Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- -------- ------ ------------------ -- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-FP2 am 10.10.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene in das Ausland verzogen ist.
Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Beteiligung für das Änderungsverfahren 59 E Holteyer Straße / Im Heimberge zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr
Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.
Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Essen.
Der Planungsausschuss der Stadt Mülheim an der Ruhr hat am 24.09.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der Änderung 59 E Holteyer Straße / Im Heimberge zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) und die Einleitung des entsprechenden Planverfahrens beschlossen.
Auslegung des Entwurfes der Nachtragssatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Haushaltsjahr 2024
Der Entwurf der Nachtragssatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Haushaltsjahr 2024 mit Anlagen ist gemäß § 80 Absatz 3 GO NRW ab dem 11.10.2024 im Internet unter der Adresse https://www.muelheim-ruhr.de/abrufbar.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Den an --- ------- ------ ------------ -- -- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Gebührenbescheid vom 18.09.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/34869/23)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gem. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides
Der an ---- ------ --- ------- ------- -------- ------- -- --------------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 09.10.2024 (Aktenzeichen: 57-21/ 124585/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) in Verbindung mit § 34a SGB II wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Die an ----- --------- -------- ------- ------- --- -- ----- -------, zuzustellende Gebührenbescheide vom 09.09.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/36652/24)
und vom 10.09.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/37335/24)
konnten nicht zugestellt werden. Der jetzige Aufenthalt des Empfängers ist unbekannt.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Die an ----- ------ ------------- ------- --- -- ----- --------, zuzustellenden Gebührenbescheide vom 10.09.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/40230/23)
- (Aktenzeichen 37-52.01/40234/23)
konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Ersatzbestimmung nach dem Kommunalwahlgesetz
Frau Britta Stalleicken hat am 23.08.2024 mit sofortiger Wirkung auf ihr Mandat in der Vertretung des Stadtbezirks 1 der Stadt Mülheim an der Ruhr verzichtet. Als Wahlleiter für das Wahlgebiet Mülheim an der Ruhr habe ich die Nachfolge festgestellt.
Nach dem Listenwahlvorschlag der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für den Stadtbezirk 1 für die Kommunalwahlen am 13.09.2020 ist Herr Moritz Darge, 45472 Mülheim an der Ruhr, als Nachfolger für Frau Stalleicken zum Bezirksvertreter in der Bezirksvertretung 1 der Stadt Mülheim an der Ruhr gewählt.
Öffentliche Zustellung der Ordnungsverfügung
Die an ----- ----- ----- ------- -------- --------------- -- -- ----- ----- gerichtete Ordnungsverfügung kann nicht zugestellt werden, da der Wohnsitz des Empfängers nicht bekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Die Ordnungsverfügung vom 08.08.2024 wird hiermit nach § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 03.07.1952 (BGBl. I, S. 379) öffentlich zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Wohngeldbescheides
Der am 02.05.2024 für ----- ----- -------- ------- -------- ------------------ - -- ----- -------- -- --- ----, unter Aktenzeichen 117000478046 erlassene Wohngeldbescheid bzw. Ablehnungsbescheid kann nicht zugestellt werden, da Herr Lakehal nach unbekannt verzogen ist.
Der Wohngeldbescheid beziehungsweise Ablehnungsbescheid wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.