Öffentliche Bekanntmachung
der Entscheidung über die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Beschichten von Rohren mit Kunstharzen (hier: GFK-Beschichtungsanlage für Rohre) einschließlich der zugehörigen Trocknungsanlage (hier: Anlage zur Aushärtung) auf dem Grundstück Sandstraße 140/Tor 4 in 45473 Mülheim an der Ruhr
Amt für Umweltschutz, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim
Az.: 70-6/P28973
Gemäß § 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in Verbindung mit § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wird hiermit bekannt gegeben, dass der Firma MÜLHEIM PIPECOATINGS GmbH, Sandstraße 140, 45473 Mülheim an der Ruhr mit Bescheid vom 25.02.2026 nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, die Genehmigung gemäß §§ 4 und 6 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Beschichten von Rohren mit Kunstharzen (hier: GFK-Beschichtungsanlage für Rohre) einschließlich der zugehörigen Trocknungsanlage (hier: Anlage zur Aushärtung) gemäß der Ziffer 5.2.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV auf dem Grundstück Sandstraße 140/Tor 4 (Gemarkung: Styrum, Flur 42, Flurstück 56 und 58) in 45473 Mülheim an der Ruhr erteilt wurde.
Die Genehmigung der Anlage erstreckt sich im Einzelnen auf:
- Errichtung und Betrieb der Beschichtungsanlagen mit allen notwendigen Nebeneinrichtungen
- Beschichtungsanlagen/Wickelmaschinen (2 Stück) bestehend aus dem Verlegeschlitten mit Laufbahn, der Halterung für die Rollen mit UD-Gelege oder Textilglasmatten sowie den Drehvorrichtungen für die Rohre in der Halle 620
- Bereich für die GFK-Produkte/GFK-Gestell inkl. der Umlenk- und Führungseinrichtungen für die Roving/Fäden in der Halle 620
- Tränkbereich mit Wanne, Imprägnierwalze, Harzabstreifern sowie Fadenführung in der Halle 620
- UV-Strahlwagen zur Aushärtung in der Halle 620
- Drehvorrichtung zur Temperierung der Rohre mittels Infrarotstrahler in der Halle 620
- Rollgang vom Lagerplatz 679 in die Halle 620 zur Beförderung der Rohre
- Zwei Brückenkrananlagen zur Beförderung der Rohre innerhalb der Halle 620
- Dunkelstrahler und Brennwertmodule zur Temperierung der Halle 620
- Abtrennung der Halle 620 mittels Kunststoffplane zwischen dem Werkstatt- und GFK-Beschichtungsbereich
- Regallager zur Harzlagerung in der Halle 621
- Lagerung der GFK-Produkte (Roving, UD-Gelege und Textilglasmatten) in der benachbarten Lagerhalle 621
- Reinigungsstation (Waschtisch) in der Halle 620
- Sanierung des vorhandenen Hallenbodens im antragsrelevanten Nutzungsbereich der GFK-Beschichtungsanlage
Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Verwaltungsgericht Düsseldorf (Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf) Klage erhoben werden.
Der Genehmigungsbescheid enthält Auflagen zur Sicherstellung des Immissionsschutzes, zu Belangen des Arbeitsschutzes, zu Belangen des Baurechts und zum Brandschutz, zur Wasser- und Abfallwirtschaft. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren nach Bestandskraft dieses Bescheides mit der Errichtung und innerhalb von drei Jahren nach Bestandskraft dieses Bescheides mit dem Betrieb der Anlage begonnen worden ist.
Die öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung erfolgt gemäß § 21 a der 9. BImSchV. Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides und seiner Begründung liegt in der Zeit vom
28.02.2026 bis einschließlich dem 16.03.2026
auf der nachfolgend genannten Internetseite der zuständigen Unteren Immissionsschutzbehörde des Amtes für Umweltschutz der Stadt Mülheim an der Ruhr zur Einsicht aus:
Auf Verlangen eines Beteiligten kann gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Ergänzend ist nach vorheriger Terminabsprache im genannten Zeitraum eine Einsichtnahme an folgender Stelle möglich:
- Amt für Umweltschutz, Untere Immissionsschutzbehörde, Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr, E-Mail: UIB@muelheim-ruhr.de, Telefonnummer: 0208 / 455-7050
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.
Auf obige Rechtsbehelfsbelehrung wird Bezug genommen.
Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung können entsprechend § 10 Abs. 8 Satz 9 BImSchG bis zum Ablauf der Klagefrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch bei der Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Umweltschutz, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr angefordert werden.
Mülheim an der Ruhr, 26.02.2026
Der Oberbürgermeister
I. A.
Vieweg