Die an Viacheslav Rachuk, geb. am 04.03.1985, letzter bekannter Aufenthalt Ukraine, gerichtete Rechtswahrungsanzeige kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 204 ff. ZPO wird hiermit nach § 10 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstr. 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 51-UVK/NEU + NEU Rachuk/98 eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 21.04.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Köhne
Kategorie
Datum
Dienstag 21.04.2026 - 12:00
Amtsblatt