Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Frau ----- ------ ------- ------------ --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-AE710 am 15.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 15.11.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung
Die an ----- ------------ ------- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 06.11.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 16.11.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Giese
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ---------------------------------------------- ------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005303061/64 am 16.11.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 16.11.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 206, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 16.11.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Kowalski
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----------------------------------------- -------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006407242/44 am 12.10.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 12.10.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 20.11.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Knappen
Öffentliche Zustellung eines Einstellungs- und Rückforderungsbescheides nach dem UVG
Der an ----- ---- ---------- --- ------- ----------- ------------ –gerichtete Einstellungs- und Rückforderungsbescheid vom 21.11.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse – Friedrichstraße 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr - Zimmer 401 - zum Aktenzeichen 51-UVK / L 347 / 97 eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 21.11.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Brinkmann
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen -------------------------------------------- --------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005304208/65 am 19.09.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 19.09.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 208, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 21.11.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Koberling
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung der Unterhaltsvorschusskasse
Die an ----- ------- ----- ------ --- ------- ----------- ------------ --- gerichtete Inverzugsetzung vom 22.11.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse – Friedrichstr. 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr - Zimmer 417 - zum Aktenzeichen 51-UVK / M 916 / 97 eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 22.11.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Brinkmann
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- --- ----- ------ ------ --------- -- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DM916 am 23.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 23.11.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen -------------------------------------- ----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006407574/107 am 23.11.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 23.11.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 23.11.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Menzel
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen --------- ------------------------- --------------------------- -- --- ----- unter dem Aktenzeichen 32-3/005305671/107 am 23.11.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 23.11.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 23.11.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Menzel
Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides
Der an ---- --- ----- ------ ------- -------- ------- -- ----------- --- ----- -------- -- --- ----- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 24.11.2023 (Aktenzeichen: 57-21/113636/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) in Verbindung mit § 34a SGB II wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Ostermann (Zimmer 215) eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 24.11.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Ostermann
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen --------------- ------------------- ------------------------- ------------- -------- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-MJ1970 am 27.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene in das Ausland verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 27.11.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sänger
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ------ --------- ------------ --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-MO2021 am 17.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 27.11.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen --------------------------------------------------- --------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DM442 am 27.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 27.11.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Preuße
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ------ --------- ------------- ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-M1218 am 17.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 27.11.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------- ---------------------------- -----, unter dem Aktenzeichen 32-3/005301992/109 am 31.08.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 31.08.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 206, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 27.11.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Schilling
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ---------------------------------------------------------- --------- unter Aktenzeichen 33-1.02/DU-GD79 am 27.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 27.11.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sänger
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung der Unterhaltsvorschusskasse
Die an ----- ------ ------ ------- ------- ---- --------- ---------- -gerichtete Inverzugsetzung vom 28.11.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse – Friedrichstraße 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr - Zimmer 401 - zum Aktenzeichen 51-UVK / S 1907-1909 / 98 eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 28.11.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Brinkmann
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----------------------------------------------------------- --------- unter Aktenzeichen 33-1.11/MH-AR508 am 29.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 29.11.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sänger
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen--------------------------------------------------------------------- --------- unter Aktenzeichen 33-1.11/MH-AZ967 am 29.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 29.11.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sänger
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----------------- ------------------------------------ ------------- --------- unter Aktenzeichen 33-1.11/MH-LM1012 am 29.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 29.11.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sänger
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----------------- -------------------------------------- --------- unter Aktenzeichen 33-1.11/MH-VB555 am 29.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 29.11.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sänger
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen --------------------------------------------------------- --------- unter Aktenzeichen 33-1.11/MH-DD71 am 29.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 29.11.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sänger
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung
für das Grundstück:
Gemarkung: Mülheim, Flur: 14, Flurstück(e): 814
Alte Bezeichnung Neue Bezeichnung
Nordstraße 41 Kappenstraße 84, 84 a
Mülheim an der Ruhr, 23.11.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Schimanski
Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung
für das Grundstück:
Gemarkung: Mülheim, Flur: 73, Flurstück(e): 223, 222
Alte Bezeichnung Neue Bezeichnung
Georgstraße Georgstraße 28
Georgstraße 28 Georgstraße 28 a
Mülheim an der Ruhr, 24.11.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Schimanski
Öffentliche Bekanntgabe einer Namensänderung
Öffentliche Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes nach § 41 Absatz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Der an -------- ----- ----- zuzustellende Bescheid zum Antrag auf Namensänderung betreffend Aktenzeichen 33-4.080./1/5/23 konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.
Der Bescheid nach § 41 Absatz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) wird hiermit nach § 10 Absatz 1 Nummer 1 des LZG NRW bekanntgegeben. Er kann im Bürgeramt, Abteilung Standesamt, Am Rathaus 1, Frau Wind (Zimmer C.33) eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 15.11.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Wind
Mandatsverlust in der Vertretung des Stadtbezirks 2 der Stadt Mülheim an der Ruhr
Frau Esra Katrin Leuschner ist seit dem 15.09.2022 mit ihrer Hauptwohnung im Stadtbezirk 1 gemeldet und hat ihren Wohnsitz damit nicht länger im Stadtbezirk 2. Bei den Kommunalwahlen 2020 war Frau Leuschner in keinem Wahlbezirk des Stadtbezirks 2 als Bewerberin für die Wahl des Rates aufgestellt, sondern in einem Wahlbezirk des Stadtbezirks 3. Somit sind die Voraussetzungen ihrer Wählbarkeit für die Bezirksvertretung 2 nachträglich weggefallen.
Gemäß § 44 Absatz 1 in Verbindung mit § 46a Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) entscheidet die Bezirksvertretung darüber, ob eine Bezirksvertreterin oder ein Bezirksvertreter ihren oder seinen Sitz verloren hat, weil die Voraussetzungen ihrer oder seiner Wählbarkeit nach der Wahl (§ 37 Ziffer 2 KWahlG) weggefallen sind.
Die Bezirksvertretung 2 hat den Beschluss in der Sitzung am 17.11.2023 einstimmig bei einer Enthaltung gefasst.
Mülheim an der Ruhr, 27.11.2023
Der Oberbürgermeister und Wahlleiter
Im Auftrag
Altenbach
Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes „Sportanlage Uhlenhorstweg – K 22“
Beschluss
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Sportanlage Uhlenhorstweg – K 22“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen und die Verwaltung beauftragt, diesen Entwurf gemäß § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen.
Der Planungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass das Plangebiet gegenüber dem bisherigen Planungsstand verändert werden soll (siehe Abgrenzungsplan – Anlage 2).
Im Südwesten wurde ein Grundstücksteilbereich eines Teils aus Flurstück 168, Gemarkung Broich, Flur 24, aus dem Plangebiet herausgenommen. Dieser Grundstücksteilbereich ist Bestandteil des mit Datum vom 15.01.2015 eingetragenen Baudenkmals Uhlenhorst Reitbahn. Konkret handelt es sich bei dem fraglichen Grundstücksteilbereich um einen Teil der zwischen Stalltrakt und gedeckter Reithalle im Nordosten der Anlage liegenden Freifläche, auf der sich die Dunggrube befindet. Weitergehende Festsetzungen sind hier für die städtebauliche Ordnung nicht erforderlich, ein Verbleib dieses Grundstücksteilbereiches im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sportanlage Uhlenhorstweg – K 22“ ist daher nicht notwendig.
Weiterhin wurde im Süden ein Teilbereich aus Flurstück 182, Gemarkung Broich, Flur 24, aus dem Plangebiet herausgenommen. Bei dem Teilbereich handelt es sich um eine Aufweitung des Straßenflurstückes auf der Breite des angrenzenden, bebauten Grundstückes. Da ein Ausbau des Ganghoferweg ausschließlich in dem Bereich der Grundstücksbreite weder geplant noch zweckdienlich ist und der Bereich bereits als bepflanzte Vorgartenzone mit Grundstückszuwegungen ausgebaut ist, wird dieser von der Festsetzung der öffentlichen Straßenverkehrsfläche ausgenommen. Eine Einbeziehung in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist demnach nicht erforderlich.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sportanlage Uhlenhorstweg – K 22“ befindet sich im Westen des Mülheimer Stadtgebietes im Stadtteil Broich. Er liegt im Broich-Speldorfer Wald, welcher zwischen der Stadt Duisburg und der Stadt Mülheim an der Ruhr liegt und die westliche Grenze der Stadt Mülheim an der Ruhr bildet. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 4,7 ha und wird im Norden begrenzt durch die Landesstraße Uhlenhorstweg (L 138), im Osten durch die Waldfläche zwischen Uhlenhorstweg und Ganghoferweg, im Süden durch die Straße Ganghoferweg und im Westen durch eine teilweise denkmalgeschützte Reitanlage mit Anbindung an den Broicher Waldweg.
Folgende Flurstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
- Gemarkung Broich, Flur 24, Flurstücke 170, 172, 176, 177, 178, 179, 181
- sowie teilweise die Flurstücke 168 und 182.
Die Bilanzierung der Eingriffe in den Naturhaushalt durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sportanlage Uhlenhorstweg – K 22“ ergibt einen Kompensationsbedarf von 7.585 Biotopwertpunkten, der außerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden soll.
Der Eingriff in die Waldfläche im westlichen Teil des Bebauungsplangebietes ist entsprechend der Vorgaben von Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Ruhrgebiet, in einem Verhältnis von 1:2 auszugleichen. Insgesamt werden durch die Erweiterung der überbaubaren Fläche 2.010 m² Wald beansprucht. Im Plangebiet kann eine Fläche von 2.286 m² neu aufgeforstet werden. Für den weiteren waldrechtlichen Ausgleich steht ein städtisches Wald-Ökokonto zur Verfügung (Gemarkung Menden, Flur 3, Flurstück 390). Mit den Begrünungsfestsetzungen im Plangebiet einschließlich der Bereitstellung und Zuordnung der 1.897 m² großen Aufforstung in Mülheim-Menden werden die Eingriffe in den Naturhaushalt und in den Wald vollständig ausgeglichen.
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sportanlage Uhlenhorstweg – K 22“sowie die Ausgleichsfläche Gemarkung Menden, Flur 3, Flurstück 390 sind aus den beigefügten Lageplänen ersichtlich.
Wesentliche Ziele der Planung
Mit Aufstellung des Bebauungsplanes „Sportanlage Uhlenhorstweg – K 22“ werden folgende stadtplanerische Ziele verfolgt:
- Planungsrechtliche Sicherung der Sportanlage des HTC Uhlenhorst Mülheim e.V. nebst notwendiger Gebäude, Nebenanlagen, Einrichtungen und Stellplätze durch Festsetzung einer Fläche für Sport- und Spielanlagen mit der Zweckbestimmung Sportanlage Hockey und Tennis
- Sicherung und Entwicklung vorhandenen Waldes sowie vorhandener Grün- und Gehölzstrukturen.
Zeit und Ort der Veröffentlichung
Der Entwurf zum Bebauungsplan „Sportanlage Uhlenhorstweg – K 22“ mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden hiermit gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet veröffentlicht.
Veröffentlichungsfrist: 04.12.2023 bis einschließlich 12.01.2024
Veröffentlichungsort: https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Bebauungsplanunterlagen werden zudem über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
https://www.bauleitplanung.nrw.de
Andere Zugangsmöglichkeiten:
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Bebauungsplanunterlagen zum Bebauungsplan „Sportanlage Uhlenhorstweg – K 22“ mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, öffentlich ausgelegt.
Auslegungsort:
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr
19. OG, linke Flurseite
Öffnungszeiten:
montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
In der Zeit vom 27.12.2023 bis einschließlich 29.12.2023 bleibt das Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung (Betriebsferien) geschlossen. Eine Einsichtnahme in die Bebauungsplanunterlagen vor Ort ist nicht möglich und es stehen ebenfalls keine Mitarbeitenden für Auskünfte zur Verfügung.
Unter der Telefonnummer: 0208 / 455 – 6138 (Frau Tuschen) oder 0208 / 455 – 6145 (Frau Schulte Tockhaus) können Termine (bei Bedarf auch außerhalb der oben genannten Zeiten) vereinbart werden.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden.
Zur elektronischen Übermittlung einer Stellungnahme kann während der Veröffentlichungsfrist die Internetseite des Veröffentlichungsortes
https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen oder die E-Mail-Adresse: Stadtplanungsamt@muelheim-ruhr.de genutzt werden.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist bei Bedarf zudem bei der Stadt Mülheim an der Ruhr - Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung unter anderem hier abgegeben werden:
Stadt Mülheim an der Ruhr
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim an der Ruhr
Fax: +49 208 455 6199
Umweltbezogene Informationen
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Schutzgut Menschen und ihre Gesundheit/Bevölkerung |
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Schutzgut Tiere und Pflanzen/biologische Vielfalt und Landschaft |
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Schutzgut Boden/Fläche |
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Schutzgut Wasser |
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Schutzgut Luft und Klima |
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Schutzgut Kultur- und Sachgüter |
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Die Unterlagen beinhalten folgende umweltbezogene Gutachten und Stellungnahmen:
Gutachten | Büro | Datum |
Artenschutzprüfung - ASP Stufe I (Vorprüfung) zum Bebauungsplan „Sportanlage Uhlenhorstweg – K 22“ | Kuhlmann & Stucht GBR, Landschaftsplanung-Umweltplanung, Bochum | 08.12.2021 |
Bebauungsplanverfahren „Sportanlage Uhlenhorstweg – K 22“ Fachbeitrag Artenschutz – ASP Stufe II | ilp Integrierte Landschaftsplanung Pieper, Essen | 21. September 2023 |
Bebauungsplanverfahren „Sportanlage Uhlenhorstweg – K 22“ Landschaftspflegerischer Begleitplan | ilp Integrierte Landschaftsplanung Pieper, Essen | 26. September 2023 |
Bebauungsplanverfahren „Sportanlage Uhlenhorstweg – K 22“, Bericht zur Niederschlagswasserbeseitigung Schwerpunkt Quellen | ilp Integrierte Landschaftsplanung Pieper, Essen | 28.04.2023 |
Schalltechnisches Gutachten | Buchholz, Erbau-Röschel, Horstmann Beratende Ingenieure Sachverständige PartG | 30.08.2023 |
Stellungnahme zu den Lichtimmissionen hervorgerufen durch die Sportanlagen des HTC Uhlenhorst in Mülheim Revision 01 | TÜV NORD Umweltschutz, Hamburg | 29.08.2023 |
Bebauungsplan „Sportanlage Uhlenhorstweg – K22“ Verkehrsuntersuchung | LINDSCHULTE Ingenieurgesellschaft mbH, Düsseldorf | 07.03.2023 |
Bericht zur orientierenden Bodenerkundung im Bereich des B-Plans “Sportanlage Uhlenhorst – K 22“ | GUB Geologie und Umwelt Beratung, Lünen | 30.11.2021
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Bericht zur Untersuchung des Untergrundes für einen Teilbereich des Grundstückes Broicher Waldweg 183 in Mülheim an der Ruhr | IfB Ingenieurgesellschaft für Baudienstleistungen mbH, Bochum | 11.09.12 |
Stellungnahmen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange | ||
Stellungnahmen Öffentlichkeit |
Hinweis gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4 a Absatz 5 BauGB
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Mülheim an der Ruhr, 29.11.2023
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz
Übersichtsplan naturschutzrechtlicher Ausgleich außerhalb des Plangebietes (Gemarkung Menden, Flur 3, Flurstück 390)