Öffentliche Bekanntmachung über die Neueinrichtung des Liegenschaftskatasters

Amtsblatt
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Öffentliche Bekanntmachung

Das Liegenschaftskataster wird in einem landeseinheitlichen Standard eingerichtet und geführt. Auf der Grundlage fortschreitender technischer Entwicklungen ist das Liegenschaftskataster bei Bedarf neu einzurichten.

Landesweit ist die Anhebung des technischen Standards GeoInfoDok von der Version 6.0.1 auf die Version 7.1.2 vorgeschrieben. Die GeoInfoDok beschreibt die Datenmodellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens. Die Umstellung wird in dem Erlass über die Migration der Geobasisdaten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters (Geobasisdaten-Migrationserlass, SMBl. NRW 71342) geregelt. Die Neueinrichtung gilt ab dem Tage der Konformitätserklärung, die am 01.03.2024 gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf als Aufsichtsbehörde abgegeben wurde. Sie betrifft das gesamte Gebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr.

Gemäß § 13 Absatz 1 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NRW, SGV.NRW 7134) in der zurzeit gültigen Fassung ist die Neueinrichtung des Liegenschaftskatasters ortsüblich bekanntzugeben.

Mülheim an der Ruhr, 01.03.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Kleibrink

Datum