Beschlüsse
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.02.2025 den Bebauungsplan „Zeppelinstraße / ehemalige Stadtgärtnerei – H 21“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen und die Verwaltung beauftragt, diesen Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sollen die Unterlagen des Bebauungsplanes öffentlich ausgelegt werden.
„Der Planungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass das Plangebiet gegenüber dem bisherigen Planungsstand verändert werden soll (siehe Abgrenzungsplan – Anlage 2).
Eine Erweiterung des Plangebietes ist unter Einbeziehung eines Teilabschnittes der Zeppelinstraße (L 442) in nördliche Richtung für die verkehrliche Anbindung an das Plangebiet sowie für die künftige verkehrliche Regelung des Knotenpunktes Zeppelinstraße / Rembergstraße/ Einmündung Plangebiet erforderlich. Die nordwestliche Erweiterung des Plangebietes ermöglicht die Unterbringung von erforderlichen Versorgungsanlagen für die Stromerzeugung (Kompakt-Transformatorenstation) sowie die Unterbringung von Anlagen zur Nahwärmeversorgung (zentrale Heizungsanlage mit Wärmepumpen).
Da das Niederschlagswasser der geplanten Wohnbebauung in den städtischen Regenwasserkanal in der Rembergstraße sowie im weiteren Verlauf gedrosselt in den Schlippenbach eingeleitet werden kann, konnte im Verfahrensverlauf auf die südliche Fläche zur Versickerung des Regenwassers verzichtet und das Plangebiet entsprechend verkleinert werden.
Weitere geringfügige Verkleinerungen des Plangebietes erfolgten aufgrund von Anpassungen an die Katastergrundlagen.
Der Planungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass im Bereich des Bebauungsplanes „Zeppelinstraße / ehemalige Stadtgärtnerei – H 21“ städtebauliche Festsetzungen durch den Bebauungsplan „Erweiterung Hauptfriedhof - H 2“, in Kraft getreten am 30.01.1976, bestehen. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Zeppelinstraße / ehemalige Stadtgärtnerei – H 21“ treten diese Festsetzungen, soweit sie durch den Geltungsbereich erfasst sind, außer Kraft.“

Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zeppelinstraße / ehemalige Stadtgärtnerei – H 21“ befindet sich im Osten der Stadt im Stadtteil Holthausen - Menden – Raadt. Die Fläche liegt am nordöstlichen Rand des Hauptfriedhofs und umfasst die Fläche der ehemaligen Stadtgärtnerei und einen Teilbereich der Zeppelinstraße. Im Norden wird der Geltungsbereich durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Zeppelinstraße begrenzt. Im Nordwesten der Fläche befinden sich Lagerflächen des Hauptfriedhofes und des Amtes für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen. Südöstlich des Plangebiets liegen zwei landwirtschaftliche Hofstellen.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 723, 724 und 725 (ehemals Flurstück 204) in der Gemarkung Menden, Flur 2 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 316 in der Gemarkung Holthausen, Flur 7 und umfasst eine Fläche von ca. 2,1 ha.
Gemäß der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung entsteht durch die im Rahmen des Bebauungsplans vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft in der Gemarkung Menden, Flur 2, Flurstücke 723, 724 und 725 sowie in der Gemarkung Holthausen, Flur 7, Flurstück 316 ein Biotopwertdefizit in Höhe von 23.643 ökologischen Werteinheiten.
Den Eingriffen im Plangebiet wird eine 5.911 m² große Teilfläche der städtischen Ausgleichsmaßnahme 114A01 Schlippenweg/Holthausen, Feld in der Gemarkung Holthausen, Flur 7, Flurstück 121 zugeordnet.
Auf der Ausgleichsfläche werden durch Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern sowie durch Aussaat auf zuvor intensiv genutztem Acker mit Erosionsrinnen zwei Baumreihen, ein Kleingehölz und eine Grünland-Saumstruktur entwickelt und eine Biotopaufwertung um 23.644 ökologische Werteinheiten erreicht.
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zeppelinstraße / ehemalige Stadtgärtnerei – H 21“ sowie die Ausgleichsfläche Gemarkung Holthausen, Flur 7, Flurstück 121 sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
Wesentliche Ziele der Planung
Ziel des Bebauungsplanes ist die langfristige Sicherung einer wirtschaftlichen Nachfolgenutzung für die Fläche der ehemaligen Stadtgärtnerei. Mit dem Bebauungsplan „Zeppelinstraße / ehemalige Stadtgärtnerei – H 21“ werden folgende stadtplanerische Ziele verfolgt:
- Vorbereitung einer Folgenutzung durch Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA),
- Sicherung einer städtebaulich geordneten Entwicklung durch Festsetzung von Baufenstern und Beschränkung der Gebäudehöhen,
- Sicherung vorhandener Grün- und Gehölzstrukturen sowie Festsetzungen zu neuen Begrünungsmaßnahmen, wie Baumpflanzungen.
Zeit und Ort der Veröffentlichung
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Zeppelinstraße / ehemalige Stadtgärtnerei – H 21“ mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden hiermit gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet veröffentlicht.
Veröffentlichungsfrist: 17.02.2025 bis einschließlich 19.03.2025
Veröffentlichungsort: https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Bebauungsplanunterlagen werden zudem über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
https://www.bauleitplanung.nrw.de
Andere Zugangsmöglichkeiten:
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Bebauungsplanunterlagen für den Bebauungsplan „Zeppelinstraße / ehemalige Stadtgärtnerei – H 21“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt.
Auslegungsort: Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr
19. OG, linke Flurseite
Öffnungszeiten: montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Am Rosenmontag, den 03.03.2025, bleibt das Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung geschlossen. Eine Einsichtnahme in die Bebauungsplanunterlagen vor Ort ist nicht möglich und es stehen ebenfalls keine Mitarbeitenden für Auskünfte zur Verfügung.
Unter der Tel.: 0208 / 455 – 6134 (Frau Voß) und 0208 / 455 - 6145 (Frau Schulte Tockhaus) können Termine (bei Bedarf auch außerhalb der o.g. Zeiten) vereinbart werden.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden.
Zur elektronischen Übermittlung einer Stellungnahme kann während der Veröffentlichungsfrist die Internetseite des Veröffentlichungsortes
https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen
oder die E-Mail-Adresse:
Stadtplanungsamt@muelheim-ruhr.de
genutzt werden.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist bei Bedarf zudem bei der Stadt Mülheim an der Ruhr - Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung u.a. hier abgegeben werden:
Stadt Mülheim an der Ruhr
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim an der Ruhr
Fax: +49 208 455 6199
Umweltbezogene Informationen
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Schutzgut Mensch und seine Gesundheit/Bevölkerung |
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Schutzgut Tiere und Pflanzen/biologische Vielfalt und Landschaft |
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Schutzgut Boden/Fläche |
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Schutzgut Wasser |
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Schutzgut Luft und Klima |
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Schutzgut Kultur- und Sachgüter |
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Die ausliegenden Unterlagen beinhalten folgende umweltbezogene Gutachten und Stellungnahmen:
Name | Büro | Datum |
Verkehrstechnische Untersuchung zu den geplanten Unterkünften für Geflüchtete in Mülheim an der Ruhr (Bebauungsplanverfahren) | Brilon, Bondzio, Weiser; Bochum | 19.07.2023 |
Geruchstechnische Untersuchung zum Bauvorhaben „Zeppelinstraße 150 in 45470 Mülheim an der Ruhr – Unterkunft für geflüchtete Menschen | Wenker & Gesing; Ahaus | 20.11.2023 |
Gutachterlicher Bericht auf der Grundlage von Planungsunterlagen und Geräuschimmissionen – Untersuchungen nach DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ und TA Lärm | ITAB; Dortmund | 20.12.2023 |
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung Stufe 1 (ASP 1) zum Bebauungsplan „Zeppelinstraße / ehemalige Stadtgärtnerei – H 21“ der Stadt Mülheim an der Ruhr | Seeling + Kappert GbR; Weeze-Wemb | Oktober 2024 |
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag | Seeling + Kappert GbR; Weeze-Wemb | 30.10.2024 |
Hinweis gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 5 BauGB
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Mülheim an der Ruhr, den 05.02.2025
Der Oberbürgermeister
M a r c B u c h h o l z
Übersichtsplan Ausgleichsfläche Gemarkung Holthausen, Flur 7, Flurstück 121