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Wahlbekanntmachung, Zusammentritt der Briefwahlvorstände, Ermittlung des Wahlergebnisses zur Integrationsratswahl sowie mögliche Stichwahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters

I.  Wahlbekanntmachung zu den Kommunalwahlen und zur Wahl des Integrationsrates

 1. Wahltag und Wahlzeit

Die Kommunalwahlen finden gemeinsam mit der Wahl des Integrationsrates am Sonntag, dem 14.09.2025 statt. Die Wahlen dauern von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Die Kommunalwahlen unterteilen sich in insgesamt vier Wahlen:

  • Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters
  • Wahl des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr
  • Wahl der Vertretungen der drei Stadtbezirke
  • Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr

2. Stimmbezirke, Stadtbezirke und Wahlräume

Die kreisfreie Stadt Mülheim an der Ruhr ist für die Kommunalwahlen und die Wahl des Integrationsrates in insgesamt 27 (Kommunal)Wahlbezirke, die wiederum in insgesamt 108 Stimmbezirke unterteilt sind, eingeteilt. Die Zuordnung der 108 Stimmbezirke zu den (Kommunal)Wahlbezirken und Stadtbezirken ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht.

Stadtbezirke                                    Stimmbezirke                                  (Kommunal)Wahlbezirke       

1 Rechtsruhr- Süd                          011-014                                            01      Stadtmitte-Zentrum

                                                       021-024                                           02      Eppinghofen-Nordwest

                                                       031-034                                           03      Eppinghofen-Ost

                                                       041-044                                           04      Stadtmitte-Ost

                                                       051-054                                           05      Kahlenberg

                                                       061-064                                           06      Holthausen-Süd

                                                       071-074                                            07      Holthausen-Nord

                                                       081-084                                           08      Heißen-Süd, Heimaterde

                                                       091-094                                           09      Heißen-Mitte

                                                       101-104                                            10      Heißen-Ost

 

2 Rechtsruhr-Nord                        111-114                                            11      Winkhausen

                                                     121-124                                            12      Mellinghofen

                                                     131-134                                            13      Dümpten-Süd

                                                     141-144                                           14      Dümpten-Nordost

                                                     151-154                                            15      Dümpten-Nordwest

                                                     161-164                                           16      Dümpten-Styrum

                                                     171-174                                             17      Styrum-Nord

                                                     181-184                                            18      Styrum-Süd

 

3 Linksruhr                                191-194                                              19      Speldorf-Nordwest

                                                  201-204                                             20      Speldorf-Süd

                                                  211-214                                              21      Speldorf-Nordost

                                                  221-224                                             22      Broich-Nord

                                                  231-234                                             23      Broich-Süd

                                                  241-244                                             24      Saarn-Zentrum

                                                  251-254                                             25      Saarn-Siedlungen

                                                  261-264                                             26      Saarner Kuppe

                                                  271-274                                              27      Saarn-Süd mit Selbeck und Mintard

 

Auf den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens zum 24.08.2025 zugestellt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die oder der Wahlberechtigte das Wahlrecht zu den Kommunalwahlen sowie zur Integrationsratswahl ausüben kann.

Die Abgrenzungen der Stimmbezirke können während der allgemeinen Dienststunden im Rats- und Rechtsamt, Historisches Rathaus, Am Rathaus 1, Zimmer B.111, eingesehen werden.

3. Stimmabgabe

Jede oder jeder Wahlberechtigte kann bei allen Wahlen grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie oder er eingetragen ist.

Jede Wählerin oder Wähler hat die Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis (Unionsbürger/innen: Identitätsausweis) oder Reisepass zu den Wahlen mitzubringen. 

Die Wahlbenachrichtigung zu den Kommunalwahlen wird aufgrund einer evtl. durchzuführenden Stichwahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters am 28.09.2025 vom Wahlvorstand nicht einbehalten sondern den Wählerinnen und Wählern nach Prüfung der Wahlberechtigung wieder ausgehändigt.

Die Wahlbenachrichtigung zur Wahl des Integrationsrates wird dagegen vom Wahlvorstand einbehalten.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten.

Jede Wählerin und jeder Wähler erhalten beim Betreten des Wahlraumes je nach vorliegender Wahlberechtigung bis zu fünf Stimmzettel:

- einen gräulich farbigen Stimmzettel für die Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters

- einen grün farbigen Stimmzettel für die Wahl der Vertretung (Wahl des Rates) 

- einen rosa farbigen Stimmzettel für die Wahl der Bezirksvertretung 

- einen flieder farbigen Stimmzettel für Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr

sowie

- einen weiß farbigen Stimmzettel für die Wahl des Integrationsrates 

 

Zu den vorstehend aufgeführten Wahlen hat jede Wählerin und jeder Wähler jeweils eine Stimme für die jeweilige Wahl.

Der Stimmzettel für die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters enthält mit unterbrochener Nummerierung die Namen der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber unter Angabe der Partei oder Wählergruppe und der Kurzbezeichnung und rechts davon einen Kreis für die Kennzeichnung.

Bei einem Einzelbewerber entfällt die Angabe der Partei oder Wählergruppe, an dieser Stelle ist ggf. ein Kennwort angegeben.

Die Nummernfolge auf dem Stimmzettel richtet sich dabei nach dem Wahlergebnis der Ratswahl aus dem Jahr 2020 sowie einer alphabetischen Reihenfolge. Sofern eine Partei oder Wählergruppe zur Wahl des Rates der Stadt, aber nicht zur Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters mit einer Kandidatin/einem Kandidaten antritt, entfällt die Nummer auf dem Stimmzettel.

Der Stimmzettel für die Wahl der Vertretung der Stadt Mülheim an der Ruhr (Rat der Stadt) enthält unter fortlaufender Nummer die Namen der Bewerberinnen und Bewerber der für den (Kommunal)Wahlbezirk zugelassenen Wahlvorschläge sowie rechts daneben die zugelassenen Reservelisten mit den Namen der ersten drei Bewerberinnen und Bewerber unter Angabe der Partei oder Wählergruppe und der Kurzbezeichnung und rechts von der zugelassenen Reserveliste einen Kreis für die Kennzeichnung. Bei einem Einzelbewerber entfällt die Angabe der Partei oder Wählergruppe.

Die Nummernfolge auf dem Stimmzettel richtet sich dabei nach dem Wahlergebnis der Ratswahl aus dem Jahr 2020 sowie einer alphabetischen Reihenfolge. Aufgrund der vorgeschriebenen einheitlichen Nummernzuordnung für alle 27 (Kommunal)Wahlbezirke werden die laufenden Nummern von Einzelkandidatinnen (Nrn. 11 und 12) aus dem (Kommunal)Wahlbezirken 06/Holthausen-Süd und 26/Saarner Kuppe auf den Stimmzetteln der übrigen 25 (Kommunal)Wahlbezirke nicht mehr vergeben.

Der Stimmzettel für die Wahl der Vertretung des Stadtbezirks enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die für den Stadtbezirk zugelassenen Listenwahlvorschläge unter Angabe der Partei oder Wählergruppe und der Kurzbezeichnung mit den Namen der ersten drei Bewerberinnen und Bewerber und rechts von den Kurzbezeichnungen einen Kreis für die Kennzeichnung.

Die Nummernfolge auf den unterschiedlichen Stimmzetteln der Bezirksvertretungen richten sich dabei nach dem jeweiligen Wahlergebnis der Bezirksvertretungswahlen aus dem Jahr 2020.

Der Stimmzettel für die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die für das Verbandsgebiet zugelassenen Listenwahlvorschläge unter Angabe der Partei oder Wählergruppe und der Kurzbezeichnung mit den Namen der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber und rechts von den Kurzbezeichnungen einen Kreis für die Kennzeichnung.

Die Nummernfolge auf dem Stimmzettel richtet sich dabei nach dem Wahlergebnis der Verbandsversammlungswahl aus dem Jahr 2020 sowie einer alphabetischen Reihenfolge.

Damit die unterschiedlichen Stimmzettel der Kommunalwahlen (mit Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr) für blinde und sehbehinderte Menschen erkennbar sind, ist bei allen Stimmzetteln die rechte obere Ecke abgeschnitten. Darüber hinaus sind mit Ausnahme des Stimmzettels zur Wahl der Vertretung (Rat der Stadt) die Stimmzettel im unteren Bereich unterschiedlich gelocht.

Der Stimmzettel für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Mülheim an der Ruhr enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die zugelassenen Listenwahlvorschläge unter Angabe der Wählergruppe/des Vereins und ggf. der Kurzbezeichnung mit den Namen der ersten drei Bewerberinnen und Bewerber. Wahlvorschläge von einer/einem Einzelbewerber(in) enthalten ggf. ein Kennwort.

Die Nummernfolge auf dem Stimmzettel richtet sich dabei nach dem Wahlergebnis der Wahl aus dem Jahr 2020 sowie einer alphabetischen Reihenfolge.

Die Wählerin oder der Wähler gibt ihre oder seine Stimme in der Weise ab, dass sie oder er auf dem jeweiligen Stimmzettel durch ein in einen dort eingedruckten Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag (Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe, Einzelbewerber/in) die Stimme gelten soll.

Die Stimmzettel müssen von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammen- gefaltet werden, dass beim Einwurf in die Urnen (Trennung von Kommunalwahlen und der Wahl des Integrationsrates) von umstehenden Personen die Stimmabgabe nicht erkannt werden kann.

4. Öffentlichkeit der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse der Kommunalwahlen sowie der Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr im Stimmbezirk sind öffentlich. Jeder hat zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Stimmabgabe mit Wahlschein

Wer zu den Kommunalwahlen und/oder der Integrationsratswahl durch Briefwahl wählen will, bekommt auf schriftlichen Antrag hin von der Stadt Mülheim an der Ruhr (Rats- und Rechtsamt, Historisches Rathaus, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr) je nach vorliegender Wahlberechtigung gemäß Ziffer 3 einen Wahlschein und die amtlichen Stimmzettel für die jeweiligen Wahlen. Darüber hinaus werden die amtlichen Stimmzettelumschläge sowie die Wahlbriefumschläge (Kommunalwahlen: hellrot farbig/ Integrationsratswahl: orange farbig) ausgehändigt. 

In der Direktwahlstelle (Briefwahlbüro) ist zu den auf den Wahlbenachrichtigungen aufgeführten Öffnungszeiten auch die Stimmabgabe zu den entsprechenden Wahlen direkt möglich.

Die Briefwählerinnen und Briefwähler müssen dafür Sorge tragen, dass der jeweilige Wahlbrief (mit Wahlschein und Stimmzettel) spätestens bis zum 14.09.2025, 16.00 Uhr, beim Oberbürgermeister eintrifft.

Wahlbriefe können am Wahltag auch noch bis 16.00 Uhr in den Briefkasten am Rathaus (Eingang: Am Rathaus 1) eingeworfen sowie von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Berufskolleg Stadtmitte, Von Bock-Str. 87-89, Raum V012, 45468 Mülheim an der Ruhr, abgegeben werden. 

Die Deutsche Post AG kann die Wahlbriefe nur dann noch rechtzeitig zustellen, wenn diese spätestens bis zur letzten Donnerstagsleerung am 11.09.2025 in die Postbriefkästen im Mülheimer Stadtgebiet eingeworfen wurden. Hierbei sind unbedingt die Leerungszeiten der Postbriefkästen zu beachten.

6. Strafbestimmungen

Jede oder jeder Wahlberechtigte kann ihr oder sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 25 Abs. 1 und 4 Satz 1 Kommunalwahlgesetz und § 19 der Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; auch der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

II.   Wahlvorstände für die Ermittlung der Briefwahlergebnisse zu den Kommunalwahlen

Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag um 15.00 Uhr in den nachstehend aufgeführten Wahlräumen im Berufskolleg Stadtmitte, Von Bock-Str. 87-89, 45468 Mülheim an der Ruhr zusammen, um das Ergebnis der Briefwahl zu ermitteln. Zu den Wahlräumen hat jeder Zutritt.

BezirkRaumEtage
1901VE03Erdgeschoss
1902VE05
0101V002Hauptgeschoss
0102V003
0201V005
0301V006
0401V007
0402V008
1101V011
0501V024
0502V025
0601V103erstes Obergeschoss
0602V104
0701V105
0702V106
0801V107
1201V108
0901V109
0902V110
0802V113
1002V114
1001V115
1401V203zweites Obergeschoss
1301V204
1302V205
2001V206
2201V207
2202V208
2301V209
2302V210
2002V213
2101V303drittes Obergeschoss
2401V305/306
2501V307
2502V308
2601V309
2602V310
2701V312
2702V313
2402V314
15011Containergebäude am Berufskolleg (ehemaliger Parkplatz an der Kämpchenstraße)
15022
16013
17014
18015

III.  Wahlvorstände für die Ermittlung des Wahlergebnisses zur 

        Integrationsratswahl

Für die Integrationsratswahl in Mülheim an der Ruhr am 14.09.2025 werden drei Auszählwahlvorstände und drei Briefwahlvorstände gebildet. Die Briefwahlvorstände sowie die Auszählwahlvorstände treten am 17.09.2025 um 15.00 Uhr im Historischen Rathaus, Am Rathaus 1, Räume B.23, B.25, B.27, C.110, C.111 und C.113, zusammen, um das Ergebnis zu ermitteln. Zu den Wahlräumen hat jeder Zutritt.

IV.  Stichwahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters

Am 16.09.2025 wird der Wahlausschuss anhand des Wahlergebnisses ggf. die Erforderlichkeit einer Stichwahl feststellen. Eine Stichwahl findet statt, wenn von mehreren Bewerberinnen/Bewerbern keine/r die erforderliche absolute Mehrheit (mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen) erhalten hat.

Die Stichwahl wird am zweiten Sonntag nach der Hauptwahl (28.09.2025) unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern durchgeführt, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben oder bei Stimmengleichheit durch Losentscheid in der Sitzung des Wahlausschusses bestimmt worden sind.

Die Stichwahl wird nach der Feststellung durch den Wahlausschuss unverzüglich in der vorgeschriebenen Form im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr bekanntgemacht.

Im Falle einer Stichwahl sind die nachfolgenden Punkte von den Wahlberechtigten zu berücksichtigen:

1. Benachrichtigung der Wahlberechtigten

Zur Stichwahl wird keine gesonderte Wahlbenachrichtigung versandt. Die Wahlbenachrichtigung ist für eine etwaige Stichwahl aufzubewahren und wird daher nicht am Tag der Hauptwahl (14.09.2025) vom Wahlvorstand eingezogen.

2. Auslegung des Wählerverzeichnisses und Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis

Die Stichwahl findet anhand desselben Wählerverzeichnisses wie bei der Hauptwahl statt.

Das Wählerverzeichnis wird nicht mehr ausgelegt. Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis sind nicht mehr möglich.

3. Ausstellung von Wahlscheinen

Wahlscheine für die Stichwahl können von eingetragenen Wahlberechtigten ab dem 15.09.2025 bis zum 26.09.2025, 15.00 Uhr, schriftlich beantragt werden. Eine fernmündliche Antragstellung ist nicht zulässig.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichern Wahlberechtigte glaubhaft, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihnen bis zum Tag vor der Wahl (27.09.2025), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

4. Briefwahl

Wahlscheine nebst Briefwahlunterlagen (Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbrief-umschlag und Merkblatt) für die Stichwahl des Oberbürgermeisters werden ab dem 17.09.2025 den Wahlberechtigten, die den entsprechenden Antrag bereits vor der Hauptwahl gestellt haben, postalisch zugesandt.

Die Unterlagen können von den übrigen Wahlberechtigten, die zur Stichwahl noch an der Briefwahl teilnehmen möchten, auch persönlich im Rathaus, Am Rathaus 1, Foyer im Eingangsbereich, ab dem 22.09.2025 während der Öffnungszeiten abgeholt werden; die Briefwahl kann auch dort direkt ausgeübt werden.

Der Briefwähler muss dafür Sorge tragen, dass der hellrote Wahlbrief (mit Wahlschein und Stimmzettel) spätestens bis zum 28.09.2025, 16.00 Uhr, beim Oberbürgermeister eintrifft.

Wahlbriefe können am Wahltag auch noch bis 16.00 Uhr in den Briefkasten am Rathaus (Eingang: Am Rathaus 1) eingeworfen sowie von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Berufskolleg Stadtmitte, Von Bock-Str. 87-89, Raum V012, 45468 Mülheim an der Ruhr, abgegeben werden. 

Die Deutsche Post AG kann die Wahlbriefe zur Stichwahl nur dann noch rechtzeitig zustellen, wenn diese spätestens bis zur letzten Donnerstagsleerung am 25.09.2025 in die Postbriefkästen im Mülheimer Stadtgebiet eingeworfen wurden. Hierbei sind unbedingt die Leerungszeiten der Postbriefkästen zu beachten.

Mülheim an der Ruhr, 20.08.2025
Der Oberbürgermeister
Buchholz

Öffentliche Bekanntmachung zu den Kommunalwahlen und der Integrationsratswahl am 14.09.2025 im Wahlgebiet Mülheim an der Ruhr - Sitzungen des Wahlausschusses -

1.

Der Wahlausschuss für die Kommunalwahlen tritt zu dem nachfolgenden Termin zusammen:

Dienstag, den 16.09.2025, 16.00 Uhr, im Rathaus, Zimmer C.112, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr

Tagesordnung

Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters am 14.09.2025 in der kreisfreien Stadt Mülheim an der Ruhr

Die Sitzung des Wahlausschusses ist öffentlich.

2.

Der Wahlausschuss für die Kommunalwahlen und für die Wahl des Integrationsrates tritt ferner zu dem nachfolgenden Termin zusammen:

Montag, den 22.09.2025, 16.00 Uhr, im Rathaus, Zimmer C.112, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr

Tagesordnung

  1. Feststellung der Wahlergebnisse zu den Wahlen des Rates der Stadt, der Bezirksvertretungen und des Regionalverbandes Ruhr am 14.09.2025 in der kreisfreien Stadt Mülheim an der Ruhr
  2. Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des Integrationsrates am 14.09.2025 in der kreisfreien Stadt Mülheim an der Ruhr

Die Sitzung des Wahlausschusses ist öffentlich.

Mülheim an der Ruhr, 19.08.2025
Der Wahlleiter
Lüngen