I
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.02.2026 folgende Beschlüsse gefasst:
„Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, dass das Plangebiet gegenüber dem bisherigen Planungsstand verändert werden soll (siehe Abgrenzungsplan – Anlage 1).
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung beschließt die vorgesehene neue Abgrenzung des Plangebietes des Bebauungsplanes „Felsenstraße - Y 16“ und für den hinzukommenden Bereich die förmliche Einleitung des Verfahrens gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Gebiet des Bebauungsplanes ist gem. § 15 BauGB auszusetzen, soweit zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.“
II
Ein Übersichtsplan über die neu eingeleiteten Bereiche und die aufgehobenen Restbereiche des Bebauungsplanes wird gleichzeitig veröffentlicht.
Ein Lageplan mit Darstellung des vorgesehenen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wird gleichzeitig veröffentlicht.
Mülheim an der Ruhr, den 25.Februar 2026
Der Oberbürgermeister
I.V.
David Lüngen

