Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung einer Anhörung
Das Anhörungsschreiben kann -------- ---------- ------- ------- --- - ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.9/185 nicht zugestellt werden, da der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist, nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung
Die an ------- ------ -------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 08.04.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen -------------------------------------------- ------------- -------- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-FE5555 am 11.06.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene in das Ausland verzogen ist.
Öffentliche Zustellung des Einstellungsbescheides
Der Einstellungsbescheid gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 4 SGBII vom 27.06.2024 mit den Aktenzeichen 57-22/125840/64 für ---- ---- ------ -------- kann nicht zugestellt werden, weil sie nach unbekannt abgemeldet wurde. Der vermeintliche Aufenthalt des Empfängers ist in der Ukraine.
Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 des Landeszustellungsgesetztes in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetztes öffentlich zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------ ------ unter dem Aktenzeichen 50-34.1401/24 am 18.06.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter*in oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 18.06.2024 wird hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheides
Der an ---- ------ ------ ------- -------- ------- -- ----------- --- ----- -------- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 26.06.2024 (Aktenzeichen: 57-21/97912/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheides
Der an ---- ------ ------ ------- -------- ------- -- ----------- --- ----- -------- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 26.06.2024 (Aktenzeichen: 57-21/97912/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gem. § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Ablauf von Nutzungsrechten an Grabstätten
Aufgrund des § 16 Absatz 9 der Satzung vom 20.12.2022 für die städtischen Friedhöfe in Mülheim an der Ruhr (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt Nummer 38/2022 für die Stadt Mülheim an der Ruhr, wird hiermit auf den Ablauf des Nutzungsrechts im Jahre 2024 hingewiesen. Nutzungsberechtigte oder Verantwortliche dieser Grabstätten werden gebeten das zugesandte Antwortformular unter folgender Anschrift zurückzusenden:
Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen
Zeppelinstraße 132
45470 Mülheim an der Ruhr
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ---------------------------------------- ----------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/005312276/64 am 24.06.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------------------------- ------- -----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/001134432/44 am 24.06.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.