Amtsblatt 2023/28

Der gegen Frau ----- ------ ------- ------------ --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-AE710 am 15.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 15.11.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Leidig

Die an ----- ------------ ------- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 06.11.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 16.11.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Giese

Der gegen ---------------------------------------------- ------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005303061/64 am 16.11.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 16.11.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 206, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 16.11.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Kowalski

Der gegen ----------------------------------------- -------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006407242/44 am 12.10.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 12.10.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 20.11.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Knappen

Der an ----- ---- ---------- --- ------- ----------- ------------ –gerichtete Einstellungs- und Rückforderungsbescheid vom 21.11.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse – Friedrichstraße 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr -  Zimmer 401 - zum Aktenzeichen 51-UVK / L 347 / 97 eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 21.11.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Brinkmann

Der gegen -------------------------------------------- --------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005304208/65 am 19.09.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 19.09.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 208, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 21.11.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Koberling

Die an ----- ------- ----- ------ --- ------- ----------- ------------ --- gerichtete Inverzugsetzung vom 22.11.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse – Friedrichstr. 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr -  Zimmer 417 - zum Aktenzeichen 51-UVK / M 916 / 97 eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 22.11.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Brinkmann

Der gegen ----- --- ----- ------ ------ --------- -- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DM916 am 23.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 23.11.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Leidig

Der gegen -------------------------------------- ----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006407574/107 am 23.11.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 23.11.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 23.11.2023

Der Oberbürgermeister 

Im Auftrag

Menzel

Der gegen --------- ------------------------- --------------------------- -- --- ----- unter dem Aktenzeichen 32-3/005305671/107 am 23.11.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 23.11.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 23.11.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Menzel

Der an ---- --- ----- ------ ------- -------- ------- -- ----------- --- ----- -------- -- --- ----- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 24.11.2023 (Aktenzeichen: 57-21/113636/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) in Verbindung mit § 34a SGB II wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Ostermann (Zimmer 215) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 24.11.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Ostermann

Der gegen --------------- ------------------- ------------------------- ------------- -------- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-MJ1970 am 27.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene in das Ausland verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 27.11.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Sänger

Der gegen ----- ------ --------- ------------ --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-MO2021 am 17.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 27.11.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Leidig

Der gegen --------------------------------------------------- --------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DM442 am 27.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 27.11.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Preuße

Der gegen ----- ------ --------- ------------- ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-M1218 am 17.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 27.11.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Leidig

Der gegen ------------------------------- ---------------------------- -----, unter dem Aktenzeichen 32-3/005301992/109 am 31.08.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 31.08.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 206, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 27.11.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Schilling

Der gegen ---------------------------------------------------------- --------- unter Aktenzeichen 33-1.02/DU-GD79 am 27.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 27.11.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Sänger

Die an ----- ------ ------ ------- ------- ---- --------- ---------- -gerichtete Inverzugsetzung vom 28.11.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse – Friedrichstraße 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr -  Zimmer 401 - zum Aktenzeichen 51-UVK / S 1907-1909 / 98 eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 28.11.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Brinkmann

Der gegen ----------------------------------------------------------- --------- unter Aktenzeichen 33-1.11/MH-AR508 am 29.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 29.11.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Sänger

Der gegen--------------------------------------------------------------------- --------- unter Aktenzeichen 33-1.11/MH-AZ967 am 29.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 29.11.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Sänger

Der gegen ----------------- ------------------------------------ ------------- --------- unter Aktenzeichen 33-1.11/MH-LM1012 am 29.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 29.11.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Sänger

Der gegen ----------------- -------------------------------------- --------- unter Aktenzeichen 33-1.11/MH-VB555 am 29.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 29.11.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Sänger

Der gegen --------------------------------------------------------- --------- unter Aktenzeichen 33-1.11/MH-DD71 am 29.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 29.11.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Sänger

für das Grundstück:

Gemarkung: Mülheim, Flur: 14, Flurstück(e): 814

Alte Bezeichnung       Neue Bezeichnung

Nordstraße 41              Kappenstraße 84, 84 a

Mülheim an der Ruhr, 23.11.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Schimanski

für das Grundstück:

Gemarkung: Mülheim, Flur: 73, Flurstück(e): 223, 222

Alte Bezeichnung        Neue Bezeichnung

Georgstraße                  Georgstraße 28
Georgstraße 28             Georgstraße 28 a

Mülheim an der Ruhr, 24.11.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Schimanski

Öffentliche Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes nach § 41 Absatz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Der an -------- ----- ----- zuzustellende Bescheid zum Antrag auf Namensänderung betreffend Aktenzeichen 33-4.080./1/5/23 konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist. 

Der Bescheid nach § 41 Absatz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) wird hiermit nach § 10 Absatz 1 Nummer 1 des LZG NRW bekanntgegeben. Er kann im Bürgeramt, Abteilung Standesamt, Am Rathaus 1, Frau Wind (Zimmer C.33) eingesehen werden. 

Mülheim an der Ruhr, 15.11.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag 

Wind

Frau Esra Katrin Leuschner ist seit dem 15.09.2022 mit ihrer Hauptwohnung im Stadtbezirk 1 gemeldet und hat ihren Wohnsitz damit nicht länger im Stadtbezirk 2. Bei den Kommunalwahlen 2020 war Frau Leuschner in keinem Wahlbezirk des Stadtbezirks 2 als Bewerberin für die Wahl des Rates aufgestellt, sondern in einem Wahlbezirk des Stadtbezirks 3. Somit sind die Voraussetzungen ihrer Wählbarkeit für die Bezirksvertretung 2 nachträglich weggefallen.

Gemäß § 44 Absatz 1 in Verbindung mit § 46a Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) entscheidet die Bezirksvertretung darüber, ob eine Bezirksvertreterin oder ein Bezirksvertreter ihren oder seinen Sitz verloren hat, weil die Voraussetzungen ihrer oder seiner Wählbarkeit nach der Wahl (§ 37 Ziffer 2 KWahlG) weggefallen sind.

Die Bezirksvertretung 2 hat den Beschluss in der Sitzung am 17.11.2023 einstimmig bei einer Enthaltung gefasst.

Mülheim an der Ruhr, 27.11.2023

Der Oberbürgermeister und Wahlleiter

Im Auftrag

Altenbach

Beschluss

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Sportanlage Uhlenhorstweg – K 22“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen und die Verwaltung beauftragt, diesen Entwurf gemäß § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen.

Der Planungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass das Plangebiet gegenüber dem bisherigen Planungsstand verändert werden soll (siehe Abgrenzungsplan – Anlage 2).

Im Südwesten wurde ein Grundstücksteilbereich eines Teils aus Flurstück 168, Gemarkung Broich, Flur 24, aus dem Plangebiet herausgenommen. Dieser Grundstücksteilbereich ist Bestandteil des mit Datum vom 15.01.2015 eingetragenen Baudenkmals Uhlenhorst Reitbahn. Konkret handelt es sich bei dem fraglichen Grundstücksteilbereich um einen Teil der zwischen Stalltrakt und gedeckter Reithalle im Nordosten der Anlage liegenden Freifläche, auf der sich die Dunggrube befindet. Weitergehende Festsetzungen sind hier für die städtebauliche Ordnung nicht erforderlich, ein Verbleib dieses Grundstücksteilbereiches im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sportanlage Uhlenhorstweg – K 22“ ist daher nicht notwendig.

Weiterhin wurde im Süden ein Teilbereich aus Flurstück 182, Gemarkung Broich, Flur 24, aus dem Plangebiet herausgenommen. Bei dem Teilbereich handelt es sich um eine Aufweitung des Straßenflurstückes auf der Breite des angrenzenden, bebauten Grundstückes. Da ein Ausbau des Ganghoferweg ausschließlich in dem Bereich der Grundstücksbreite weder geplant noch zweckdienlich ist und der Bereich bereits als bepflanzte Vorgartenzone mit Grundstückszuwegungen ausgebaut ist, wird dieser von der Festsetzung der öffentlichen Straßenverkehrsfläche ausgenommen. Eine Einbeziehung in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist demnach nicht erforderlich.

Plangebietsverkleinerung

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sportanlage Uhlenhorstweg – K 22“ befindet sich im Westen des Mülheimer Stadtgebietes im Stadtteil Broich. Er liegt im Broich-Speldorfer Wald, welcher zwischen der Stadt Duisburg und der Stadt Mülheim an der Ruhr liegt und die westliche Grenze der Stadt Mülheim an der Ruhr bildet. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 4,7 ha und wird im Norden begrenzt durch die Landesstraße Uhlenhorstweg (L 138), im Osten durch die Waldfläche zwischen Uhlenhorstweg und Ganghoferweg, im Süden durch die Straße Ganghoferweg und im Westen durch eine teilweise denkmalgeschützte Reitanlage mit Anbindung an den Broicher Waldweg. 

Folgende Flurstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

  • Gemarkung Broich, Flur 24, Flurstücke 170, 172, 176, 177, 178, 179, 181
    • sowie teilweise die Flurstücke 168 und 182.

Die Bilanzierung der Eingriffe in den Naturhaushalt durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sportanlage Uhlenhorstweg – K 22“ ergibt einen Kompensationsbedarf von 7.585 Biotopwertpunkten, der außerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden soll. 

Der Eingriff in die Waldfläche im westlichen Teil des Bebauungsplangebietes ist entsprechend der Vorgaben von Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Ruhrgebiet, in einem Verhältnis von 1:2 auszugleichen. Insgesamt werden durch die Erweiterung der überbaubaren Fläche 2.010 m² Wald beansprucht. Im Plangebiet kann eine Fläche von 2.286 m² neu aufgeforstet werden. Für den weiteren waldrechtlichen Ausgleich steht ein städtisches Wald-Ökokonto zur Verfügung (Gemarkung Menden, Flur 3, Flurstück 390). Mit den Begrünungsfestsetzungen im Plangebiet einschließlich der Bereitstellung und Zuordnung der 1.897 m² großen Aufforstung in Mülheim-Menden werden die Eingriffe in den Naturhaushalt und in den Wald vollständig ausgeglichen. 

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sportanlage Uhlenhorstweg – K 22“sowie die Ausgleichsfläche Gemarkung Menden, Flur 3, Flurstück 390 sind aus den beigefügten Lageplänen ersichtlich.

Wesentliche Ziele der Planung

Mit Aufstellung des Bebauungsplanes „Sportanlage Uhlenhorstweg – K 22“ werden folgende stadtplanerische Ziele verfolgt:

  • Planungsrechtliche Sicherung der Sportanlage des HTC Uhlenhorst Mülheim e.V. nebst notwendiger Gebäude, Nebenanlagen, Einrichtungen und Stellplätze durch Festsetzung einer Fläche für Sport- und Spielanlagen mit der Zweckbestimmung Sportanlage Hockey und Tennis
  • Sicherung und Entwicklung vorhandenen Waldes sowie vorhandener Grün- und Gehölzstrukturen. 

Zeit und Ort der Veröffentlichung

Der Entwurf zum Bebauungsplan „Sportanlage Uhlenhorstweg – K 22“ mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden hiermit gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet veröffentlicht.

Veröffentlichungsfrist: 04.12.2023 bis einschließlich 12.01.2024

Veröffentlichungsort: https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen

Der Inhalt der Bekanntmachung und die Bebauungsplanunterlagen werden zudem über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht: 

https://www.bauleitplanung.nrw.de

Andere Zugangsmöglichkeiten:

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Bebauungsplanunterlagen zum Bebauungsplan „Sportanlage Uhlenhorstweg – K 22“ mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, öffentlich ausgelegt. 

Auslegungsort:                    

Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung

Technisches Rathaus

Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr

19. OG, linke Flurseite

Öffnungszeiten:                  

montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

donnerstags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr

sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

In der Zeit vom 27.12.2023 bis einschließlich 29.12.2023 bleibt das Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung (Betriebsferien) geschlossen. Eine Einsichtnahme in die Bebauungsplanunterlagen vor Ort ist nicht möglich und es stehen ebenfalls keine Mitarbeitenden für Auskünfte zur Verfügung.

Unter der Telefonnummer: 0208 / 455 – 6138 (Frau Tuschen) oder 0208 / 455 – 6145 (Frau Schulte Tockhaus) können Termine (bei Bedarf auch außerhalb der oben genannten Zeiten) vereinbart werden. 

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden.

Zur elektronischen Übermittlung einer Stellungnahme kann während der Veröffentlichungsfrist die Internetseite des Veröffentlichungsortes 

https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen oder die E-Mail-Adresse: Stadtplanungsamt@muelheim-ruhr.de genutzt werden. 

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist bei Bedarf zudem bei der Stadt Mülheim an der Ruhr - Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung unter anderem hier abgegeben werden:

Stadt Mülheim an der Ruhr                                                  

Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung

Hans-Böckler-Platz 5

45468 Mülheim an der Ruhr

Fax: +49 208 455 6199


Umweltbezogene Informationen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Menschen und ihre Gesundheit/Bevölkerung
  • Informationen zu Lärmemissionen (Sport-, Verkehrs-, und Fluglärm)
  • Informationen zu Lichtimmissionen
  • Informationen zu verkehrlichen Auswirkungen
Schutzgut Tiere und Pflanzen/biologische Vielfalt und Landschaft
  • Informationen zu Tieren und Pflanzen sowie zu den vorgefundenen Biotoptypen und zum naturschutzrechtlichen Erfordernis von Ausgleichsmaßnahmen
  • Informationen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
  • Informationen zum Orts- und Landschaftsbild
  • Artenschutzrechtliche Fachbeiträge (Stufen 1 und 2)
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung 
  • Informationen zum Wald 
Schutzgut Boden/Fläche
  • Informationen zu der Wertigkeit und Schutzwürdigkeit der Bodentypen sowie zu Bodenverunreinigungen
  • Informationen zur Versickerungsfähigkeit des Bodens
  • Informationen zu Altlasten
  • Informationen zum Flächenverbrauch; wirksame und rechtskräftige Bauleitpläne
Schutzgut Wasser
  • Informationen zum Grundwasserschutz, den Oberflächengewässern und den Quellgebieten
  • Informationen zur Versickerungsfähigkeit des Bodens
  • Informationen zur Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung
  • Informationen zu Überschwemmungs- und Risikogebieten, Starkregen
Schutzgut Luft und Klima
  • Informationen zu den Klimatopen und den Klimafunktionen 
  • Informationen zu Klimaschutz und Klimaanpassung
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
  • Informationen zu den Kulturgütern, Denkmälern und Bodendenkmälern

Die Unterlagen beinhalten folgende umweltbezogene Gutachten und Stellungnahmen:

GutachtenBüroDatum
Artenschutzprüfung - ASP Stufe I (Vorprüfung) zum Bebauungsplan „Sportanlage Uhlenhorstweg – K 22“Kuhlmann & Stucht GBR, Landschaftsplanung-Umweltplanung, Bochum08.12.2021
Bebauungsplanverfahren „Sportanlage Uhlenhorstweg – K 22“ Fachbeitrag Artenschutz – ASP Stufe IIilp Integrierte Landschaftsplanung Pieper, Essen

21.

September 2023

Bebauungsplanverfahren „Sportanlage Uhlenhorstweg – K 22“ Landschaftspflegerischer Begleitplan ilp Integrierte Landschaftsplanung Pieper, Essen

26.

September 2023

Bebauungsplanverfahren „Sportanlage Uhlenhorstweg – K 22“, Bericht zur Niederschlagswasserbeseitigung Schwerpunkt Quellenilp Integrierte Landschaftsplanung Pieper, Essen28.04.2023
Schalltechnisches GutachtenBuchholz, Erbau-Röschel, Horstmann Beratende Ingenieure Sachverständige PartG30.08.2023
Stellungnahme zu den Lichtimmissionen hervorgerufen durch die Sportanlagen des HTC Uhlenhorst in Mülheim Revision 01TÜV NORD Umweltschutz, Hamburg29.08.2023
Bebauungsplan „Sportanlage Uhlenhorstweg – K22“ Verkehrsuntersuchung LINDSCHULTE Ingenieurgesellschaft mbH, Düsseldorf07.03.2023
Bericht zur orientierenden Bodenerkundung im Bereich des B-Plans “Sportanlage Uhlenhorst – K 22“ GUB Geologie und Umwelt Beratung, Lünen

30.11.2021

 

Bericht zur Untersuchung des Untergrundes für einen Teilbereich des Grundstückes Broicher Waldweg 183 in Mülheim an der RuhrIfB Ingenieurgesellschaft für Baudienstleistungen mbH, Bochum11.09.12
Stellungnahmen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Stellungnahmen Öffentlichkeit


Hinweis gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4 a Absatz 5 BauGB

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.


Mülheim an der Ruhr, 29.11.2023

Der Oberbürgermeister

Marc Buchholz

Lage Plangebiet

Übersichtsplan naturschutzrechtlicher Ausgleich außerhalb des Plangebietes (Gemarkung Menden, Flur 3, Flurstück 390)

Plan Ausgleich