Die Bekanntgabe der Abmarkung aus dem Grenztermin vom 15.04.2026 in der Gemarkung Saarn unter dem Aktenzeichen 62-33 2025_K_0030 konnte dem*r beteiligten Eigentümer*in Gawri, Jully (*02.10.1978) und Gawri, Sunil (*10.07.1977), letzte bekannte Anschrift Hansastr. 10, 45478 Mülheim an der Ruhr, nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des*r Empfänger*in nicht zu ermitteln und eine Zustellung an eine Vertretung oder zustellungsbevollmächtigte Person nicht möglich ist.

Die Bekanntgabe der Abmarkung wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Die Bekanntgabe der Abmarkung aus dem Grenztermin vom 15.04.2026 gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Die Grundstückseigentümer*innen und erbbauberechtigten Personen bzw. Rechtsnachfolger*innen oder bevollmächtigte Personen können die Grenzniederschrift beim Amt für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung der Stadt Mülheim an der Ruhr, Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5 in 45468 Mülheim an der Ruhr, während der Dienstzeit eingesehen werden.

Die Einsichtnahme ist innerhalb eines Monats nach Wirksamwerden der öffentlichen Zustellung möglich.

Ansprechpartner des Amtes für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung für eine Terminvereinbarung sind Herr Tschirner (Zimmer 1.07, Telefon: 0208 455-6261) und Frau Buschmann (Zimmer 1.08, Telefon: 0208 455-6259). 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf (Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf) erhoben werden.


Mülheim an der Ruhr, 27.04.2026
Der Oberbürgermeister
I.A.
Lincke

Datum
Montag 27.04.2026 - 12:00
Amtsblatt