Ersatzbestimmung nach dem Kommunalwahlgesetz

Amtsblatt
Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung

Frau Krumwiede-Steiner hat ihr Mandat als Stadtverordnete im Rat der Stadt am 18.04.2024 mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

Als Wahlleiter für das Wahlgebiet Mülheim an der Ruhr habe ich die Nachfolge im Rat der Stadt festgestellt.

Nach dem von der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingereichten Reservelistenwahlvorschlag für die Kommunalwahlen am 13.09.2020 ist Frau Ingrid Tews, Baakendorfer Straße 30, 45478 Mülheim an der Ruhr, als Nachfolgerin für Frau Krumwiede-Steiner zur Stadtverordneten im Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr gewählt. Die Annahme der Wahl erfolgte am 22.04.2024.

Die Ersatzbestimmung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Nach § 39 Absatz 1 in Verbindung mit § 45 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) kann gegen die Gültigkeit dieser Ersatzbestimmung jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Ersatzbestimmung für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Vom Tage dieser Bekanntmachung ab läuft die Frist zur Erhebung eines Einspruchs gemäß § 63 Absatz 2 Kommunalwahlordnung (KWahlO).

Mülheim an der Ruhr, den 29.04.2024

Der Oberbürgermeister
und Wahlleiter
Im Auftrag
Altenbach

Datum