Das gegen Djellzon Draga, zuletzt wohnhaft Duisburger Straße 93, 45479 Mülheim an der Ruhr am 15.04.2026  unter Aktenzeichen 33-1.110/26 ergangene Schriftstück mit gleichzeitig erlassenem Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, da der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.

Das Schriftstück vom 15.04.2026 wird hiermit gemäß § 1 LZG NRW in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt.

Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Das Schriftstück sowie der Gebührenbescheid können von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Führerscheinstelle, Löhstraße 22 – 26, Zimmer 211, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 15.04.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Brandt

Datum
Mittwoch 15.04.2026 - 12:00
Amtsblatt