Der Vermessungsdienst des Amtes für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung wurde beauftragt, auf den Grundstücken „Voßbeckstraße 24“ (Gemarkung: Saarn, Flur: 42, Flurstück: 40) und „Mühlenbach / Butewegshof / Voßbeckstraße“ (Gemarkung: Saarn, Flur: 27, Flurstück: 234) Teilungsvermessungen durchzuführen.
Im Zuge dieser Vermessung wurden auch vier Abmarkungen an folgendem Grundstück neu gesetzt, welches an die oben genannten Grundstücke angrenzt:
| Lagebezeichnung: | Voßbeckstraße (Höhe Voßbeckstraße 8 a) |
| Flurstückskennzeichen: | Gemarkung Saarn Flur 27 Flurstück 193 |
| Grundbuch: | Blatt 9008, lfd. Nr. 1 |
| Grundstückseigentümer*in: | nicht ermittelte Eigentümer |
Die Grenzverhandlung fand am Donnerstag, 23.10.2025 statt.
Da zu dem oben genannten Grundstück laut Grundbuch keine Eigentümer*innen ermittelt und bekannt sind, konnten die betroffenen Eigentümer*innen nicht zum Grenztermin eingeladen werden, um ihnen die Abmarkungen bekanntzugeben.
Eine Anerkennung der Grenzzeichen oder ein Widerspruch gegen das bekannt gegebene Vermessungsergebnis ist nur durch den*die Grundstückseigentümer*in bzw. die erbbauberechtigte Person oder durch deren Rechtsnachfolge möglich.
Die Bekanntgabe der Abmarkung von Grundstücksgrenzen erfolgt durch Offenlegung der Grenzniederschrift v. 23.10.2025 gemäß § 21 VermKatG NW (5) v. 01.03.2005 in der zurzeit gültigen Fassung.
Die Veröffentlichung der Benachrichtigung über das im Grenztermin bekannt gegebene Vermessungsergebnis (Grenzniederschrift) gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land NRW (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW v. 07.03.2006 in der derzeit gültigen Fassung) und gemäß § 23 der Durchführungsverordnung zum Vermessungs- und Katastergesetz NRW (DVOzVermKatG NRW v. 25.10.2006 in der derzeit gültigen Fassung) gilt als zugestellt, wenn seit Tag der Bekanntmachung (Veröffentlichung der Benachrichtigung) zwei Wochen vergangen sind.
Etwaige Grundstückseigentümer*innen und erbbauberechtigte Personen bzw. Rechtsnachfolger*innen oder bevollmächtigte Personen können die Grenzniederschrift beim Amt für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung der Stadt Mülheim an der Ruhr, Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5 in 45468 Mülheim an der Ruhr (1. Etage, Zimmer 1.07 und 1.08) innerhalb der Frist (1 Monat) vom 08.12.2025 bis einschließlich 08.01.2026 einsehen.
Sie werden gebeten, sich durch einen Personalausweis auszuweisen und nachvollziehbare Unterlagen mitzubringen, die ihren Eigentumsanspruch nachweisen. Dieses gilt ebenso für Rechtsnachfolgende Personen. Gegebenenfalls bevollmächtigte Personen werden gebeten, die entsprechenden Vollmachten vorzulegen.
Ansprechpartner des Amtes für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung für eine Terminvereinbarung sind Herr Tschirner (Zimmer 1.07, Telefon: 0208 455-6261) und Frau Buschmann (Zimmer 1.08, Telefon: 0208 455-6259).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Düsseldorf (Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf) Klage erhoben werden.
Mülheim an der Ruhr, 30.10.2025
Der Oberbürgermeister
I.A.
Lincke