Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung des Änderungsverfahrens 54 E Oberhauser Straße (ehemaliges Gartencenter) zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr

Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.

Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Essen.

Die Räte der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen haben in ihren Sitzungen vom 23.09. bis 10.10.2024 die Änderung 54 E Oberhauser Straße (ehem. Gartencenter) zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) beschlossen.

 

Lage 54 E

 

Der Änderungsbereich 54 E befindet sich in Essen im Stadtteil Frintrop an der Stadtgrenze zu Oberhausen. Er umfasst die Fläche eines ehemaligen Gartencenters an der Oberhauser Straße und wird im Süden begrenzt durch die Oberhauser Straße selbst sowie die Grundstücksgrenze der Wohnbebauung an der Oberhauser Straße 150. Im Westen des Änderungsbereichs verläuft ein Privatweg, daran schließt sich die Wohnbebauung auf Oberhausener Stadtgebiet an. Im Norden liegen angrenzend Weideflächen, im Osten verläuft der Grünzug entlang des Läppkes Mühlenbachs. Das Gartencenter an der Oberhauser Straße wurde aus wirtschaftlichen Gründen bereits 2015 aufgegeben. Das Gelände liegt seitdem brach. Um dem hohen Wohnbauflächenbedarf in Essen Rechnung zu tragen, ist auf dem baulichen vorgenutzten Gelände die Entwicklung eines neuen Wohnstandortes vorgesehen.

Die oberste Landesbehörde hat die o.g. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) gem. § 203 (4) BauGB in der derzeit geltenden Fassung mit Datum vom 04. Februar 2025 unter dem Az. 52.12.04.000001.54E genehmigt.

Alle Planunterlagen können nach Wirksamkeit der Änderung auf der Internetseite der Städteregion Ruhr 2030 Planwerk - Städteregion Ruhr 2030 (staedteregion-ruhr-2030.de) eingesehen werden und sind darüber hinaus über das zentrale Internetportal des Landes https://www.bauleitplanung.nrw.de/?lang=de zugänglich. Über den Inhalt der Änderung wird auf Verlangen bei den einzelnen Städten der Planungsgemeinschaft Auskunft erteilt.

Die Änderung zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan wird mit den ortsüblichen Bekanntmachungen durch die Städte der Planungsgemeinschaft wirksam.

Hinweise:

I.  Gemäß § 215 Absatz 2 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:

Unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Gemeinsamen Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr oder Oberhausen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

II.  Gemäß § 7 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung gegen die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

  1. die vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
  2. die Änderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. die Oberbürgermeister haben die Ratsbeschlüsse zur Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans vorher beanstandet oder
  4. der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr oder Oberhausen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mülheim an der Ruhr, den 12.02.2025
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz

Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung
Datum
Montag 24.02.2025 - 12:00