Frau Natalie Fiebig hat auf ihr Mandat verzichtet. Das freigewordene Mandat ist gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG) und § 69 Kommunalwahlordnung (KWahlO) neu zu besetzen.

Als Wahlleiter für das Wahlgebiet Mülheim an der Ruhr habe ich die Nachfolge festgestellt.

Nach dem Listenwahlvorschlag der SPD für den Stadtbezirk 2 für die Kommunalwahlen am 14.09.2025 ist Herr Klaus Stelter, 45473 Mülheim an der Ruhr, als Nachfolger für Frau Fiebig zum Bezirksvertreter in der Bezirksvertretung 2 der Stadt Mülheim an der Ruhr gewählt.

Herr Stelter hat seine Wahl durch Erklärung am 10.11.2025 angenommen.

Die Ersatzbestimmung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Nach § 39 Absatz 1 i. V. m. § 45 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) kann gegen die Gültigkeit dieser Ersatzbestimmung jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Ersatzbestimmung für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Vom Tage dieser Bekanntmachung ab läuft die Frist zur Erhebung eines Einspruchs gemäß § 63 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWahlO).

Mülheim an der Ruhr, 14.11.2025
Der Oberbürgermeister und Wahlleiter
Im Auftrag
Döbbe

Datum
Dienstag 18.11.2025 - 12:00
Amtsblatt