Der an ---- ----- ----------- ------- -------- ------- -- ----------- ------- -- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 04.03.2025 (Aktenzeichen: 57-21/ 108546/11) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Löhr (Zimmer 215) eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 07.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Löhr
Kategorie
Öffentliche Zustellung
Datum
Freitag 07.03.2025 - 12:00