Dritte Änderungssatzung vom 22.05.2024 zur Gebührensatzung für die Nutzung der städtischen Bäder vom 16. Juli 2007 in der Fassung vom 28. August 2013

Amtsblatt
Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung

Dritte Änderungssatzung vom 22.05.2024 zur Gebührensatzung für die Nutzung der städtischen Bäder vom 16. Juli 2007 in der Fassung vom 28. August 2013

Aufgrund der §§ 7 und 41 Absatz 1 Buchst. f) und i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), sowie des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. April 2023 (GV. NRW. S. 233), hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 25.04.2024 folgende Gebührensatzung für die Nutzung der städtischen Bäder beschlossen:

-Änderung im Teil B. Gebührentarif-

Nachstehende Gebührenpositionen werden geändert:

B.   Gebührentarif

I.  Hallenbäder, Naturbad

Ia. Naturbad                                                                                     Preis/Euro

1. Erwachsene                                         Einzelkarte                      5,00

2. Kinder und Jugendliche                     Einzelkarte                       2,50
      von 6 bis 17 Jahren
      sowie Schüler/innen ab 18
      Jahre, Auszubildende, Stu-
      denten/innen, Grundwehr-,
      Zivil- und Ersatzdienstleistende,
      sofern sie sich als solche
      ausweisen

-Inkrafttreten-

Diese Änderung tritt zum 01.06.2024 in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende

Dritte Änderungssatzung vom 22.05.2024 zur Gebührensatzung für die Nutzung der städtischen Bäder vom 16. Juli 2007 in der Fassung vom 28. August 2013

wird hiermit gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 1 der BekanntmVO öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 3 der BekanntmVO in Verbindung mit § 7 Absatz 6 GO NRW wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen diese Änderungssatzung nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a)  eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b)  diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c)  der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet

oder

d)  der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Mülheim an der Ruhr, den 22.05.2024
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz

Datum