Öffentliche Zustellung einer Überleitungsanzeige

Kategorie
Öffentliche Zustellung

Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an ------- ------- ------- -- --------- ---------- ------- ---------- gerichtete Überleitungsanzeige vom 18.01.24 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 19.02.24
DerOberbürgermeister
Im Auftrag
Schneimann

Datum
Montag 19.02.2024 - 12:00