Der an ---- ------ ------------ ------- -------- -- --------- ------- --- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Einstellungsbescheid vom 12.08.2025, unter dem Aktenzeichen 57-24/123168/91, kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.
Der Einstellungsbescheid gemäß den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW)…