Die an ------- ----- - ------- ---------- -------- --------- ------------- --- ----- -------- -- --- ----- gerichtete Anhörung der Stadt Mülheim an der Ruhr konnte nicht zugestellt werden,
- da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist
- oder eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht:
Aktenzeichen: 32-51.53 Nr 36-25
Datum der Anhörung: 16.12.2025
Die Anhörung vom 16.12.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Die Anhörung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind ( § 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.
Es werden daher Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Die Anhörung vom 16.12.2025 kann bei dem Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt, Am Rathaus 1 ,Zimmer B216, eingesehen werden.
Die gegen Herrn Argezon Demaj gerichtete Anhörung vom 16.12.2025 übersende ich mit der Bitte, den Tag des Aushängens und den Tag der Abnahme des Amtsblattes auf dieser Anhörung zu vermerken und diese danach zurückzugeben.
Im Auftrag
(Bremer)
(Ferreira)