Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gem.  132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff ZPO

Die an ----- ------ gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 06.01.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend -Unterhaltsvorschusskasse auf der Friedrichstr. 12, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 27.02.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Çavlı

Datum
Freitag 27.02.2026 - 12:00
Amtsblatt