Bekanntmachung

I

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 10.07.2025 folgende Änderungen der Ziele und Zwecke beschlossen:

 

  • Im Zielplan werden die Flurstücke 125, 141 und 144 nicht dem allgemeinen Wohngebiet zugeschrieben, sondern als Grünfläche gesichert.
  • Im Darlegungstext entfallen die Abschnitte mit dem Thema „Klimaquartier/Arrondierung Wohnbebauung“.
  • In den Planungszielen entfällt der Abschnitt „Planungsrechtliche Sicherung des angedachten KlimaQuartiers sowie einer maßvollen Erweiterung der bestehenden Wohnbebauung an der Zeppelinstraße durch Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes“ und wird ersetzt durch „Planungsrechtliche Sicherung bestehender Grünstrukturen und Freiflächen innerhalb des Plangebietes.“

 

Weiterhin hat der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 10.07.2025 folgende Beschlüsse gefasst:

 

„Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Zeppelinstraße / Rembergstraße – G 8“; der Geltungsbereich ist in dem zur Vorlage gehörenden Zielplan gekennzeichnet.

 

Der Rat der Stadt beschließt, das am 20.11.2012 eingeleitete Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Schlippenweg/ Zeppelinstraße - G 15“ (Vorlagen-Nr.: 
V 12/0729-01) aufzuheben. 

 

Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Zeppelinstraße/ Rembergstraße – G 8“ werden die getroffenen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sonderschule Rembergstraße – G 6“ nicht mehr angewendet.

 

Der Rat der Stadt beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer von einem Monat. Hierzu wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Information und zu Einzelgesprächen gegeben. 

Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die unmittelbar betroffene Öffentlichkeit vom Bebauungsplanverfahren „Zeppelinstraße / Rembergstraße – G 8“ zusätzlich per Informationsblatt benachrichtigt wird. 

Ziele und Zwecke der Planung sowie der Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung werden im Amtsblatt bekannt gemacht. Die Unterlagen sind für einen Zeitraum von einem Monat im Internet zu veröffentlichen sowie im Technischen Rathaus (HBP5) auszuhängen. Die Verwaltung wird eine Zusammenfassung des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung den Mitgliedern der Bezirksvertretung und des Planungsausschusses im Rahmen des Beschlusses zur förmlichen Beteiligung zuleiten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erarbeiteten Bebauungsplanentwurf dem Planungsausschuss zum Beschluss über die förmliche Beteiligung vorzulegen.“

 

II

Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan „Zeppelinstraße / Rembergstraße – G 8“

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 10.07.2025 beschlossen, bei der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bebauungsplan „Zeppelinstraße / Rembergstraße – G 8“ folgende in Zeichnung und Text angegebenen allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darzulegen:

 

  • Planungsrechtliche Sicherung und Erweiterung der Rembergschule nebst notwendigen Gebäuden, Nebenanlagen, Einrichtungen und Stellplätze durch Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Förderschule
  • Planungsrechtliche Sicherung bestehender Grünstrukturen und Freiflächen östlich und westlich der vorhandenen Wohnbebauung an der Zeppelinstraße durch Festsetzung privater Grünflächen
  • Planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Wohnbebauung an der Zeppelinstraße durch Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes
  • Planungsrechtliche Sicherung der öffentlichen Verkehrsfläche Rembergstraße.

 

III

Veröffentlichung

 

Zeichnung und Text über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie voraussichtlichen Auswirkungen der Planung werden gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet veröffentlicht.

 

Veröffentlichungsfrist: 16.09.2025 bis einschließlich 22.10.2025
 

Veröffentlichungsort:

https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen

Der Inhalt der Bekanntmachung und die Bebauungsplanunterlagen werden zudem über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht: https://www.bauleitplanung.nrw.de

 

Andere Zugangsmöglichkeiten:

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Bebauungsplanunterlagen öffentlich ausgelegt.
 

Auslegungsort:
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr
19. OG, linke Flurseite

Öffnungszeiten:
montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
 

Unter der Tel.: 0208 / 455 – 6138 (Frau Tuschen) oder der Tel.: 0208 / 455 – 6105 (Frau Böhner) können Termine (bei Bedarf auch außerhalb der o.g. Zeiten) vereinbart werden. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden.

 

Zur elektronischen Übermittlung einer Stellungnahme kann während der Veröffentlichungsfrist die Internetseite des Veröffentlichungsortes

https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen

oder die E-Mail-Adresse

bauleitplanung@muelheim-ruhr.de

genutzt werden.

 

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist bei Bedarf zudem bei der Stadt Mülheim an der Ruhr - Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung- u.a. hier abgegeben werden:
 

Stadt Mülheim an der Ruhr
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim an der Ruhr
 

FAX: +49 208 455 6199

 

Mülheim an der Ruhr, den 06.09.2025
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz

Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung
Datum
Montag 15.09.2025 - 12:00