhttps://www.stadt-willich.de/

 

2. über das Portal Beteiligung.NRW.de: 

https://beteiligung.nrw.de/k/1025382

 

3. sowie zusätzlich in den Räumen der oben genannten Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen

Die Unterlagen liegen in den Räumen der Stadtverwaltung 

Amt für Umweltschutz

Technisches Rathaus

Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr

13. OG, rechte Flurseite, Zi. 13.11

während der Dienststunden 

montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

donnerstags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr

sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Vororttermine sind, aufgrund von Zugangsbeschränkungen des technischen Rathauses, nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Unter der Tel.: 0208 / 455 – 7000 oder per E-Mail: umweltamt@muelheim-ruhr.de können Termine (bei Bedarf auch außerhalb der o.g. Zeiten) vereinbart werden.

Die Hinweise zu Art und Ort der Zugangsmöglichkeit in den anderen Kommunen entnehmen Sie bitte der jeweiligen örtlichen Bekanntmachung.

 

IV. Einwendungen

Das Anhörungsverfahren ist ein förmlicher Teil des besonderen Verwaltungsverfahrens (Planfeststellung) und unterliegt besonderen gesetzlichen Vorgaben: 

1. Einwendungsfrist

Jede Person, deren Belange durch die in den geänderten Unterlagen dargestellten Inhalte (Ergebnisse, Tatsachen, Bewertungen) erstmals oder stärker berührt werden, kann Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der Einwendungsfrist erheben.

Gelegenheit zur Einwendung besteht bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (Einwendungsfrist), das ist 

bis einschließlich 15.10.2026 (Posteingang)

2. Empfängerin der Einwendungen

Einwendungen sind bitte mit Angabe des Aktenzeichens 26.03.01.01- PFV DUS 

bei der                                   

Bezirksregierung Düsseldorf

Postfach 300865

40408 Düsseldorf

oder bei einer der oben genannten Offenlagekommunen zu erheben. 

3. Inhalt und Form der Einwendungen

Einwendungen müssen

  1. den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen und 
  2. innerhalb der o.g. Einwendungsfrist bei den o.g. Stellen zum Aktenzeichen 26.03.01.01-PFV DUS entweder schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift (s. auch Ziffer V. 2) erklärt werden. 

    Schriftliche Einwendungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie den vollständigen Vor- und Nachnamen, die vollständige Anschrift in lesbarer Form sowie die Unterschrift enthalten. Dies gilt auch für Familien, die gemeinsam eine Einwendung verfassen: es sind die Namen aller Familienmitglieder, für die die Einwendung gelten soll, leserlich anzugeben und von allen unterschriftsberechtigten Familienmitgliedern selbst zu unterzeichnen. 

Das Erfordernis der Schriftform kann auch auf elektronischem Wege erfüllt werden:

In elektronischer Form erhobene Einwendungen sind nur zulässig, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind. Eine Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig. 

  • Für verschlüsselte E-Mails und Übermittlung von Dokumenten mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nutzen Sie bitte folgende Adresse:
    poststelle@brd.sec.nrw.de.

Alle Informationen dazu finden Sie auf der Seite Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation mittels verschlüsselter E-Mails sowie elektronisch signierter Dokumente der Bezirksregierung Düsseldorf.

Qualifizierte Einwendungen können in dem Portal direkt abgegeben werden, sofern Sie sich dort registrieren. Informationen hierzu finden Sie unter https://beteiligung.nrw.de/portal/brd/informationen/haeufige-fragen#

Eine Einwendung mittels einfacher E-Mail entspricht somit nicht den gesetzlichen Anforderungen und bleibt daher unberücksichtigt.

4. Wichtiger Hinweis: Die bereits in den Jahren 2016 und 2020 durchgeführten Anhörungsverfahren eingebrachten, zulässigen Einwendungen und Stellungnahmen bleiben erhalten und müssen nicht erneut vorgebracht werden. Sie sind vollumfänglich gültig und weiterhin Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens. 

 

V. Weitere wichtige Hinweise:

  1. Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung ist auf die unter Ziffer VI. aufgelisteten aktualisierten Antragsunterlagen beschränkt. Anderweitige, nicht die aktualisierten Unterlagen betreffende Einwendungen, auch grundsätzlich gegen die Maßnahme gerichtete Einwendungen, können ausgeschlossen werden
  2. Die Abgabe einer Einwendung zur Niederschrift ist nur persönlich und nach vorheriger Anmeldung (Terminvereinbarung) möglich. Die Kontaktdaten der Bezirksregierung Düsseldorf finden Sie am Ende dieses Textes, Informationen zu den Kommunen finden Sie auf den Homepages der Kommunen (s. obige Liste unter Ziffer III. 1).
  3. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG NRW).
  4. Für den Fall des Vorbringens gleichförmiger Eingaben wird auf § 17 VwVfG NRW ausdrücklich hingewiesen:                                                                                     

    Bei Anträgen und Eingaben, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), gilt für das Verfahren die unterzeichnende Person als Vertretung der übrigen Unterzeichnenden, die darin mit ihrem Namen und ihrer Anschrift als Vertretung bezeichnet ist, soweit sie nicht von ihnen als bevollmächtigte Person bestellt worden ist. Vertretung kann nur eine natürliche Person sein (§ 17 Abs. 1 VwVfG NRW). Gleichförmige Eingaben können unberücksichtigt bleiben, wenn sie die in § 17 Absatz 1 Satz 1 VwVfG NRW genannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten oder wenn die Vertretung keine natürliche Person ist. 

  5. Ferner können gleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt gelassen werden, als Unterzeichnende ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder nur unleserlich angegeben haben. Dies gilt auch für Einwendungen von Familien (s. Ziffer IV.3.b).
  6. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Vertreterbestellung evtl. entstehende Kosten werden nicht erstattet.
  7. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG NRW. Deren etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen sind ebenfalls bei den in der Bekanntmachung bezeichneten Stellen innerhalb der angegebenen Einwendungsfrist vorzubringen.
  8. Äußerungen zu diesem Verfahren - sei es schriftlicher oder mündlicher Art -, die vor Auslegung des Antrags an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, die Bezirksregierung Düsseldorf oder die Kommunen gerichtet worden sind, können nicht als Einwendung im Verfahren berücksichtigt werden.
  9. Über alle Einwendungen und sonstigen Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW – Planfeststellungsbehörde – entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwendenden und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
  10. Im Anhörungsverfahren übermittelte Daten und Informationen werden zum Zwecke der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens und unter Wahrung der Beteiligtenrechte verwendet und gespeichert. Die datenschutzrechtlichen Hinweise finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung unter dem Link: https://www.brd.nrw.de/Datenschutzbestimmungen. sowie spezielle Hinweise zu Anhörungsverfahren des Dezernats 26 unter dem Link: https://www.brd.nrw.de/Themen/Verkehr/Luftverkehr/Flughaefen-und-plaetze.  Dort finden Sie auch weitergehende Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu Rechten als betroffene Person, die auf Anfrage auch schriftlich oder mündlich erläutert werden. Das in diesem Verfahren als Verwaltungshelfer und somit als Auftragsverarbeiter im Sinne Art. 28 DSGVO beauftragte Unternehmen ist die Probiotec GmbH, Schillingstr. 333 in 52355 Düren.

 

VI. Gegenstände der öffentlichen Auslegungen im Internet und in den Kommunen

Die auszulegenden – auf die geänderten Antragsinhalte - angepassten Unterlagen (z.T. jeweils mit weiteren Anlagen) sind folgende:

1. Antrag der Flughafen Düsseldorf GmbH auf Feststellung des Plans für die Kapazitätserweiterung Verkehrsflughafen Düsseldorf in der Fassung vom 15.12.2025.

2. Beschreibung des Vorhabens

(betrifft: Standort; betriebliche Änderungen und Auswirkungen auf den Flugverkehr; Verkehrsbedarf/Grundlagen der Bedarfsermittlung; Leistungsfähigkeit der Start- und Landebahnen und sonstigen Flugbetriebsflächen zur Bewältigung des geänderten Flugbetriebs)

 

Bezeichnung der UnterlageVerfasserDatum
Luftverkehrsprognose Flughafen Düsseldorf DUS 2040 INTRAPLAN Consult GmbHMärz 2025
Aktualisierung der Kapazitäts- untersuchung (Zweibahnsystem)DLR - Institut für Flugführung11.06.2025
Technische Planung (Erläuterungsbericht und Planunterlagen)

Dorsch Engineers GmbH

 

28.11.2025
Schreiben zum Erfordernis möglicher Änderungen von An-/Abflugstrecken zum/vom Flughafen Düsseldorf DFS – Deutsche Flugsicherung GmbH04.02.2025

 

3. Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit

(betrifft: Grundlagen für die Fluglärmbetrachtung/Datenerfassungssysteme, Folgen des geänderten Flugbetriebs für die Belastung der Bevölkerung mit Lärmimmissionen und Luftschadstoffen; Auswirkungen der baulichen Maßnahmen auf den Bodenverkehr und die Belastung der Bevölkerung mit Lärmimmissionen und Luftschadstoffen; flughafeninduzierter Landverkehr, Gesamtlärmbetrachtung, Veränderungen der Lichtimmissionen auf die Wohnbereiche in der Flughafenumgebung durch die baulichen und betrieblichen Änderungsmaßnahmen)

 

Bezeichnung der UnterlageVerfasserDatum
Dokumentation zur Erstellung der DatenerfassungssystemeAccon GmbH 28.11.2025
Flug- und BodenlärmgutachtenAccon GmbH 28.11.2025
Gesamtlärmbetrachtung  Accon GmbH 28.11.2025
Ergänzende lärmmedizinische StellungnahmeInterdisziplinäres schlafmedizinisches Zentrum der Charité 28.11.2025
LuftqualitätsgutachtenMüller-BBM GmbH28.11.2025
Lichttechnische UntersuchungPeutz Consult GmbH28.11.2025
Prognose zum flughafenbezogenen landseitigen Straßenverkehr für den Flughafen DüsseldorfIngenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG28.11.2025

 

4. Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft, Luft, Klima, Wasser und Boden und – im Zusammenhang der UVS – Mensch/menschliche Gesundheit (s. auch dort)

(betrifft: Bau-, anlagen- und betriebsbedingte Wirkungen auf die Vegetation, auf – u.a. besonders geschützte – Tiere und ihre Lebensräume, auf Schutzgebiete, schutzwürdige Biotope sowie auf den Boden, auf Grund- und Oberflächengewässer und auf das Landschaftsbild; Bewertung des nicht vermeidbaren und begrenzbaren Eingriffs in Natur und Landschaft und Kompensation der Folgen; vorhabenbedingte Wechselwirkungen zwischen den betrachteten Umwelt-Schutzgütern)   

 

 

Bezeichnung der UnterlageVerfasserDatum
Landschaftspflegerischer BegleitplanFroelich & Sporbeck GmbH & Co. KG28.11.2025
FFH-Vorprüfung - „FFH-Gebiet Übereranger Mark“Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG28.11.2025
FFH-Vorprüfung - „FFH-Gebiet Ilvericher Altrheinschlinge Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG28.11.2025
Artenschutzrechtlicher FachbeitragFroelich & Sporbeck GmbH & Co. KG28.11.2025
Fachbeitrag KlimaschutzFroelich & Sporbeck GmbH & Co. KG28.11.2025
Fachbeitrag Wasser zur EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG28.11.2025
Entwässerungsplanung (Erläuterungsbericht)Rademacher & Partner Ingenieurberatung28.11.2025
Modellanwendungen zum Nachweis der Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss im Kittelbach Hydrotec Ingenieurgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH28.11.2025
UmweltverträglichkeitsstudieFroelich & Sporbeck GmbH & Co. KG28.11.2025

 

Im Auftrag

Silke Dlugosch

 

Bezirksregierung 

Düsseldorf

Dezernat 26 - Luftfahrtbehörde 

Postfach 300865, 40408 Düsseldorf 

Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf

dez26.pfv@brd.nrw.de

Tel.: 0211 475 - 2616 

Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan „Borbecker Straße/ Denkhauser Höfe - C 25“

I

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.07.2025 beschlossen, bei der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bebauungsplan „Borbecker Straße/ Denkhauser Höfe - C 25“ folgende in Zeichnung und Text angegebenen allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darzulegen:

Grundsätzliches planerisches Ziel der Stadt Mülheim an der Ruhr ist es, im Plangebiet einer übermäßigen Verdichtung planerisch steuernd entgegenzuwirken, um den begrünten Blockinnenbereich vor einer weiteren baulichen Inanspruchnahme zu schützen – so sollen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gesichert werden. 

Ziele der Planung sind daher:

  • Sicherung der vorhandenen Grünflächen und Gehölzstrukturen im Blockinnenbereich,
  • Sicherung der vorhandenen Bestandsbebauung,
  • Steuerung einer behutsamen und gebietsverträglichen Nachverdichtung.

Die vorhandenen Nutzungen im Plangebiet sollen durch entsprechende Festsetzungen gesichert und die städtebauliche Entwicklung unter Erhalt der bestehenden Freiflächen gesteuert werden. 

 

II

Veröffentlichung

Zeichnung und Text über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie voraussichtlichen Auswirkungen der Planung werden gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet veröffentlicht.

 

Veröffentlichungsfrist: 16.07.2026 bis einschließlich 21.08.2026


 Veröffentlichungsort:

https://www.o-sp.de/muelheim_an_der_ruhr/beteiligung

 

Der Inhalt der Bekanntmachung und die Bebauungsplanunterlagen werden zudem über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

https://www.bauleitplanung.nrw.de

 

Andere Zugangsmöglichkeiten:

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Bebauungsplanunterlagen öffentlich ausgelegt.

 

Auslegungsort:             Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung

                                       Technisches Rathaus

                                       Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr

                                       19. OG, linke Flurseite

 

Vororttermine sind, aufgrund von Zugangsbeschränkungen des technischen Rathauses, nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

 

Öffnungszeiten:              montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

                                         donnerstags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr

                                         sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

 

Unter der Tel.: 0208 / 455 – 6138 (Frau Tuschen) oder der Tel.: 0208 / 455 – 6105 (Frau Schulte Tockhaus) können Termine (bei Bedarf auch außerhalb der o.g. Zeiten) vereinbart werden. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden.

 

Zur elektronischen Übermittlung einer Stellungnahme kann während der Veröffentlichungsfrist die Internetseite des Veröffentlichungsortes

https://www.o-sp.de/muelheim_an_der_ruhr/beteiligung

oder die E-Mail-Adresse

bauleitplanung@muelheim-ruhr.de

genutzt werden.

 

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist bei Bedarf zudem bei der Stadt Mülheim an der Ruhr - Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung - u.a. hier abgegeben werden:

 

Stadt Mülheim an der Ruhr

Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung

Hans-Böckler-Platz 5

45468 Mülheim an der Ruhr

 

FAX: +49 208 455 6199

 

Mülheim an der Ruhr, den 03.07.2026

Der Oberbürgermeister

M a r c  B u c h h o l z

 

Übersichtsplan C 25