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Amtsblatt 2025_08.pdf | 10.08 MB |
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ------ ------ ------------ --- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-AX626 am 17.02.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 17.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------- --------------------------------- ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/006443250/24 am 10.02.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 10.02.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.206, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 17.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Krzisowski
Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheid
Der an ---- ------------ ------- ------- -------- ------- -- ------------- ---- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 17.02.2025 (Aktenzeichen: 57-21/128709/11) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Löhr (Zimmer 215) eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 17.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Löhr
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000270729, für die steuerpflichtige ----- ----- ------------ ---- ------------------- ---- ------- ------- -------- -- ---------- --- ----- -----------, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden."
Mülheim an der Ruhr, 18.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000477496, für die steuerpflichtige Person ------ ---------- ------------ ------- -------- -------- -- ----------------------- --- ----- --------, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 18.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentlich Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ----- ---- ----- ------------ ---- ----- ------ unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-NM888 am 06.02.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 18.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sänger
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000280048, für die steuerpflichtige ----- ----- ------------ ----------------------- ---- ------- -------- -------- -- ----------- --- ----- -----------, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 18.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1175240552001, für die steuerpflichtige Person ----- ------- ------- -------- -------- -- ---------------- --- ---- ---------, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 18.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung Gebührenbescheid
Der gegen ----- ---- ------ ---------------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.11/MH-N718 am 23.01.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 211, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 19.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Galitzki
Öffentliche Zustellung einer Ordnungsverfügung
Die gegen Mark Novak, Kämpchenstr. 62, 45468 Mülheim an der Ruhr unter dem Aktenzeichen 33-1.14/733 ergangene Ordnungsverfügung kann nicht zugestellt werden, da der*die Betroffene nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.
Die Ordnungsverfügung vom 09.01.2025 wird hiermit gemäß § 1 LZG NRW in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt.
Die Ordnungsverfügung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann gegen die Ordnungsverfügung innerhalb eines Monats Klage erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Die Ordnungsverfügung kann von dem*der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Führerscheinstelle, Löhstraße 22 – 26, Zimmer 217, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 20.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
(Prasse)
Öffentliche Zustellung eines Verwerfungsbescheides
Der gegen --------------------------------------- --------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/001137316/43 am 03.09.2024 erlassene Verwerfungsbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Verwerfungsbescheid vom 03.09.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Verwerfungsbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben genannte Behörde gerichtliche Entscheidung beantragen (§ 62 Absatz 1 OwiG). Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Verwerfungsbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.222, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 21.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
(Boddenberg)
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ----- ------ ------------- ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DP120 am 24.02.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 24.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Evtim Angelov, Lüneburger Straße 21, 45145 Essen, unter dem Aktenzeichen 32-3/005317606/109 am 13.01.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 13.01.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 206, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 24.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
(Walter)
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ---------------------------------- --------, unter Aktenzeichen 33-1.11/MH-KW18 am 25.02.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 211, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 25.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Brandt
Öffentliche Zustellung
Der gegen ----- ------ ------ -------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/BI-WR777 am 31.01.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 25.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Preuße
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ---------------- ----------------------- --------, unter Aktenzeichen 33-1.11/MH-KW25 am 26.02.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 211, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 26.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Brandt
Rechtswahrungsanzeige
Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an ----- --------- gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 14.01.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend -Unterhaltsvorschusskasse auf der Friedrichstraße 12, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 26.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sommer
Rechtswahrungsanzeige
Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an ----- ------ gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 06.02.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend -Unterhaltsvorschusskasse auf der Friedrichstraße 12, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 26.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sommer
Rechtswahrungsanzeige
Die an ------ ----- gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 26.02.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend -Unterhaltsvorschusskasse auf der Friedrichstraße 12, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 26.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Schneimann
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ---------------- ----------------------- --------, unter Aktenzeichen 33-1.11/MH-KW23 am 26.02.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 211, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 26.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Brandt
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Die an ------ --------- ------- ---------- zuzustellende Gebührenbescheide vom 27.01.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/55901/24)
- (Aktenzeichen 37-52.01/56096/24)
konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Gebührenbescheide gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 26.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Clemens
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an ------ ------- ------- ---------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 22.01.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/26866/23)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 26.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Clemens
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an --------- --------- ------- ---------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 15.01.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/88583/22)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 26.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Clemens
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an ----- ------ ------- ---------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 16.01.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/63966/22)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 26.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Clemens
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an ----- ------------ ------- ---------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 28.01.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/56902/24)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 26.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Clemens
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an ----- ------- ------- ------- ---------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 24.01.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/53523/24)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 26.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Clemens
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an ------- -------- ------- ---------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 17.01.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/54026/24)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 26.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Clemens
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an ------- ------- ------- ---------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 03.02.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/61028/24)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 26.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Clemens
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an -------- --------- ------- ---------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 03.02.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/60385/24)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 26.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Clemens
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Die an --------- ------ ------- ---------- zuzustellende Gebührenbescheide vom 24.02.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/60185/24)
- (Aktenzeichen 37-52.01/60604/24)
konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Gebührenbescheide gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 26.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Clemens
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an ----- ------ ------- ---------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 31.01.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/29032/23)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 26.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Clemens
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ---------------- ------ --------- --------, unter Aktenzeichen 33-1.11/MH-DL818 am 27.02.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 211, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 27.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Brandt
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----------------------------------- ------- -------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006443723/65 am 06.01.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 06.01.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 208, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 21.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
(Koberling)
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------------- --------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005318141/65 am 03.01.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 03.01.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 208, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 21.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
(Koberling)
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Markus Schünke, Grenzstraße 73 A, 46045 Oberhausen, unter dem Aktenzeichen 32-3/005317955/65 am 21.02.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 21.02.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 208, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 21.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
(Koberling)
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------ --------------------------------------- -------------------------------- -------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005319365/64 am 20.01.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 20.01.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 206, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 28.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
(Kowalski)
Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung des Änderungsverfahrens 54 E Oberhauser Straße (ehemaliges Gartencenter) zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr
Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.
Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Essen.
Die Räte der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen haben in ihren Sitzungen vom 23.09. bis 10.10.2024 die Änderung 54 E Oberhauser Straße (ehem. Gartencenter) zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) beschlossen.

Der Änderungsbereich 54 E befindet sich in Essen im Stadtteil Frintrop an der Stadtgrenze zu Oberhausen. Er umfasst die Fläche eines ehemaligen Gartencenters an der Oberhauser Straße und wird im Süden begrenzt durch die Oberhauser Straße selbst sowie die Grundstücksgrenze der Wohnbebauung an der Oberhauser Straße 150. Im Westen des Änderungsbereichs verläuft ein Privatweg, daran schließt sich die Wohnbebauung auf Oberhausener Stadtgebiet an. Im Norden liegen angrenzend Weideflächen, im Osten verläuft der Grünzug entlang des Läppkes Mühlenbachs. Das Gartencenter an der Oberhauser Straße wurde aus wirtschaftlichen Gründen bereits 2015 aufgegeben. Das Gelände liegt seitdem brach. Um dem hohen Wohnbauflächenbedarf in Essen Rechnung zu tragen, ist auf dem baulichen vorgenutzten Gelände die Entwicklung eines neuen Wohnstandortes vorgesehen.
Die oberste Landesbehörde hat die o.g. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) gem. § 203 (4) BauGB in der derzeit geltenden Fassung mit Datum vom 04. Februar 2025 unter dem Az. 52.12.04.000001.54E genehmigt.
Alle Planunterlagen können nach Wirksamkeit der Änderung auf der Internetseite der Städteregion Ruhr 2030 Planwerk - Städteregion Ruhr 2030 (staedteregion-ruhr-2030.de) eingesehen werden und sind darüber hinaus über das zentrale Internetportal des Landes https://www.bauleitplanung.nrw.de/?lang=de zugänglich. Über den Inhalt der Änderung wird auf Verlangen bei den einzelnen Städten der Planungsgemeinschaft Auskunft erteilt.
Die Änderung zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan wird mit den ortsüblichen Bekanntmachungen durch die Städte der Planungsgemeinschaft wirksam.
Hinweise:
I. Gemäß § 215 Absatz 2 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:
Unbeachtlich werden
- eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Gemeinsamen Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr oder Oberhausen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
II. Gemäß § 7 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung gegen die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
- die vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
- die Änderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
- die Oberbürgermeister haben die Ratsbeschlüsse zur Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans vorher beanstandet oder
- der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr oder Oberhausen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mülheim an der Ruhr, den 12.02.2025
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz
Veröffentlichung Jahresabschluss 2023
Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2023
Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 10.10.2024 in Ausführung des § 96 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW folgenden Beschluss gefasst:
Der Rat stellte aufgrund des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss der Stadt Mülheim an der Ruhr zum 31. Dezember 2023 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 2.885.101.121,26 Euro und einem Ergebnis in Höhe von 2.303.079,76 Euro fest.
Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 96 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW. Das Druckwerk zum Jahresabschluss 2023 wird in der Bürgeragentur der Stadt Mülheim an der Ruhr, Schollenstraße 2, 45468 Mülheim an der Ruhr bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Termine zur Einsichtnahme können unter der Telefonnummer: 0208 / 455 – 1644 vereinbart werden.
Zudem ist der Jahresabschluss 2023 im Internet auf der Seite der Stadt Mülheim an der Ruhr unter der Rubrik Rathaus & Bürgerservice (Haushalt) eingestellt.
Anlage 1 Bilanz 31.12.2023
Anlage 2 Ergebnisrechnung 31.12.2023
Anlage 3 Finanzrechnung 31.12.2023
Anlage 4 Bestätigungsvermerk Rechnungsprüfungsausschuss
Mülheim an der Ruhr, den 10.02.2025
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz












B e k a n n t m a c h u n g Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Mannesmannallee / Fritz-Thyssen-Straße / Gewerbepark Dümpten - Q 25“
I
Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Mannesmannallee / Fritz-Thyssen-Straße / Gewerbepark Dümpten - Q 25“
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.02.2025 folgende Beschlüsse gefasst:
„Der Planungsausschuss hat am 30.08.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Mannesmannallee / Fritz-Thyssen-Straße / Werksgelände Vallourec – Q 25“ ohne Beschluss über eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Da Vallourec den Betrieb inzwischen aufgegeben hat und das Grundstück mittlerweile veräußert wurde, erhält der Bebauungsplan eine neue neutrale Bezeichnung.
Der Planungsausschuss beschließt die vorgesehene neue Abgrenzung des Plangebietes des Bebauungsplanes „Mannesmannallee / Fritz-Thyssen-Straße / Gewerbepark Dümpten– Q 25“.
Der Planungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass das Plangebiet gegenüber dem bisherigen Planungsstand verändert werden soll (siehe Abgrenzungsplan – Anlage 1). Der Planungsausschuss beschließt für den hinzukommenden Bereich die förmliche Einleitung des Verfahrens gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Planungsausschuss beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer von einem Monat. Hierzu wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Information und zu Einzelgesprächen gegeben.
Die Anhörung der Öffentlichkeit ist zusätzlich im Rahmen einer Öffentlichkeitsversammlung durchzuführen.
Ziele und Zwecke der Planung sowie der Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung werden im Amtsblatt bekannt gemacht. Die Unterlagen sind für einen Zeitraum von einem Monat im Internet zu veröffentlichen sowie im Technischen Rathaus (HBP5) auszuhängen. Die Verwaltung wird den Mitgliedern der Bezirksvertretung und des Planungsausschusses eine Zusammenfassung des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Beschlusses zur förmlichen Beteiligung zuleiten.
Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Mannesmannallee / Fritz-Thyssen-Straße / Gewerbepark Dümpten– Q 25“ sollen die Festsetzungen
- des Fluchtlinienplanes Schützenstraße zwischen Herwarthstr. u. Augustastr. und des Fluchtlinienplanes des Verkehrsverbandes der Verbandsstraße OW IV (B60, Benzstr. u. Daimlerstr.) von der Bundesbahnstrecke Mülheim-Duisburg bis zur Mellinghofer Straße in Mülheim und
- des Bebauungsplanes „Mellinghofer Straße / Langekamp – Q 16“, in Kraft getreten am 31.08.1995,
aufgehoben werden, soweit sie durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Mannesmannallee / Fritz-Thyssen-Straße / Gewerbepark Dümpten– Q 25“ erfasst sind.
Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erarbeitet der Eigentümer den Entwurf eines Bebauungsplanes. Die Verwaltung wird beauftragt, den Planentwurf nach verwaltungsinterner Abstimmung dem Planungsausschuss zum Beschluss über die förmliche Beteiligung vorzulegen.“
II
Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan „Mannesmannallee / Fritz-Thyssen-Straße / Gewerbepark Dümpten - Q 25“
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.02.2025 beschlossen, bei der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bebauungsplan „Mannesmannallee / Fritz-Thyssen-Straße / Gewerbepark Dümpten - Q 25“ folgende in Zeichnung und Text angegebenen allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darzulegen:
- Die Revitalisierung einer bestehenden Industriefläche und deren Erhaltung zu gewerblichen bzw. industriellen Nutzungszwecken durch Festsetzung von Gewerbe- und Industriegebieten,
- eine zukunftsfähige städtebauliche Entwicklung bestehender Gewerbeflächenpotenziale,
- die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen,
- die Entwicklung eines gewerblichen bzw. industriell genutzten Gebietes mit einem angepassten Erschließungssystem durch Herstellung einer inneren und äußeren Erschließung sowie durch Sicherung des bestehenden Bahnanschlusses.
III
Veröffentlichung
Zeichnung und Text über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie voraussichtlichen Auswirkungen der Planung werden gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet veröffentlicht.
Veröffentlichungsfrist: 04.03.2025 bis einschließlich 04.04.2025
Veröffentlichungsort: https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Bebauungsplanunterlagen werden zudem über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht: https://www.bauleitplanung.nrw.de
Andere Zugangsmöglichkeiten:
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Bebauungsplanunterlagen öffentlich ausgelegt.
Auslegungsort: Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr
19. OG, linke Flurseite
Öffnungszeiten: montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Unter der Tel.: 0208 / 455 – 6133 (Frau Müller) oder Tel.: 0208 / 455 – 6145 (Frau Schulte Tockhaus) können Termine (bei Bedarf auch außerhalb der o.g. Zeiten) vereinbart werden. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden.
Zur elektronischen Übermittlung einer Stellungnahme kann während der Veröffentlichungsfrist
die Internetseite des Veröffentlichungsortes
https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen
oder die E-Mail-Adresse
Stadtplanungsamt@muelheim-ruhr.de
genutzt werden.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist bei Bedarf zudem bei der Stadt Mülheim an der Ruhr - Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung- u.a. hier abgegeben werden:
Stadt Mülheim an der Ruhr
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim an der Ruhr
FAX: +49 208 455 6199
Mülheim an der Ruhr, den 18.02.2025
Der Oberbürgermeister
M a r c B u c h h o l z
IV
Einladung zur Öffentlichkeitsversammlung
Der Planungsausschuss hat beschlossen, die Anhörung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Öffentlichkeitsversammlung durchzuführen.
Diese Öffentlichkeitsversammlung findet am Donnerstag, den 13.03.2025, ab 18.00 Uhr, im Siemens Tower (Raum München), Mellinghofer Straße 55, 45473 Mülheim an der Ruhr statt.
Hierzu lade ich die Öffentlichkeit ein.
In dieser Öffentlichkeitsversammlung werden von der Verwaltung die Planungsziele erläutert, Fragen beantwortet und Äußerungen der Öffentlichkeit entgegengenommen.
Mülheim an der Ruhr, den 17.02.2025
Der Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung 1
E d g a r S i m o n
Der Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung 2
H e i n z - W e r n e r C z e c z a t k a - S i m o n
Wahlkreisergebnisse der Bundestagswahl in der Stadt Mülheim an der Ruhr am 23.02.2025
Gemäß § 79 Absatz 1 Nr. 1 der Bundeswahlordnung (BWO) gebe ich das vom Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung am 28.02.2025 festgestellte endgültige Wahlergebnis der Bundestagswahl bekannt.
Wahlkreis Mülheim - Essen I
Wahlberechtigte | 177.448 |
Wähler | 145.633 |
Ungültige Erststimmen | 1.277 |
Gültige Erststimmen | 144.356 |
Ungültige Zweitstimmen | 775 |
Gültige Zweitstimmen | 144.858 |
I. Von den gültigen Erststimmen entfielen auf:
Bewerber | Partei/Kennwort | Erststimmen |
Fiedler, Sebastian | SPD | 47.047 |
Timmermann-Fechter, Astrid | CDU | 41.707 |
Maue, Björn | GRÜNE | 13.280 |
vom Berg, Joachim | FDP | 4.958 |
Zielke, Reinard | AfD | 25.140 |
Johren, Andreas | Die Linke | 9.854 |
Eitner, Maximilian | FREIE WÄHLER | 2.370 |
II. Von den gültigen Zweitstimmen entfielen auf:
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) | 34.203 |
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) | 40.689 |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) | 15.927 |
Freie Demokratische Partei (FDP) | 6.189 |
Alternative für Deutschland (AfD) | 24.695 |
Die Linke (Die Linke) | 11.360 |
PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) | 2.090 |
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) | 882 |
Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis) | 249 |
Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer (Team Todenhöfer) | 289 |
FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) | 730 |
Volt Deutschland (Volt) | 770 |
Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) | 81 |
Partei des Fortschritts (PdF) | 219 |
BÜNDNIS DEUTSCHLAND (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) | 148 |
Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit (BSW) | 6.200 |
MERA25 - Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit (MERA25) | 57 |
WerteUnion (WerteUnion) | 80 |
Mülheim an der Ruhr, den 28.02.2025
Kreiswahlleiter
David Lüngen