I

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.07.2025 beschlossen, bei der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bebauungsplan „Borbecker Straße/ Denkhauser Höfe - C 25“ folgende in Zeichnung und Text angegebenen allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darzulegen:

Grundsätzliches planerisches Ziel der Stadt Mülheim an der Ruhr ist es, im Plangebiet einer übermäßigen Verdichtung planerisch steuernd entgegenzuwirken, um den begrünten Blockinnenbereich vor einer weiteren baulichen Inanspruchnahme zu schützen – so sollen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gesichert werden. 

Ziele der Planung sind daher:

  • Sicherung der vorhandenen Grünflächen und Gehölzstrukturen im Blockinnenbereich,
  • Sicherung der vorhandenen Bestandsbebauung,
  • Steuerung einer behutsamen und gebietsverträglichen Nachverdichtung.

Die vorhandenen Nutzungen im Plangebiet sollen durch entsprechende Festsetzungen gesichert und die städtebauliche Entwicklung unter Erhalt der bestehenden Freiflächen gesteuert werden. 

 

II

Veröffentlichung

Zeichnung und Text über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie voraussichtlichen Auswirkungen der Planung werden gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet veröffentlicht.

 

Veröffentlichungsfrist: 16.07.2026 bis einschließlich 21.08.2026


 Veröffentlichungsort:

https://www.o-sp.de/muelheim_an_der_ruhr/beteiligung

 

Der Inhalt der Bekanntmachung und die Bebauungsplanunterlagen werden zudem über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

https://www.bauleitplanung.nrw.de

 

Andere Zugangsmöglichkeiten:

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Bebauungsplanunterlagen öffentlich ausgelegt.

 

Auslegungsort:             Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung

                                       Technisches Rathaus

                                       Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr

                                       19. OG, linke Flurseite

 

Vororttermine sind, aufgrund von Zugangsbeschränkungen des technischen Rathauses, nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

 

Öffnungszeiten:              montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

                                         donnerstags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr

                                         sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

 

Unter der Tel.: 0208 / 455 – 6138 (Frau Tuschen) oder der Tel.: 0208 / 455 – 6105 (Frau Schulte Tockhaus) können Termine (bei Bedarf auch außerhalb der o.g. Zeiten) vereinbart werden. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden.

 

Zur elektronischen Übermittlung einer Stellungnahme kann während der Veröffentlichungsfrist die Internetseite des Veröffentlichungsortes

https://www.o-sp.de/muelheim_an_der_ruhr/beteiligung

oder die E-Mail-Adresse

bauleitplanung@muelheim-ruhr.de

genutzt werden.

 

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist bei Bedarf zudem bei der Stadt Mülheim an der Ruhr - Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung - u.a. hier abgegeben werden:

 

Stadt Mülheim an der Ruhr

Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung

Hans-Böckler-Platz 5

45468 Mülheim an der Ruhr

 

FAX: +49 208 455 6199

 

Mülheim an der Ruhr, den 03.07.2026

Der Oberbürgermeister

M a r c  B u c h h o l z

 

Übersichtsplan C 25

 

Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung
Datum
Mittwoch 15.07.2026 - 12:00
Amtsblatt