Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff. ZPO
Die an ---- --------- ------- -- ----------- ------- --------- ---------- ---------, gerichtete Rechtswahrungsanzeige kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff. ZPO wird hiermit nach § 10 Absatz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 51-UVK/D 685-687/95 eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 06.10.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Bülbül