Amtsblatt 2024/18

Der gegen --------------- ---------------------- ------- ------------- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DM684 am 19.06.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 02.07.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sänger

Der gegen ----- ------------------------------------------- -------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005308893/24 am 13.06.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 13.06.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.206, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 02.07.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Krzisowski

Die an ------ ------ ------- -------- ------------ ------- --- ----- --------, seit dem 29.06.2023 unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheide vom 02.07.2024 

  • (Aktenzeichen 37-52.01/60424/23) 
  • (Aktenzeichen 37-52.01/60667/23)
  • (Aktenzeichen 37-52.01/65172/23)
  • (Aktenzeichen 37-52.01/335/24)

konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Gebührenbescheid gem. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Zürichs (Zimmer A 1.21), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 02.07.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Zürichs

Der an ---- ------ ----------- ------- -------- ------- -- --------- ------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 01.07.2024 (Aktenzeichen: 57-21/ 125658/06) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Immand (Zimmer Erdgeschoss / Zimmer 217) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 01.07.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Immand

Der an ---- ------------------ ------------------- ------- -------- ------- -- ---------------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 04.07.2024 (Aktenzeichen: 57-21/ 122887/08) kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) in Verbindung mit § 34a SGB II wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Herr Karaca (Zimmer Erdgeschoss / Zimmer 214) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 04.07.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Karaca

Die an ----- ---------- ------- -------- ------------------- -- ----- -------- -- --- ---- ,unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheide vom 29.05.2024 und 03.06.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/24914/24) 
  • (Aktenzeichen 37-52.01/13117/24)

konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 05.07.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Die an ------- -------- ------- ------- -------- ------------- --- ----- --------, seit dem 02.05.2024 unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheide vom 23.05.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/229869/24) 

konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

 Mülheim an der Ruhr, 05.07.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Der an ------ --------- ------- -------- --------------- --- ----- --------- seit dem 30.05.2022 unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheide vom 08.07.2024 (Aktenzeichen 37-52.01/23900/24) konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Zürichs (Zimmer A 1.21), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 08.07.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Zürichs

Die an ------ ------ ------- -------- ------------ ------- --- ----- --------- seit dem 29.06.2023 unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheide vom 08.07.2024, 09.07.2024 sowie 10.07.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/55857/23) 
  • (Aktenzeichen 37-52.01/54566/23) 
  • (Aktenzeichen 37-52.01/53792/23) 

konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Gebührenbescheid gem. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Zürichs (Zimmer A 1.21), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 10.07.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Zürichs

Die an ---- ----- ------- -------- ----------- --- ----- -------- seit dem 25.01.2022 unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheide vom 10.07.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/19189/24)
  • (Aktenzeichen 37-52.01/15620/24)
  •  (Aktenzeichen 37-52.01/21269/24)

konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

 Mülheim an der Ruhr, 10.07.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Der an ---------- --------- ------- -------- ------------ ------- ---- ----- -------- -- --- ----- seit dem 08.04.2024 unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheid vom 10.07.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/13406/24)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

 Mülheim an der Ruhr, 10.07.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Der an --------- ------ -------- ------- ----------- ------- ---------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 10.07.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/60348/23)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

 Mülheim an der Ruhr, 10.07.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Der an ----- --------- ------- ----------- ------- ---------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 10.07.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/60754/23)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

 Mülheim an der Ruhr, 10.07.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Der an ----- ----- ------- ----------- ------- ---------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 10.07.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/51334/23)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

 Mülheim an der Ruhr, 10.07.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Der an ----- ----------- ------- -------- --------------- --- ----- -------- -- --- ----, seit dem 21.02.2024 unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheid vom 10.07.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/225/24)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

 Mülheim an der Ruhr, 10.07.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Die an ------- ----- ------- ----------- ------- ---------, zuzustellende Gebührenbescheide vom 10.07.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/1219/24)
  • (Aktenzeichen 37-52.01/2898/24)

konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

 Mülheim an der Ruhr, 10.07.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Der an ------- -------- ------- -------- --------- ------- --- ----- -------- -- --- ----- seit dem 28.03.2024 unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheid vom 10.07.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/65700/23)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

 Mülheim an der Ruhr, 10.07.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Der an ------- ------ ------- -------- ------------ ------- --- ----- -------- -- --- ----, seit dem 01.01.2022 unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheid vom 10.07.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/64664/23)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

 Mülheim an der Ruhr, 10.07.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Der an ------- --------- ------- ----------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 10.07.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/60727/23)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

 Mülheim an der Ruhr, 10.07.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Der an ----- ----------- ------- ----------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 10.07.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/60162/23)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

 Mülheim an der Ruhr, 10.07.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Der an ----- ------ ------- ----------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 10.07.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/15610/24)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

 Mülheim an der Ruhr, 10.07.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Die an ------- ----------- ------- ----------- ------- ---------, zuzustellende Gebührenbescheide vom 10.07.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/51943/23)
  • (Aktenzeichen 37-52.01/51959/23)

konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

 Mülheim an der Ruhr, 10.07.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Die an ------- ----- ------- ----------- ------- ---------- zuzustellende Gebührenbescheide vom 10.07.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/27553/23)
  • (Aktenzeichen 37-52.01/25731/24)

konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

 Mülheim an der Ruhr, 10.07.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Der an ------ ------- ------- ----------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 10.07.2024

  • (Aktenzeichen 37-52.01/45694/23)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

 Mülheim an der Ruhr, 10.07.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Der gegen ------------------------------------ ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/006425775/107 am 10.07.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 10.07.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 10.07.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Menzel

Der an ---- -------- --------- ------- -------- ------------------------------ ------- -- -- ----- -------- -- --- -------------, zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 11.07.2024 (Aktenzeichen: 57-21/ 123170/05) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) in Verbindung mit § 34a SGB II wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Krüger (Zimmer Zimmer 215) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 11.07.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Krüger

Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an -------- ----------- gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 25.06.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend -Unterhaltsvorschusskasse auf der Friedrichstraße 12, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 12.07.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Schneimann

Die Ruhefristen der Grabstätten 0300-0378, sowie 0384, 0385 und 0396 auf dem Reihengräberfeld 12 Friedhofs in Dümpten 1 laufen am 29.11.2024 ab. Dieser Teil des Gräberfeldes wird zur Wiederbelegung benötigt. Vor Ort wird durch ein Hinweisschild, das ab dem 28.06.2024 auf dem Gräberfeld aufgestellt wird, auf den Ablauf hingewiesen. Die Grabstellen sind bis zum 15.01.2025 abzuräumen.

Nach dem Abräumtermin noch aufstehende Pflanzen und Grabmale können von dem Oberbürgermeister, Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen, nach § 28 (1) der Satzung für die städtischen Friedhöfe Mülheim an der Ruhr vom 20.12.2022 (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt Nummer 38/2022 für die Stadt Mülheim an der Ruhr , unter Bezugnahme auf § 15 (1) der Satzung vom 19.12.2013 für die Stadt Mülheim an der Ruhr (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr Nummer 37/2013, anderweitig verwendet werden.

Mülheim an der Ruhr, 02.07.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Waage

Die Ruhefristen der Grabstätten 0101-0161, sowie 0170-0175 auf dem Reihengräberfeld 12 Friedhofs in Heißen laufen am 23.12.2024 ab. Dieser Teil des Gräberfeldes wird zur Wiederbelegung benötigt. Vor Ort wird durch ein Hinweisschild, das ab dem 23.06.2024 auf dem Gräberfeld aufgestellt wird, auf den Ablauf hingewiesen. Die Grabstellen sind bis zum 15.01.2025 abzuräumen.

Nach dem Abräumtermin noch aufstehende Pflanzen und Grabmale können von dem Oberbürgermeister, Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen, nach § 28 (1) der Satzung für die städtischen Friedhöfe Mülheim an der Ruhr vom 20.12.2022 (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt Nummer 38/2022 für die Stadt Mülheim an der Ruhr , unter Bezugnahme auf § 15 (1) der Satzung vom 19.12.2013 für die Stadt Mülheim an der Ruhr (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr Nummer 37/2013, anderweitig verwendet werden.

Mülheim an der Ruhr, 02.07.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Waage

Frau Dr. Farina Nagel hat ihr Mandat als Stadtverordnete im Rat der Stadt am 29.05.2024 mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Als Wahlleiter für das Wahlgebiet Mülheim an der Ruhr habe ich die Nachfolge im Rat der Stadt festgestellt.

Nach dem von der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingereichten Reservelistenwahlvorschlag für die Kommunalwahlen am 13.09.2020 ist Frau Inge Göricke, Riekenbank 18, 45472 Mülheim an der Ruhr, als Nachfolgerin für Frau Dr. Nagel zur Stadtverordneten im Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr gewählt. Die Annahme der Wahl erfolgte am 25.06.2024.

Die Ersatzbestimmung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Nach § 39 Absatz 1 in Verbindung mit § 45 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) kann gegen die Gültigkeit dieser Ersatzbestimmung jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Ersatzbestimmung für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Vom Tage dieser Bekanntmachung ab läuft die Frist zur Erhebung eines Einspruchs gemäß § 63 Absatz 2 Kommunalwahlordnung (KWahlO).

Mülheim an der Ruhr, den 01.07.2024
Der Oberbürgermeister und Wahlleiter
Im Auftrag
Altenbach

Die Ruhefristen der Grabstätten 0101-0187 und 0199-0201 auf dem Reihengräberfeld M Friedhofs in Broich laufen am 28.02.2025 ab. Da es sich um ein Gräberfeld in der Peripherie handelt, wird es nicht mehr zur Wiederbelegung benötigt. Vor Ort wird durch ein Hinweisschild, das nach dem 28.08.2024 auf dem Gräberfeld aufgestellt wird, auf den Ablauf hingewiesen. Die Grabstellen sind bis zum 28.02.2025 abzuräumen.

Nach dem Abräumtermin noch aufstehende Pflanzen und Grabmale können von dem Oberbürgermeister, Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen, nach § 28 (1) der Satzung für die städtischen Friedhöfe Mülheim an der Ruhr vom 20.12.2022 (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt Nummer 38/2022 für die Stadt Mülheim an der Ruhr , unter Bezugnahme auf § 15 (1) der Satzung vom 19.12.2013 für die Stadt Mülheim an der Ruhr (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr Nummer 37/2013, anderweitig verwendet werden.

Mülheim an der Ruhr, 08.07.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Waage

Veröffentlichung und öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2023 der Betriebe der Stadt Mülheim

Der Jahresabschluss ist vom Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 04.07.2024 festgestellt worden.

Gemäß § 26 (3) der Eigenbetriebsverordnung NW ist der Jahresabschluss, das heißt die Bilanz und die Jahreserfolgsrechnung sowie die Darstellung der Verbindlichkeiten mit der Feststellung durch den Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr zu veröffentlichen.

Der Jahresabschluss 2023 liegt bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2024 bei den Betrieben der Stadt Mülheim an der Ruhr, Am Schloß Broich 38, während der Dienststunden öffentlich aus.

Mülheim an der Ruhr, 08.07.2024
Betriebe der Stadt Mülheim an der Ruhr
Im Auftrag
E. Rohloff

Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.

Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Bochum.                                                                                                         

Lage 62 BO - VfL-Talentwerk

Der GFNP-Änderungsbereich 62 BO befindet sich im Bochumer Stadtbezirk Mitte im Stadtteil Grumme. Er umfasst Flächen nördlich und südlich der Hiltroper Straße. Mit der GFNP-Änderung sollen die planerischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, mit dem VfL-Talentwerk, dem Nachwuchszentrum des VfL Bochum 1848, eine den aktuellen Anforderungen gerecht werdende Nachwuchsförderung zu ermöglichen.

Bezogen auf den vorgenannten Änderungsbereich kann sich die Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkungen unterrichten lassen. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans hat Auswirkungen auf die Umwelt. Daher ist im Rahmen des o.g. Änderungsverfahrens gemäß § 2 Absatz 4 BauGB eine Umweltprüfung (UP) durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt worden.

Die Planunterlagen (Vorentwurf des Änderungsplans, Begründung mit Umweltbericht) werden in der Zeit vom 05.08. bis 05.09.2024 (einschließlich) im Internet veröffentlicht.

Alle Planunterlagen können auf den Internetseiten der Städteregion Ruhr http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html eingesehen werden und sind darüber hinaus über das zentrale Internetportal des Landes https://www.bauleitplanung.nrw.de/?lang=de zugänglich.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum öffentlich zur Verfügung gestellt. Sie können in der Stadt Mülheim an der Ruhr an den behördlichen Arbeitstagen wie folgt eingesehen werden:

Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

montags bis mittwochs: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags: 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Die Termine und Orte für die öffentlichen Auslegungen in den anderen Städten der Planungsgemeinschaft sind den dortigen Bekanntmachungen und den Internetseiten der Städteregion Ruhr (http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html) zu entnehmen oder bei der Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan in Essen (Telefon: 0201 / 886-1210 bzw. 0201 / 886-1212) zu erfragen.

Auskunft in der Stadt Mülheim an der Ruhr erteilen:

Wolfgang Mohr, Telefon: 0208/455-6112,    E-Mail: wolfgang.mohr@muelheim-ruhr.de  und

Stefanie Lemser, Telefon: 0208/455-6139,   E-Mail: stefanie.lemser@muelheim-ruhr.de 

Stellungnahmen zum Entwurf des Änderungsplans, zur Begründung und zum Umweltbericht können während der Veröffentlichungsfrist bis zum 05.09.2024 (einschließlich) insbesondere elektronisch, bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift 

  • bei der Stadt Essen, Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Lindenallee 10 (Deutschlandhaus), 45121 Essen, E-Mail: geschaeftsstelleGFNP@amt61.essen.de
  • bei der Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite,
  • oder bei einer der anderen Planungsstädte abgegeben werden.

Die Namen der Personen, die eine Stellungnahme abgeben, werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der Räte, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nicht aufgeführt, das heißt es erfolgt grundsätzlich eine anonymisierte Wiedergabe der Stellungnahme.

Sofern Sie eine Stellungnahme einreichen, werden die von Ihnen in diesem Rahmen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten bei den Städten der Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr 2030 verarbeitet. Weitere Hinweise über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte erhalten Sie auf der Internetseite der Städteregion Ruhr 2030 unter:

http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können zu einer Überarbeitung des Vorentwurfs der GFNP- Änderung führen, das heißt Planentwurfsänderungen aufgrund der frühzeitigen Beteiligung sind möglich und vorgesehen.

Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mülheim an der Ruhr, 04.07.2024
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz

Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.

Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Bochum.

Der Planungsausschuss der Stadt Mülheim an der Ruhr hat am 09.04.2024 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der Änderung 58 BO Steinhausstraße / Günnigfelder Straße zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) und die Einleitung des entsprechenden Planverfahrens beschlossen. 

Lage 58 BO

Der circa 12,2 ha große GFNP-Änderungsbereich befindet sich im Bochumer Stadtbezirk Wattenscheid in den Stadtteilen Wattenscheid und Günnigfeld. Der Änderungsbereich wird im Norden durch die Günnigfelder Straße bzw. die Martin-Lang-Straße, im Süden durch die Steinhausstraße und im Westen durch die Straße Aschenbruch begrenzt. Im Osten reicht der Änderungsbereich bis zu dem bestehenden Ascheplatz, der in den Änderungsbereich einbezogen wird.

Mit der GFNP-Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von insgesamt ca. 175 Wohneinheiten sowie eine 6-zügige KiTa geschaffen werden. Im Bereich der ehemaligen Güterbahnstrecke sollen die Trasse des Radschnellweges RS 1 und angrenzende Bereiche als Grünfläche dargestellt werden.

Bezogen auf den vorgenannten Änderungsbereich kann sich die Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkungen unterrichten lassen. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans hat Auswirkungen auf die Umwelt. Daher ist im Rahmen des oben genannten Änderungsverfahrens gemäß § 2 Absatz 4 BauGB eine Umweltprüfung (UP) durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt worden.

Die Planunterlagen (Vorentwurf des Änderungsplans, Begründung mit Umweltbericht) werden in der Zeit vom 05.08. bis 05.09.2024 (einschließlich) im Internet veröffentlicht.

Alle Planunterlagen können auf den Internetseiten der Städteregion Ruhr http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html eingesehen werden und sind darüber hinaus über das zentrale Internetportal des Landes https://www.bauleitplanung.nrw.de/?lang=de zugänglich.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum öffentlich zur Verfügung gestellt. Sie können in der Stadt Mülheim an der Ruhr an den behördlichen Arbeitstagen wie folgt eingesehen werden:

Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

montags bis mittwochs: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags: 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Die Termine und Orte für die öffentlichen Auslegungen in den anderen Städten der Planungsgemeinschaft sind den dortigen Bekanntmachungen und den Internetseiten der Städteregion Ruhr (http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html) zu entnehmen oder bei der Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan in Essen (Telefon: 0201 / 886-1210 beziehungsweise 0201 / 886-1212) zu erfragen.

Auskunft in der Stadt Mülheim an der Ruhr erteilen:

Wolfgang Mohr, Telefon: 0208/455-6112,    E-Mail: wolfgang.mohr@muelheim-ruhr.de  und

Stefanie Lemser, Telefon: 0208/455-6139,   E-Mail: stefanie.lemser@muelheim-ruhr.de     

Stellungnahmen zum Entwurf des Änderungsplans, zur Begründung und zum Umweltbericht können während der Veröffentlichungsfrist bis zum 05.09.2024 (einschließlich) insbesondere elektronisch, bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift 

  • bei der Stadt Essen, Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Lindenallee 10 (Deutschlandhaus), 45121 Essen, E-Mail: geschaeftsstelleGFNP@amt61.essen.de
  • bei der Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite,
  • oder bei einer der anderen Planungsstädte abgegeben werden.

Die Namen der Personen, die eine Stellungnahme abgeben, werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der Räte, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nicht aufgeführt, das heißt es erfolgt grundsätzlich eine anonymisierte Wiedergabe der Stellungnahme.

Sofern Sie eine Stellungnahme einreichen, werden die von Ihnen in diesem Rahmen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten bei den Städten der Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr 2030 verarbeitet. Weitere Hinweise über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte erhalten Sie auf der Internetseite der Städteregion Ruhr 2030 unter:

http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können zu einer Überarbeitung des Vorentwurfs der GFNP- Änderung führen, das heißt Planentwurfsänderungen aufgrund der frühzeitigen Beteiligung sind möglich und vorgesehen.

Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mülheim an der Ruhr, 04.07.2024
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz                            

Die ordnungsbehördliche Verordnung über besondere Ladenöffnungszeiten im Jahr 2024 wird hiermit gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 1 der BekanntmVO öffentlich bekannt gemacht. 

Gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 3 der BekanntmVO in Verbindung mit § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen diese Verordnung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchführt

b) diese Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Oberbürgermeisten hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet

oder

d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr 

vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Mülheim an der Ruhr, 09.07.2024
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
David Lüngen


Ordnungsbehördliche Verordnung über besondere Ladenöffnungszeiten im Jahr 2024 vom 09.07.2024

Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten werden von der Stadt Mülheim an der Ruhr als örtliche Ordnungsbehörde gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 04.07.2024 im Gebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Jahr 2024 folgende besondere Ladenöffnungszeiten verordnet:

TagAntragsteller                                       Anlass
01.09.2024Werbegemeinschaft Saarn e.V. 11. Saarner Oldtimer- Cup 

§ 1 

Der prognostizierte Wirkungsbereich (= Bereich der geöffneten privilegierten Verkaufsstellen) wird wie folgt festgelegt: Düsseldorfer Straße 1 – 144, Straßburger Allee 43 – 75, Langenfeldstraße 1 – 10, Lehnerstraße 4a – 14, Quellenstraße 1 – 3, Kölner Straße 8 – 59.

Die Öffnungszeiten an diesem Tag sind von 13 Uhr bis 18 Uhr.

 § 2

 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr in Kraft.

Mülheim an der Ruhr, 09.07.2024
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
David Lüngen

Einziehung einer Teilfläche der Holunderstraße, Gemarkung Saarn, Flur 24, Flurstück 798 von 22m² im Bereich des Grundstückes Düsseldorfer Straße 16

Gemäß § 7 Absatz 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 1995 GV. NW. S. 1028, 1996 S.81, 141, 216, 355, 2007 S. 27) zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 122), in Kraft getreten am 19. Februar 2022wird die in dem im zugehörigen Einziehungsplan schraffiert dargestellte Teilfläche der Holunderstraße, Gemarkung Saarn, Flur 24, Flurstück 798 von 22m² im Bereich des Grundstückes Düsseldorfer Straße 16dem öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr entzogen.

Begründung:

Die Verkehrsbedeutung der Fläche für den Kraftfahrzeugverkehr ist entfallen, sie ist seit Jahrzehnten als Fußwegeverbindung ausgebaut und für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.  Die Fläche ist gemäß § 7 Absatz 2 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) dem öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr zu entziehen. 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Einziehungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht in 40213 Düsseldorf, Bastionstraße 39, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.

Hinweise:

Die Klage ist gegen die Stadt Mülheim an der Ruhr zu richten.

Sollte die Klagefrist durch das Verschulden einer bevollmächtigten Person versäumt werden, so würde deren Verschulden der/dem Klageerhebenden zugerechnet.

Falls die Klage schriftlich erhoben wird, empfiehlt es sich, ihr zwei Abschriften beizufügen.

 

  1. Bestimmung des Zeitpunktes der Bekanntgabe der Einziehungsverfügung

Gemäß § 41 Absatz 4 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.11.1999 (GV. NRW. S. 602); zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934), gilt die Einziehungsverfügung an dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.


Mülheim an der Ruhr, 19.06.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Jansen