Öffentliche Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 51 BO Wohnen am Hillerberg zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr

Amtsblatt
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Öffentliche Bekanntmachung

Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.
Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Bochum.

Der Planungsausschuss der Stadt Mülheim an der Ruhr hat am 09.04.2024 beschlossen:

1.  die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anregungen und diesbezügliche Stellungnahmen der Verwaltung) zur Kenntnis zu nehmen,

2.  auf der Grundlage des gegenüber dem Vorentwurf überarbeiteten Planentwurfs die Veröffentlichung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB für das Änderungsverfahren 51 BO zum GFNP durchzuführen.

Lage 51 BO

Das Änderungsverfahren 51 BO wurde 2022 – damals noch unter der Bezeichnung „Gerthe-West“ – als Änderungsverfahren des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP) eingeleitet. Mit dem Feststellungsbeschluss des Regionalverbands Ruhr zum Regionalplan Ruhr am 10.11.2023 wurde der RFNP zwischenzeitlich in einen Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) übergeleitet. Das als RFNP-Änderung begonnene Verfahren wird als GFNP-Änderung – nun unter der Bezeichnung „Wohnen am Hillerberg“ – weitergeführt.

Der Änderungsbereich 51 BO befindet sich im Bochumer Stadtbezirk Nord in den Stadtteilen Hiltrop und Gerthe. Er reicht von der Stadtgrenze mit Herne im Norden bis zur Frauenlobstraße im Süden sowie von der Gerther bzw. Sodinger Straße im Osten bis zu den Straßen Am Hillerberg bzw. Gerther Heide im Westen.

Mit der GFNP-Änderung soll die Entwicklung eines neuen Wohngebietes mit ca. 340 Wohn­einheiten vorbereitet werden. Das Vorhaben soll durch eine standortgerechte Nachverdichtung einen Beitrag zur Erreichung der wohnungspolitischen Zielsetzungen der Stadt Bochum leisten und ein modernes, für breite Zielgruppen ansprechendes Wohnraumangebot schaffen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Die Öffentlichkeit kann innerhalb einer Frist von einem Monat Stellungnahmen zum veröffentlichten Änderungsentwurf abgeben.

Im Rahmen des o.g. Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung (UP) durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt worden.

Neben dem Planentwurf mit Begründung sind umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichtes, von Gutachten, Fachbeiträgen sowie Stellungnahmen verfügbar. Teilweise wird hierbei noch die ursprüngliche Projektbezeichnung „Gerthe-West“ verwendet. Der nun verwendete Begriff „Wohnen am Hillerberg“ bezieht sich aber auf denselben Planungsraum. In den Unterlagen sind umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen enthalten und werden veröffentlicht:

  • Schutzgüter: Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft; Fläche; Boden; Wasser; Luft; Klima; Mensch, Gesundheit, Bevölkerung; Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Kulturelles Erbe; Natura-2000-/ FFH-Gebiete; Risiken durch schwere Unfälle oder Katastrophen; Wechselwirkungen und kumulative Auswirkungen
  • Artenschutzprüfung (ASP) Stufe I (Vorprüfung) zur Baulandentwicklung „Gerthe‐West“, – Gutachterliche Einschätzung zur Betroffenheit der Belange des Artenschutzes gem. § 44 BNatSchG (Tötungs-, Verletzungs- und Beschädigungsverbot), Kuhlmann & Stucht GbR, Bochum, 16.05.2022
  • Artenschutzprüfung (ASP) Stufe II (Vertiefende Prüfung) Bebauungsplan Nr. 1026 „Hiltroper Landwehr“ – Gutachterliche Einschätzung zur Betroffenheit der Belange des Artenschutzes gem. § 44 BNatSchG (Tötungs-, Verletzungs- und Beschädigungsverbot), Froelich & Sporbeck, Bochum, 13.11.2023
  • Geruchsgutachten zu den Auswirkungen eines Schweinemastbetriebes in Herne auf heranrückende Wohnbebauung in Bochum-Gerthe und Bochum-Hiltrop, Peutz Consult GmbH, 21.11.2018
  • Stadtklimatische Untersuchungen zur Baulandentwicklung „Gerthe-West“, Klimatologische Bewertung der Rahmenplanung (Endergebnisse) hinsichtlich Bebauungsstruktur, Windgeschwindigkeit, Lufttemperatur und thermischer Behaglichkeit, Dr. Dütemeyer Umweltmeteorologie, Essen, 20.09.2021
  • Fachliche Begutachtung der Rahmenplanung (Endergebnisse) zur Kooperative Baulandentwicklung „Gerthe-West“ (u.a. Erhalt von Gehölzgruppen und Einzelbäumen, Integration der „Wildnis für Kinder“, Biotopvernetzungsfunktion, Vermeidung von Versiegelung, Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung, Nutzung erneuerbarer Energien, Förderung des Radverkehrs), Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG, Bochum, 06.09.2021
  • Verkehrsuntersuchung Gerthe-West, verkehrsgutachterliche Einschätzungen zu den Auswirkungen der Rahmenplanung (Endergebnisse) auf MIV / Autoverkehr, ÖPNV, Rad- und Fußverkehr, PTV Transport Consult GmbH, Düsseldorf, 16.09.2021
  • Gutachten zur Einschätzung der Baugrundverhältnisse und Beurteilung von Versickerungsmöglichkeiten für die Baulandentwicklung „Gerthe-West“, Geoconsult Holger David, Sachverständigenbüro Bau-, Geo-, Umwelttechnik, 06. Mai 2020
  • Monitoring der Gewässergüte an Fließgewässern im Stadtgebiet Bochum, biologische und physikalisch-chemische Gewässeruntersuchungen, AgL – Büro für Umweltgutachten, 13.04.2022
  • Fachgutachterliche Begleitung zur Entwässerungskonzeption, Regenwassermanagement und Überflutungsvorsorge – Projektgebiet Gerthe-West, Grundlagenermittlung, Erläuterungsbericht, Fischer Teamplan Ingenieurbüro GmbH, Dortmund, 08.2020
  • Fachgutachterliche Stellungnahme zur Rahmenplanung (Endergebnisse) hinsichtlich Entwässerungskonzeption, Regenwassermanagement und Überflutungsvorsorge – Kurzbericht, Fischer Teamplan Ingenieurbüro, 08.2021
  • Hydrogeologische Begutachtung, GFNP-Änderungsverfahren 51 BO – Gutachterliche Stellungnahme zu Auswirkungen des Vorhabens auf Quellen und Quellschutzbereiche des Ostbachs sowie des Mühlenbachs und das Schutzgut Grundwasser, Consulting Büro Frieg GmbH, Bochum, 30.01.2024 (erster Arbeitsschritt: fachgutachterliche Einschätzung der Auswirkungen)

Die Planunterlagen (Entwurf des Änderungsplans, Begründung mit Umweltbericht, Abwägungssynopse) sowie die nach Einschätzung der Gemeinden der Planungsgemeinschaft wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, Gutachten und Fachbeiträge werden in der Zeit vom 03.06. bis 03.07.2024 (einschließlich) im Internet veröffentlicht.

Alle zu veröffentlichenden Unterlagen sowie der Inhalt der Bekanntmachung können auf den Internetseiten der Städteregion Ruhr http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html eingesehen werden und sind darüber hinaus über das zentrale Internetportal des Landes https://www.bauleitplanung.nrw.de/?lang=de zugänglich.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen im o.g. Zeitraum öffentlich zur Verfügung gestellt. Sie können in der Stadt Mülheim an der Ruhr an den behördlichen Arbeitstagen wie folgt eingesehen werden:

Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus,
Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite.

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
montags bis mittwochs: 8.00 Uhr – 15.30 Uhr,
donnerstags: 8.00 Uhr – 17.00 Uhr sowie
freitags von 8.00 Uhr - 12.30 Uhr

Die Termine und Orte für die Bereitstellung der Unterlagen zur Einsichtnahme in den anderen Städten der Planungsgemeinschaft sind den dortigen Bekanntmachungen und den Internetseiten der Städteregion Ruhr (http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html) zu entnehmen oder bei der Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan in Essen (Tel.: 0201 / 886-1210 bzw. 0201 / 886-1212) zu erfragen.

Auskunft in der Stadt Mülheim an der Ruhr erteilen:

Wolfgang Mohr, Tel. 0208/455-6112, E-Mail: wolfgang.mohr@muelheim-ruhr.de und
Stefanie Lemser, Tel. 0208/455-6139, E-Mail: stefanie.lemser@muelheim-ruhr.de  

Stellungnahmen zum Entwurf des Änderungsplans, zur Begründung und zum Umweltbericht können während der Veröffentlichungsfrist bis zum 03.07.2024 (einschließlich) insbesondere elektronisch, bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift 

  • bei der Stadt Essen, Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Lindenallee 10 (Deutschlandhaus), 45121 Essen, E-Mail: geschaeftsstelleGFNP@amt61.essen.de
  • bei der Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite, 
  • oder bei einer der anderen Planungsstädte abgegeben werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. 

Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und das Ergebnis mitgeteilt. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis bei der Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung im Technischen Rathaus während der Dienststunden ermöglicht wird.

Die Namen der Personen, die eine Stellungnahme abgeben, werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der Räte, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nicht aufgeführt, d. h. es erfolgt grundsätzlich eine anonymisierte Wiedergabe der Stellungnahme.

Sofern Sie eine Stellungnahme einreichen, werden die von Ihnen in diesem Rahmen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten bei den Städten der Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr 2030 verarbeitet. Weitere Hinweise über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte erhalten Sie auf der Internetseite der Städteregion Ruhr 2030 unter:

http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mülheim an der Ruhr, 13.05.2024
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz

Datum