Ankündigung der beabsichtigten Einziehung von in Wald- und Forstgebieten der Stadt Mülheim an der Ruhr liegenden Straßen- und Wegeverbindungen

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Sonstiges

Ankündigung der beabsichtigten Einziehung von in Wald- und Forstgebieten der Stadt Mülheim an der Ruhr liegenden Straßen- und Wegeverbindungen

Die im folgenden aufgeführten Straßen- und Wegeverbindungen sind aufgrund historischer Entwicklungen dem uneingeschränkten öffentlichen Fahr- und Fußgängerverkehr gewidmet. Die Verkehrsbedeutung dieser Flächen ist jedoch entfallen. Gemäß § 7 Absatz 2 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) sind die aufgeführten Straßen- und Wegeverbindungen in den angegebenen Erstreckungen dem öffentlichen Verkehr zu entziehen. Nach erfolgter Einziehung werden die Flächen der Öffentlichkeit im Rahmen der tatsächlichen heutigen Nutzung ohne Einschränkungen weiter zur Verfügung stehen.

Hiermit wird gemäß § 7 Absatz 4 Straßen- und Wegegesetz NRW die Absicht der Einziehung der im Folgenden benannten Straßen- und Wegeverbindungen öffentlich bekannt gemacht. Gegen die beabsichtigte Einziehung können innerhalb von 3 Monaten, von dem Tage der Bekanntmachung an gerechnet, Einwendungen schriftlich oder zu Protokoll beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Verkehrswesen und Tiefbau, Hans-Böckler-Platz 5, geltend gemacht werden.

Die Einwendungen können auch durch E-Mail erhoben werden, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen und an die elektronische Poststelle der Behörde zu übermitteln ist. Die E-Mail-Adresse lautet: info@muelheim-ruhr.de. Die Einwendung kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die Adresse lautet: info@muelheim-ruhr.de-mail.de.

1. Arthur-Brocke-Allee in der Erstreckung von Hausnummer 81 (Fernsehturm) bis Blötter Weg

2. Tannenstraße in der Erstreckung von Ganghofer Weg bis Rottweg

3. Tannenstraße in der Erstreckung von Ligusterweg bis Bundesautobahn A3

4. Vogelherdweg in kompletter Erstreckung von Worringer Reitweg bis Großenbaumer Straße

5. Broicher Waldweg in der Erstreckung von Rottweg bis Großenbaumer Straße

6. Erlenbruch in der Erstreckung von Rottweg bis Ligusterweg

7. Erlenbruch in der Erstreckung von Hausnummer 19 bis Tannenstraße

8. Hammerstein in der Erstreckung von Broicher Waldweg bis Vogelherdweg

9. Schengerholz in der Erstreckung von Wendehammer bei Hausnummer 35 bis Ganghofer Weg

10. Wedauer Straße in der Erstreckung von Holzenbergs Bruch bis Nachbarsweg

11 Voßbeckstraße in der Erstreckung von Ausbauende bei Hausnummer 200 bis Mintarder Dorfstraße

12. Horbeckstraße in der Erstreckung von Hausnummer 200 (Grundstückszufahrt) bis Roßkothenweg (Aero Club Mülheim)

13. Ellenbruch in der Erstreckung von Broicher Waldweg bis Rottweg 

14 Schoppenort in der Erstreckung von Tannenstraße bis Broicher Waldweg

15. Föhrenkamp in der Erstreckung von Hausnummer 35c bis Fährbaum

Mülheim an der Ruhr, den 26.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Jansen

Datum