Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige

Kategorie
Öffentliche Zustellung

Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an ------ ----- gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 27.02.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend -Unterhaltsvorschusskasse auf der Friedrichstraße 12, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 11.03.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Schneimann

Datum
Montag 11.03.2024 - 12:00