Der an ---- ----- ------ ------- -------- ------- -- ---------, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 12.03.2025 (Aktenzeichen: 57-21/126099/10) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Herr Jansen (Zimmer 216) eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 12.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Jansen
Kategorie
Öffentliche Zustellung
Datum
Mittwoch 12.03.2025 - 12:00