Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung der Unterhaltsvorschusskasse

Kategorie
Öffentliche Zustellung

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an ----- ------ ------ --- ------- ----------- ------------ --- gerichtete Inverzugsetzung vom 15.02.2024 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse – Friedrichstraße 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr -  Zimmer 401 - zum Az. 51-UVK / B 1475 / 91 eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 15.02.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Brinkmann

Datum