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Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen --------------------------- --- ------- ---------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005318424/109 am 04.12.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 04.12.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 206, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 05.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Krzisowski
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000571206, für die steuerpflichtige Person ----- ------ ------- -------- -- ------- --- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.201, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 05.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer"
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000350219, für die steuerpflichtige Person ---- ---- ------- -------- -- ----------- --- ----- -----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.201, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 05.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000350227, für die steuerpflichtige ------ ---- ---- ------- -------- -- ----------- --- ----- -----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.201, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 05.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000350235, für die steuerpflichtige Person ---- ---- ------- -------- -- ----------- --- ----- -----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.201, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 05.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000298635, für die steuerpflichtige Person ---- ------------ ------- -------- -- -------------- -- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.201, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 05.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000240271, für die steuerpflichtige Person ---- ------------ ------- -------- -- -------------- -- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.201, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 05.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000240263, für die steuerpflichtige Person ---- ------------ ------- -------- -- -------------- -- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.201, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 05.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000240255, für die steuerpflichtige Person ---- ------------ ------- -------- -- -------------- -- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.201, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 05.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000232516, für die steuerpflichtige Person ---- ------------ ------- -------- -- -------------- -- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.201, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 05.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000081134, für die steuerpflichtige Person ----- --------- ---------------------- --- ------------ ------- -------- -- -------------- ---- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.201, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 05.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000081263, für die steuerpflichtige Person ----- --------- ---------------------- --- ------------ ------- -------- -- -------------- ---- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.201, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 05.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000439769, für die steuerpflichtige Person ---- ---------- ----- ----- ------- -------- -- --------------- ---- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.201, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 05.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000394792, für die steuerpflichtige Person ------ ------ ------ ------- -------- -- ---------- ------- --- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.201, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 05.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung
Die an ------ ------- ------- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 13.01.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt. Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 06.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Asbeck
Öffentliche Zustellung
Der gegen ---- ----- --------- ----------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-US58 am 06.02.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 06.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Preuße
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ------- ---- ------- -- ---- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-I301 am 07.02.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene in das Ausland verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 07.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen --------------------------------------- ------------------------------- -------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005317092/109 am 10.02.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 10.02.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 206, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 10.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Krzisowski
Öffentliche Zustellung einer Anordnung
Die gegen ---- --------- ------- -------- ------------- --- ----- -------- -- --- ---- am 11.02.2025 unter Aktenzeichen 33-1.177/24p ergangene Anordnung mit gleichzeitig erlassenem Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, da der Betroffene unter nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.
Die Anordnung - einschließlich des Gebührenbescheides- vom 11.02.2025 wird hiermit gemäß § 1 LZG NRW in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt.
Die Anordnung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann gegen die Anordnung – einschließlich des Gebührenbescheides - innerhalb eines Monats Klage erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Die Anordnung sowie der Gebührenbescheid können von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Führerscheinstelle, Löhstraße 22 – 26, Zimmer 211, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 11.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Brandt
Öffentliche Zustellung
Das Schreiben vom 11.02.2025 mit gleichzeitigem Gebührenbescheid, Aktenzeichen 33-1.59/25 an ---- --------- ------- -------- ----------- -- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, da der Betroffene nach unbekannt verzogen ist ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.
Das Schreiben vom 11.02.2025 mit gleichzeitigem Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 LZG NRW in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt.
Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Das Schriftstück sowie der Gebührenbescheid können von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Führerscheinstelle, Löhstraße 22 – 26, Zimmer 211, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 11.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Brandt
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen -------- -------------------------------------- -----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006442203/77 am 14.01.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 14.01.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 11.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Boddenberg
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------------------- ----------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/005319049/44 am 14.01.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 14.01.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 11.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Knappen
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----- -------------------------------------- ------- -------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005318046/24 am 17.12.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 17.12.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.206, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 12.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Krzisowski
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000530820, für die steuerpflichtige Person --------------- ------- ------- ------- -------- -- ------- ------- --- ----- ----------- kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 12.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1591750324851, für die steuerpflichtigen Personen ------ --- -------- -------------- ------- ------- -------- -- ---------- --- ----- ------------, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln sind. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 12.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1402870211781, für die steuerpflichtige ----- ---- ----- ------- -------- ------- -- ----------- --- ----- -----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden."
Mülheim an der Ruhr, 12.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000432273, für die steuerpflichtige ----- -------- ---- ------- -------- ------- -- --------------- --- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 12.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000373684, für die steuerpflichtige ----- ----------- ---- ------- -------- ------- -- ----------- --- ----- -----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 12.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000355022, für die steuerpflichtige ----- ----------- ---- ------- -------- ------- -- ----------- --- ----- -----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 12.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000427119, für die steuerpflichtige Person ------ -------- -------- ------- ------- -------- -- ------------------------ --- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 12.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000467693, für die steuerpflichtige Person ------ -------- -------- ------- -------- -------- -- ------------------------ --- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 12.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000497815, für die steuerpflichtige Person ------ -------- -------- ------- ------- -------- -- ------------------------ --- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 12.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000004392, für die steuerpflichtige Person ----- -------- ------- -------- -------- -- ------------- ---- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 12.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000244932, für die steuerpflichtige Person ----- ------- ------- ------- -------- -- ------------- -- ----- ----------, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 12.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000472125, für die steuerpflichtige Person ------ -------- ------- ------- -------- -- ------------- --- ----- -----------, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 12.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000444566, für die steuerpflichtige Person ------ -------- ------- ------- -------- -- ------------- --- ----- -----------, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 12.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000444540, für die steuerpflichtige Person ------ -------- ------- ------- -------- -- ------------- --- ----- -----------, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 12.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000444558, für die steuerpflichtige Person ------ -------- ------- -------- -------- -- ------------- --- ----- -----------, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 12.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000322076, für die steuerpflichtige Person ------- ------ ------- -------- -------- -- ------------- ---- --- --- ---- ------------, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 12.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1496550344169, für die steuerpflichtige Person ----- --------- ------- -------- -------- -- ---------- ---- ---- ---------, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 12.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000322172, für die steuerpflichtige Person ---- ----- ------- -------- -------- -- --------------- --- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 12.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000321401, für die steuerpflichtige Person ---- ----- ------- -------- -------- -- --------------- --- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 12.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 07.01.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000102780, für die steuerpflichtige Personen ------ ------- -- ------- ------ --- ------ -- ---- ------- ------- -------- -------- -- -------------- --- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln sind. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 12.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Öffentliche Zustellung
Der gegen ----- ------ -------- ---------- ----- --------- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DT146 am 13.02.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 13.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Preuße
Einziehung von in Wald- und Forstgebieten der Stadt Mülheim an der Ruhr liegenden Straßen
Gemäß § 7 Absatz 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NW. S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S.327) zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 10. Dezember 2024 (GV. NRW. S. 1184) werden die aufgeführten Straßen- und Wegeverbindungen in den angegebenen Erstreckungen dem öffentlichen Verkehr entzogen:
1. Artur-Brocke-Allee in der Erstreckung von Hausnummer 81 (Fernsehturm) bis Blötter Weg
2. Tannenstraße in der Erstreckung von Ganghoferweg bis Rottweg
3. Tannenstraße in der Erstreckung von Ligusterweg bis Bundesautobahn A3
4. Vogelherdweg in kompletter Erstreckung von Worringer Reitweg bis Großenbaumer Straße
5. Broicher Waldweg in der Erstreckung von Rottweg bis Großenbaumer Straße
6. Erlenbruch in der Erstreckung von Rottweg bis Ligusterweg
7. Erlenbruch in der Erstreckung von Haunummer 19 bis Tannenstraße
8. Hammerstein in der Erstreckung von Broicher Waldweg bis Vogelherdweg
9. Schengerholz in der Erstreckung von Wendehammer bei Hausnummer 35 bis Ganghofer Weg
10. Wedauer Straße in der Erstreckung von Holzenbergs Bruch bis Nachbarsweg
11 Voßbeckstraße in der Erstreckung von Ausbauende bei Hausnummer 200 bis Mintarder Dorfstraße
12. Horbeckstraße in der Erstreckung von Hausnummer 200 (Grundstückszufahrt) bis Roßkothenweg (Aero Club Mülheim)
13. Ellenbruch in der kompletten Erstreckung Broicher Waldweg bis Rottweg
14 Schoppenort in der kompletten Erstreckung von Tannenstraße bis Broicher Waldweg
15. Föhrenkamp Flurstück Gemarkung Saarn, Flur 51, Flurstück 692 bis Fährbaum
Begründung:
Die aufgeführten Straßen- und Wegeverbindungen sind aufgrund historischer Entwicklungen dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Verkehrsbedeutung dieser Flächen ist jedoch entfallen. Gemäß §7 Absatz 2 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NW) sind die aufgeführten Straßen- und Wegeverbindungen in den angegebenen Erstreckungen dem öffentlichen Verkehr zu entziehen:
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Einziehungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht in 40213 Düsseldorf, Bastionstraße 39, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.
Hinweise:
Die Klage ist gegen die Stadt Mülheim an der Ruhr zu richten.
Sollte die Klagefrist durch das Verschulden einer bevollmächtigten Person versäumt werden, so würde deren Verschulden der/dem Klageerhebenden zugerechnet.
Falls die Klage schriftlich erhoben wird, empfiehlt es sich, ihr zwei Abschriften beizufügen.
Bestimmung des Zeitpunktes der Bekanntgabe der Einziehungsverfügung
Gemäß § 41 Absatz 4 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.11.1999 (GV. NRW. S. 602); zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17. Mai 2018 (GV.NRW. S. 244)), gilt die Einziehungsverfügung an dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.
Mülheim an der Ruhr, 05.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Jansen
Allgemeinverfügung Glasflaschenverbot 2025
Verbot des Mitführens und des Benutzens von Gläsern und Flaschen sowie sonstigen Behältnissen aus Glas am Rosenmontag, dem 03.03.2025
Hiermit ordne ich allgemein an:
Auf dem Veranstaltungsgelände des Rosenmontagszuges ist das Mitführen von Gläsern und Glasflaschen sowie sonstigen Glasbehältnissen (mit und ohne Inhalt) verboten.
Räumlicher Geltungsbereich:
Dieses Verbot gilt auf dem Weg des Rosenmontagszuges zuzüglich eines parallel zum Zugweg verlaufenden beidseitigen Sicherheitsstreifens von 100 Metern, sowie dem Rathausmarkt. Der Zugverlauf ist der beigefügten Karte zu entnehmen, die Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist.
Zeitlicher Geltungsbereich:
03.03.2025 in der Zeit von 12.00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Androhung von Zwangsmitteln:
Im Falle der Zuwiderhandlung wird das Zwangsmittel des „unmittelbaren Zwanges“ in Form der Wegnahme und Entsorgung des Glasbehältnisses sowie des Inhaltes angedroht.
Anordnung der sofortigen Vollziehung:
Gem. § 80 Absatz 2 Nummer 4 Verwaltungsgerichtsordnung wird die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Diese Anordnung bewirkt, dass eine Klage gegen diese Allgemeinverfügung keine aufschiebende Wirkung hat.
Rechtsgrundlage:
§§ 1, 14 Ordnungsbehördengesetz NRW
§ 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW
§§ 55, 66 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW
§ 80 Absatz 2 Nummer 4 Verwaltungsgerichtsordnung
Bekanntmachung:
Gemäß § 41 Absatz 3 und 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes gilt diese Allgemeinverfügung am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt als bekannt gegeben.
Begründung:
Bei der Vielzahl von Personen, die den Rosenmontagszug besuchen, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass mitgeführte Gläser und Glasflaschen fallen gelassen oder weggeworfen werden und diese hierbei zerbrechen.
Es besteht hier die konkrete Gefahr, dass sich durch die auf dem Boden liegenden äußerst scharfkantigen Scherben Personen, insbesondere kleinere Kinder verletzen. Beim Rosenmontagszug in den Vorjahren wurden im Bereich des Zugweges und der angrenzenden Straßen wesentlich mehr zerbrochene Gläser und Flaschen festgestellt, sodass aus der bisherigen abstrakten Gefährdungslage durch Scherben eine konkrete Gefahr für die körperliche Unversehrtheit der Besucher entstanden ist, die diese Allgemeinverfügung erfordert.
Nach aktueller Einschätzung der Polizei besteht zudem die konkrete Gefahr, dass Körperverletzungsdelikte mit Glasbehältnissen als Tatmittel begangen werden. Die Flaschen und Gläser können unter anderem als Wurfgeschosse oder nach Abschlagen des Flaschenrumpfes als Stichwaffe verwendet werden.
Je höher das zu schützende Gut (Leib, Leben und Gesundheit), desto geringer sind die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadeneintritts zu stellen. Die oben getroffenen Maßnahmen sind geeignet, erforderlich und angemessen, um die Gefährdung abzuwenden.
Grundsätzlich hat eine eventuell eingelegte Klage aufschiebende Wirkung. Ist aber das öffentliche Interesse größer als ein persönliches Interesse, die Anordnung erst nach Eintritt der Unanfechtbarkeit oder Rechtskraft beachten zu müssen, so kann die zuständige Behörde die sofortige Vollziehung anordnen. Im vorliegenden Fall hat die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf, vor einen möglichen Schaden an Leib und Leben geschützt zu werden, was die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit zwingend erfordert.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Klage erhoben werden.
Die Klage ist gegen die Stadt Mülheim an der Ruhr zu richten.
Die Klage ist beim Verwaltungsgericht in 40213 Düsseldorf, Bastionstraße 39, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.
Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen-ERVVO VG/FG eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten Signatur versehen sein und an die elektronische Poststelle des Gerichts übermittelt werden.
Da eine Klage gegen meine Anordnung keine aufschiebende Wirkung hat, können Sie einen Antrag zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, stellen.
Falls die Frist durch das Verschulden einer von Ihnen bevollmächtigten Person versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet.
Ab dem 01. Januar 2022 sind vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt oder eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln. Gleiches gilt für die nach diesem Gesetz vertretungsberechtigten Personen, für die ein sicherer Übermittlungsweg nach § 55a Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 VwGO zur Verfügung steht.
Mülheim an der Ruhr, 22.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Kunadt