I
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.12.2025 folgende Beschlüsse gefasst:
„Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Zechenbahn / Mellinghofer Straße – B 7“; der Geltungsbereich ist in dem zur Vorlage gehörenden Zielplan gekennzeichnet.
Der Planungsausschuss beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer von einem Monat. Hierzu wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Information und zu Einzelgesprächen gegeben.
Der Planungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die unmittelbar betroffene Öffentlichkeit vom Bebauungsplanverfahren „Zechenbahn / Mellinghofer Straße – B 7“ zusätzlich per Informationsblatt benachrichtigt wird.
Ziele und Zwecke der Planung sowie der Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung werden im Amtsblatt bekannt gemacht. Die Unterlagen sind für einen Zeitraum von einem Monat im Internet zu veröffentlichen sowie im Technischen Rathaus (HBP5) auszuhängen. Die Verwaltung wird den Mitgliedern der Bezirksvertretung und des Planungsausschusses eine Zusammenfassung des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Beschlusses zur förmlichen Beteiligung zuleiten.
Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Zechenbahn / Mellinghofer Straße – B 7“ werden die getroffenen Festsetzungen durch
- den Bebauungsplan „Heifeskamp – Q 15“, in Kraft getreten am 29.09.1995,
- den Bebauungsplan „Grüner Weg – B 3“, in Kraft getreten am 14.07.1969,
- die Änderung des Bebauungsplanes „Grüner Weg - B 3“ (Verfahrensbezeichnung: B 3/I), in Kraft getreten am 30.04.1973,
- den Fluchtlinienplan 109, förmlich festgestellt am 23.01.1950,
- den Fluchtlinienplan 045, Bl. 3, förmlich festgestellt am 02.03.1950,
- den Fluchtlinienplan 045, Bl. 4, förmlich festgestellt a 02.03.1950,
- den Fluchtlinienplan 157, Bl. 1, förmlich festgestellt am 24.09.1951,
- den Fluchtlinien des Verkehrsbandes (BAB/Autobahn) 148, Band 2, Bl. 4, förmlich festgestellt am 23.05.1962 und
- den Fluchtlinien des Verkehrsbandes (BAB/Autobahn) 148, Band 3, Bl. 1, förmlich festgestellt am 14.10.1958,
die vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zechenbahn / Mellinghofer Straße – B 7“ überlagert werden, nicht mehr angewendet.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erarbeiteten Bebauungsplanentwurf dem Planungsausschuss zum Beschluss über die förmliche Beteiligung vorzulegen.“
II
Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan „Zechenbahn / Mellinghofer Straße – B 7“
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.12.2025 beschlossen, bei der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bebauungsplan „Zechenbahn / Mellinghofer Straße – B 7“ folgende in Zeichnung und Text angegebenen allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darzulegen:
- Sicherung einer leistungsfähigen Verkehrsanbindung für den Gewerbepark, der durch den Bebauungsplan „Mannesmannallee / Fritz-Thyssen-Straße / Gewerbepark Dümpten – Q 25“ angestrebt wird
- Aufweitung der öffentlichen Verkehrsfläche zur dauerhaften Sicherung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Zechenbahn/Mellinghofer Straße sowie des Knotenpunktes Zechenbahn/Autobahnabfahrt
- Sicherung eines straßenbegleitenden Radweges an der Zechenbahn
- Planungsrechtliche Sicherung von Grünflächen
III
Veröffentlichung
Zeichnung und Text über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie voraussichtlichen Auswirkungen der Planung werden gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet veröffentlicht.
Veröffentlichungsfrist: 16.01.2026 bis einschließlich 18.02.2026
Veröffentlichungsort:
https://www.o-sp.de/muelheim_an_der_ruhr/beteiligung
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Bebauungsplanunterlagen werden zudem über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht: https://www.bauleitplanung.nrw.de
Andere Zugangsmöglichkeiten:
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Bebauungsplanunterlagen öffentlich ausgelegt.
Auslegungsort:
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr
19. OG, linke Flurseite
Vororttermine sind, aufgrund von Zugangsbeschränkungen des technischen Rathauses, nur nach vorheriger Terminvereinbarung der unten genannten Ansprechpersonen möglich!
Öffnungszeiten:
montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
An Rosenmontag, den 16.02.2026, bleibt das Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung (Betriebsferien) geschlossen. Eine Einsichtnahme in die Bebauungsplanunterlagen vor Ort ist nicht möglich und es stehen ebenfalls keine Mitarbeitenden für Auskünfte zur Verfügung.
Unter der Tel.: 0208 / 455 – 6133 (Frau Müller) oder der Tel.: 0208 / 455 – 6105 (Frau Böhner) können Termine (bei Bedarf auch außerhalb der o.g. Zeiten) vereinbart werden. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden.
Zur elektronischen Übermittlung einer Stellungnahme kann während der Veröffentlichungsfrist die Internetseite des Veröffentlichungsortes https://www.o-sp.de/muelheim_an_der_ruhr/beteiligung oder die E-Mail-Adresse bauleitplanung@muelheim-ruhr.de genutzt werden.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist bei Bedarf zudem bei der Stadt Mülheim an der Ruhr - Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung- u.a. hier abgegeben werden:
Stadt Mülheim an der Ruhr
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim an der Ruhr
FAX: +49 208 455 6199
Mülheim an der Ruhr, den 07.01.2026
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz