Aufgrund der §§ 7, 8, 41 Abs. 1 Satz 2 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW. S. 618) und der §§ 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. März 2024 (GV. NRW. S. 155), § 54 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Änderung wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1470) sowie § 2 des Nordrhein-westfälischen Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (Abwasserabgabengesetz Nordrhein-Westfalen - AbwAG NRW) vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559, 590), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (GV. NRW. S. 560) und der Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss von Grundstücken an die öffentlichen Abwasseranlagen in der Stadt Mülheim an der Ruhr (Abwasserbeseitigungssatzung) vom 9. Juni 1997 in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 18.12.2025 folgende Satzung beschlossen: 
     
Artikel 1    
Im § 10 werden die Gebührensätze wie folgt geändert:
§ 10 Absatz 1    
Für beitragspflichtige Mitglieder wasserwirtschaftlicher Verbände beträgt die Abwassergebühr jährlich
 a)je Kubikmeter Schmutzwasser 2,31 €
 b)je Quadratmeter angeschlossener Grundstücksfläche 1,07 €
§ 10 Absatz 2    
Für die übrigen Benutzer beträgt die Abwassergebühr jährlich
 a)je Kubikmeter Schmutzwasser 3,83 €
 b)je Quadratmeter angeschlossener Grundstücksfläche 1,29 €
     
Artikel 2    
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig treten die durch diese Satzung geänderten Bestimmungen der Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 22.12.1997 in der zurzeit gültigen Fassung außer Kraft. 

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende „Achtundzwanzigste Änderungssatzung vom 18.12.2025 zur Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 22.12.1997“ wird hiermit gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 1 der BekanntmVO öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 3 der BekanntmVO i. V. m. § 7 Absatz 6 GO NRW wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen diese(n) Satzung / ortsrechtliche Bestimmung / Flächennutzungsplan / -änderung nach Ablauf von 6 Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn 

a)   eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b)   diese(r) Satzung / ortsrechtliche Bestimmung / Flächennutzungsplan / -änderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c)   der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet

      oder

d)  der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Mülheim an der Ruhr, den 19.12.2025
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz

Datum
Freitag 19.12.2025 - 12:00
Amtsblatt