Der gegen Frau Laura Jehles, Adolfstrasse 65, 45468 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.11/MH-MY1811 am 05.05.2026 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene in das Ausland verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 211, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 05.05.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Brandt

Kategorie
Öffentliche Zustellung
Datum
Dienstag 05.05.2026 - 12:00
Amtsblatt