4. Änderung der Naturdenkmalverordnung

Amtsblatt
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Öffentliche Bekanntmachung

Ordnungsbehördliche Verordnung über die teilweise Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 28.11.2007 in der Fassung der 4. Änderung vom 26.02.2024

Auf Grund des § 43 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW), in der Fassung vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 139) und § 20 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2240), sowie der §§ 27 und 34 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GV. NRW. S. 762), wird von dem Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr als Untere Naturschutzbehörde gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 14.12.2023 folgende Verordnung erlassen:

§ 1

(1) Die in § 2 dieser Verordnung aufgeführten Einzelschöpfungen der Natur werden hiermit als Naturdenkmale festgesetzt. Die Anlage 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 28.11.2007 (Liste der Naturdenkmale im Stadtgebiet Mülheim an der Ruhr), in der Fassung der 3. Änderung vom.20.05.2019 wird um diese Naturdenkmale erweitert. Die Regelungen der vorbezeichneten Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 28.11.2007, in der Fassung der 3. Änderung gelten auch für diese Naturdenkmale.

(2) Die in § 3 dieser Verordnung aufgeführten Einzelschöpfungen der Natur werden hiermit als Naturdenkmale gelöscht.

§ 2

lfd. Nr.

(ehem. Nr.)

Bezeichnung, Anzahl,

Art, Größe

GemarkungFlur, FlurstückLagebezeichnung
117

1 Tulpenbaum

Umfang:

2,80 m

HolthausenFlur 15, Flurstück 50im Garten des Wohnhauses Bismarckstraße 38
118

1 Rotbuche

Umfang:

3,39 m

SpeldorfFlur 25, Flurstück 661im Vorgarten des Wohnhauses Karlsruher Straße 118
119

1 chinesische Sumpfzypresse

Umfang:

3,12 m

DümptenFlur 3, Flurstück 1050im Garten des Wohnhauses Talstraße 56 a
120

1 Esskastanie

Umfang:

3,65 m

MülheimFlur 13, Flurstück 1053im Garten des Wohnhauses Nordstraße 98

§ 3

lfd. Nr.

(ehem. Nr.)

Bezeichnung, Anzahl,

Art, Größe

GemarkungFlur, FlurstückLagebezeichnung
4 (12)

1 Roßkastanie

Umfang:

3,71 m

FulerumFlur 3, Flurstück 5

Freifläche neben

Kleiststraße 91

9 (28)

2 Blutbuchen

(1 Blutbuche)

Umfang:

3,86 m

5,11 m

HolthausenFlur 12, Flurstück 338Grünanlage zwischen Kluse und Wittekindstraße
14 (38)

1 Rotbuche

Umfang:

4,25 m

HolthausenFlur 18, Flurstück 3am oberen Hangweg, zwischen Schülerbootshaus und Untere Saarlandstraße
17 (47)

1 Eiche

Umfang:

3,64 m

MendenFlur 2, Flurstück 297

vor dem Haus

Parsevalstraße 35

20 (53)

3 Roßkastanien

(2 Roßkastanien)

Umfang:

3,67 m

3,64 m

3,15 m

MülheimFlur 14, Flurstück 822

vor dem Haus

Kappenstraße 45

31 (69)

3 Blutbuchen

Umfang:

3,98 m

3,77 m

4,36 m

MülheimFlur 49, Flurstück 9am Teich im Thyssenpark, Dohne
39 (83)

1 Ahornbaum

Umfang:

3,64 m

MülheimFlur 54, Flurstück 286

Schulhof an der

Kettwiger Straße

41 (88)

1 Roßkastanie

Umfang:

3,69 m

MülheimFlur 59, Flurstück 24auf dem Parkplatz an der Delle
53 (121)

1 Edelkastanie

Umfang:

4,20 m

SpeldorfFlur 29, Flurstück 554Freifläche neben Arthur-Brocke-Allee 26
87 (176)

1 Rotbuche

Umfang:

4,34 m

BroichFlur 8, Flurstück 361

im Garten des Grundstücks

Graf-Wirich-Straße 23

92 (183)

2 Roßkastanien

(1 Roßkastanie)

Umfang:

3,51 m und 3,53 m

HolthausenFlur 12, Flurstück 338Grünanlage zwischen Kluse und Wittekindstraße
99

1 Stechpalme

Umfang: 1,91 m

 

SpeldorfFlur 9, Flurstück 857Hoffmannsweg
115

1 Buche

Umfang:

4,53 m

MülheimFlur 49, Flurstück 38im Garten des Wohnhauses Dohne 57

§ 4 

Nach § 33 Absatz 2 Satz 1 Ordnungsbehördengesetz tritt diese Ordnungsbehördliche Verordnung eine Woche nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr in Kraft. 

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Ordnungsbehördliche Verordnung über die teilweise Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 28.11.2007 in der Fassung der 4. Änderung vom 26.02.2024 wird hiermit gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 1 der BekanntmVO öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 3 der BekanntmVO in Verbindung mit § 7 Absatz 6 GO wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) gegen diese ortsrechtliche Bestimmung (ordnungsbehördliche Verordnung) nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
 

a)   eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b)   diese(r) Satzung / ortsrechtliche Bestimmung / Flächennutzungsplan / -änderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c)   die Oberbürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet

              oder

d)   der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

Mülheim an der Ruhr, 26.02.2024

Der Oberbürgermeister

Marc Buchholz

Datum