In der Grenzniederschrift vom 27.02.2025 wurden die Art und der Zweck der Vermessung irrtümlich als „Grundstücksteilung“ bezeichnet. Tatsächlich handelte es sich um eine „Grenzvermessung“ im Rahmen einer Straßenschlussvermessung.

Die Berichtigung der offensichtlichen Unrichtigkeit hinsichtlich der Art und des Zwecks der Vermessung hat keine inhaltlichen Auswirkungen auf die festgestellten Grenzverhältnisse. Es handelt sich ausschließlich um eine formale Korrektur, die den tatsächlichen Vermessungsanlass klarstellt, ohne die Ergebnisse der Grenzermittlung oder deren rechtliche Wirkung zu verändern.

Mülheim an der Ruhr, 02.06.2025
Der Oberbürgermeister
I.A.
Lincke

Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung
Datum
Montag 02.06.2025 - 12:00