Ablauf der Ruhefristen auf dem Reihengräberfeld 24 des Friedhofs in Speldorf

Amtsblatt
Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung

Die Ruhefristen der Grabstätten 0001-0212 auf dem Reihengräberfeld 24 Friedhofs in Speldorf laufen am 18.01.2025 ab. Da es sich um ein Gräberfeld in der Peripherie handelt, wird es nicht mehr zur Wiederbelegung benötigt. Vor Ort wird durch ein Hinweisschild, das nach dem 17.06.2024 auf dem Gräberfeld aufgestellt wird, auf den Ablauf hingewiesen. Die Grabstellen sind bis zum 18.01.2025 abzuräumen.

Nach dem Abräumtermin noch aufstehende Pflanzen und Grabmale können von dem Oberbürgermeister, Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen, nach § 28 (1) der Satzung für die städtischen Friedhöfe Mülheim an der Ruhr vom 20.12.2022 (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt Nummer 38/2022 für die Stadt Mülheim an der Ruhr, unter Bezugnahme auf § 15 (1) der Satzung vom 19.12.2013 für die Stadt Mülheim an der Ruhr (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr Nummer 37/2013, anderweitig verwendet werden.

Mülheim an der Ruhr, 24.06.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Waage

Datum