Der an ---- ---------- ---------- -------- -- --------- ---- --------- ----------, gerichtete Einstellungs- und Rückforderungsbescheid vom 28.04.26 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.
Der Einstellungs- und Rückforderungsbescheid gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Ruhrstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 19.05.26
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sommer
Kategorie
Öffentliche Zustellung
Datum
Dienstag 19.05.2026 - 12:00
Amtsblatt