Öffentliche Zustellung einer Anhörung

Das Anhörungsschreiben kann Metin Abdulrazzak, Zinkhüttenstraße 33A, 45473 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.1/1009 nicht zugestellt werden, da der Betroffene unter der o. g. Anschrift nicht anzutreffen ist, nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.

Das Anhörungsschreiben 15.05.2025 wird hiermit gemäß § 1 LZG NRW in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt.

Das Anhörungsschreiben gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann Metin Abdulrazzak sich zu der beabsichtigten Maßnahme äußern.

Das Anhörungsschreiben sowie die Führerscheinakte kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Führerscheinstelle, Löhstraße 22 – 26, Zimmer 217, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 15.05.2025 
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Schlodder

Kategorie
Öffentliche Zustellung
Datum
Donnerstag 15.05.2025 - 12:00