Frau Esra Katrin Leuschner ist seit dem 15.09.2022 mit ihrer Hauptwohnung im Stadtbezirk 1 gemeldet und hat ihren Wohnsitz damit nicht länger im Stadtbezirk 2. Bei den Kommunalwahlen 2020 war Frau Leuschner in keinem Wahlbezirk des Stadtbezirks 2 als Bewerberin für die Wahl des Rates aufgestellt, sondern in einem Wahlbezirk des Stadtbezirks 3. Somit sind die Voraussetzungen ihrer Wählbarkeit für die Bezirksvertretung 2 nachträglich weggefallen.
Gemäß § 44 Absatz 1 in Verbindung mit § 46a Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) entscheidet die Bezirksvertretung darüber, ob eine Bezirksvertreterin oder ein Bezirksvertreter ihren oder seinen Sitz verloren hat, weil die Voraussetzungen ihrer oder seiner Wählbarkeit nach der Wahl (§ 37 Ziffer 2 KWahlG) weggefallen sind.
Die Bezirksvertretung 2 hat den Beschluss in der Sitzung am 17.11.2023 einstimmig bei einer Enthaltung gefasst.
Mülheim an der Ruhr, 27.11.2023
Der Oberbürgermeister und Wahlleiter
Im Auftrag
Altenbach