Der gegen ----- ------- -------- ------- ---------- unter Aktenzeichen 32-21/-------- ------- am 27.10.2025 erlassene Ablehnungsbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Ablehnungsbescheid wird hiermit gemäß §1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit §10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste…